Sie wurden geblitzt? Was nun auf Sie zukommt

Ob Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsüberschreitung: Bei der Verkehrsüberwachung kommen unterschiedlichste Messgeräte zum Einsatz, die Verkehrssündern auf die Schliche kommen sollen. Doch was passiert eigentlich, wenn man geblitzt wird? Mehr zum Ablauf des Bußgeldverfahrens im Folgenden.

FAQ: Geblitzt – was nun?

Ich wurde geblitzt – was passiert nun?

In diesem Fall leitet die zuständige Bußgeldbehörde ein Bußgeldverfahren ein. Per Anhörung bekommt der Betroffene die Gelegenheit sich zu äußern. Nach Rücksendung des Anhörungsbogens erlässt die Behörde einen Bussgeldbescheid, gegen den der Betroffene Einspruch einlegen kann.

Was kann ich tun, wenn die Behörde ein Fahrverbot ausspricht?

Lassen Sie ggf. von einem Anwalt prüfen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt oder ob sich dieses ggf. in ein höheres Bußgeld umwandeln lässt.

Wann macht es Sinn, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen?

Gibt es begründeten Anlass, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, kann ein Einspruch durchaus Sinn machen. Mögliche Gründe haben wir im nachfolgenden Abschnitt für Sie zusammengefasst.

Wurden Sie geblitzt, flattert ein Anhörungsbogen meist zuerst ins Haus

Geblitzt - was können Sie jetzt tun?
Geblitzt – was können Sie jetzt tun?

Wurden Sie wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, bewegt sich diese Ordnungswidrigkeit in der Regel im Bereich eines Bußgeldes. Während bei einem geringfügigen Verstoß auch eine Verwarnung ausgesprochen werden kann, führen gemäß Bußgeldkatalog bestimmte Geldbußen über 55 Euro regelmäßig zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Der Ablauf gestaltet sich in der Regel ähnlich, nachdem ein Betroffener geblitzt worden ist. Was nun im Anschluss an die Auswertung der Beweismittel häufig als erstes folgt, ist die Anhörung im Bußgeldverfahren. Im Rahmen dessen hat der Beschuldigte die Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern – er muss es aber nicht.

Nach Rückübersendung des Anhörungsbogens mit allen erforderlichen Personendaten zum betroffenen Fahrer erstellen die Behörden einen Bußgeldbescheid.

Sie wurden geblitzt? Was Sie nun tun können: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie auch Einspruch einlegen.
Sie wurden geblitzt? Was Sie nun tun können: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie auch Einspruch einlegen.

Dieser geht dem Beschuldigten zu. Ab Zustellung hat dieser nun Zeit, innerhalb von 14 Tagen einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben.

Die möglichen Gründe hierfür können vielfältig sein:

Was sollten Sie tun, nachdem Sie geblitzt wurden? Was Sie nun zunächst berücksichtigen sollten: Sie können regelmäßig erst dann etwas unternehmen, nachdem Sie ein entsprechendes Schreiben von der Behörde erhalten haben. Das bedeutet: Warten! Prüfen Sie nach der Zusendung den Bußgeldbescheid und wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht, sollten Sie Zweifel an dem Vorwurf haben. Dieser kann durch umfassende Akteneinsicht prüfen, ob entsprechende Gründe die Erfolgsaussichten eines Einspruchs maßgeblich erhöhen.

Es droht ein Fahrverbot, nachdem Sie geblitzt wurden: Was nun?

Wurden Betroffene bei Begehung einer erheblichen Ordnungswidrigkeit geblitzt, kann der Führerschein schon mal weg sein: Ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten kann vor allem Berufskraftfahrer hart treffen und sogar in ihrer Existenz bedrohen.

Wurden Sie geblitzt und sollen nun Ihren Führerschein zeitweise abgeben, kann der Rat eines Anwaltes helfen. Dieser kann einschätzen, ob die Umwandlung des Fahrverbotes in eine höhere Geldbuße in Ihrem Einzelfall denkbar wäre.

In wenigen Einzelfällen ist es durchaus möglich, ein drohendes Fahrverbot doch noch zu umgehen. Wie die Chancen in Ihrem Fall liegen, kann jedoch nur ein Rechtsanwalt präzise einschätzen. Pauschale Lösungen gibt es nicht. Auch das Vorliegen eines Härtefalles muss die Umgehung des Fahrverbotes nicht in jedem Fall ermöglichen.
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana hat an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften studiert. Sie unterstützt das Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de seit 2015. Ihre über die Jahre ausgebaute Expertise im Verkehrsrecht nutzt sie, um komplexe verkehrsrechtliche Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten.

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