Auto im Ausland anmelden: Wann ist das nötig, wann erlaubt?

Deutsche Bürger haben, genau wie die Bürger der anderen EU-Staaten, das Recht, sich innerhalb der Europäischen Union aufzuhalten und auch dort zu arbeiten. Was müssen Sie beachten, wenn Sie Deutschland verlassen. Müssen Sie Ihr Auto zwingend im Ausland anmelden?

FAQ: Auto im Ausland anmelden

Darf ich ein Auto im Ausland anmelden und in Deutschland fahren?

Haben Sie einen festen Wohnsitz in Deutschland, müssen Sie Ihr Auto auch dort anmelden. Ausnahmen gibt es nur, wenn Sie sich lediglich vorübergehend in Deutschland aufhalten. Dann ist keine Kfz-Zulassung in der Bundesrepublik nötig.

Wann muss ich mein Auto im Ausland anmelden?

Sie müssen Ihr Fahrzeug im Ausland anmelden, wenn Sie dort mehr als 185 Tage bleiben oder wenn Sie planen, dauerhaft zu bleiben. Mehr zur Zulassung im Ausland erfahren Sie hier.

Kann ich als Deutscher in Spanien ein Auto anmelden?

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz komplett nach Spanien oder verbringen Sie dort mehr als 185 Tage im Jahr, müssen Sie Ihr Fahrzeug dort anmelden.

Wenn Sie auswandern möchten und das Auto mitnehmen

Wandern Sie aus, müssen Sie Ihr Auto im Ausland anmelden.
Wandern Sie aus, müssen Sie Ihr Auto im Ausland anmelden.

Verlassen Sie Deutschland und ziehen in ein anderes Land, möchten Sie unter Umständen auch Ihr Fahrzeug mitnehmen. Das ist grundsätzlich möglich, allerdings ist in diesem Zusammenhang einiges zu beachten.

Haben Sie vor, nicht nur vorübergehend außerhalb Deutschlands zu bleiben, und begründen im Land Ihrer Wahl einen festen Wohnsitz, müssen Sie Ihr Auto im Ausland anmelden. Wie das genau funktioniert, an welche Behörde Sie sich wenden müssen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, unterscheidet sich allerdings je nachdem, in welches Land Sie ziehen.

In der Regel müssen Sie unter anderem die deutschen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II), eine Versicherungsbestätigung aus dem jeweiligen Land sowie die COC-Papiere vorlegen. In der Regel wird empfohlen, dass Sie Ihr Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen ins Ausland bringen.

Dieses erhalten Sie in der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde in Deutschland. Es ist sowohl möglich, für ein bereits abgemeldetes Auto ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen, oder ein angemeldetes Fahrzeug umzumelden.

Haben Sie Ihr Fahrzeug zuvor nicht in Deutschland abgemeldet, ist es nötig, diesen Schritt vorzunehmen, nachdem Sie Ihr Auto im Ausland anmelden. Dazu müssen Sie in der Regel die Kennzeichen, beglaubigte Kopien der alten deutschen Fahrzeugpapiere sowie eine Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung an die deutsche Zulassungsbehörde schicken.

Können Sie Ihr Kfz im Ausland anmelden, obwohl Sie in Deutschland leben?

Mit dem eigenen Auto in Italien: Im Ausland ein Kfz anmelden? Das ist nötig, wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen.
Mit dem eigenen Auto in Italien: Im Ausland ein Kfz anmelden? Das ist nötig, wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen.

Autofahren ist in Deutschland nicht günstig: Halter müssen unter anderem die Kfz-Steuer zahlen, mindestens über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen und ihr Fahrzeug regelmäßig bei der Hauptuntersuchung vorführen.

In vielen anderen Staaten sind die Kosten weniger hoch. Vor diesem Hintergrund stellen sich vielleicht so manche Leser die Frage, ob sie ihr Auto im Ausland anmelden können, obwohl sie dort gar nicht leben.

Grundsätzlich gilt: Leben Sie in Deutschland und haben hier einen festen Wohnsitz, so müssen Sie Ihr Fahrzeug auch hier zulassen. Ausnahmen gibt es nur bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland mit einer Dauer von bis zu einem Jahr. Sollten Sie den Regeln zuwiderhandeln, müssen Sie mit Sanktionen rechnen.

Hierbei handelt es sich nämlich um das Fahren ohne vorgeschriebene Zulassung. Dies stellt gemäß § 48 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Außerdem muss Folgendes beachtet werden: Wird ein Fahrzeug widerrechtlich benutzt, weil es nicht ordentlich im Inland zugelassen, ist die betreffende Person gemäß § 15 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV) dazu verpflichtet, unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike erwarb ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn. Sie verstärkt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2016. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt unter anderem im Bereich finanzieller Fragestellungen rund um Versicherungen und die Autofinanzierung.

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