Das Leichtkraftrad ist bereits ab 16 Jahren mit einem Führerschein der Klasse A1 fahrbar, was diese Gefährte bei Jugendlichen besonders beliebt macht. Sie benötigen dafür ein spezielles Kennzeichen.
FAQ: Kennzeichen für Leichtkrafträder
Jedes Fahrzeug mit einer Zulassung für den Straßenverkehr, also auch ein Leichtkraftrad, benötigt ein Kennzeichen. Ein Leichtkraftrad hat maximal 125 ccm Hubraum, mindestens jedoch 50 ccm und höchstens 15 PS. Außerdem liegt das Verhältnis von Gewicht und Leistung bei maximal 0,1 kW/kg. Es ist mit der Führerscheinklasse A1 fahrbar.
Ein Leichtkraftrad benötigt ein Nummernschild in einer Größe, die gesetzlich genau im FZV festgelegt ist. Die vorgeschriebenen Maße betragen 130 mm in der Höhe und 255 mm in der Breite.
Nein, es ist nicht erlaubt, ein Leichtkraftradkennzeichen am Motorrad anzubringen, es sei denn, es handelt sich um ein 125 ccm-Motorrad. Denn dieses Kennzeichen ist nur für Leichtkrafträder und bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge vorgesehen.
Was ist ein Leichtkraftrad?
Inhalt
Ein Fahrzeug, das für den Straßenverkehr zugelassen ist, benötigt ein Kennzeichen. Auch sogenannte Leichtkrafträder gehören dazu. Sie sind in der Regel etwas größer als ein Mofa und kleiner als ein Motorrad, auch wenn eine optische Ähnlichkeit durchaus möglich ist. Leichtkrafträder haben folgende Eigenschaften:
- zwischen 50 und 125 ccm Hubraum
- maximal 15 PS (11 kW)
- das Verhältnis von Gewicht und Leistung liegt bei 0,1 kW/kg
- fahrbar mit Führerscheinklasse A1 ab 16 Jahren
Mit einem regulären Motorrad-Führerschein ist das Fahren eines Leichtkraftrads erlaubt. Besitzen Sie aber nur einen AM-Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung, reicht das nicht aus.
Leichtkraftrad-Kennzeichen: Diese Maße sind vorgeschrieben
Ein Leichtkraftrad-Kennzeichen ist ein sogenanntes verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen. Es unterscheidet sich optisch stark von regulären Autokennzeichen. Nur das Leichtkraftrad und bestimmte land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen dieses Schild führen. Das Kennzeichen für das Leichtkraftrad hat eine Größe, die sich von anderen zweizeiligen Kennzeichen unterscheidet, die mitunter auch an Lkw und Pkw angebracht werden.
Das Nummernschild am Leichtkraftrad weist in der oberen Zeile üblicherweise die Ortskennung auf, in der Zeile darunter befindet sich die individuelle Kennnummer, bestehend aus Buchstaben und Ziffern. Es muss sich dabei um eine fälschungssichere FE-Schrift handeln. In der Ecke links oben sind ein Euro-Symbol und die Länderkennung (“D” für Deutschland) zu finden.
Die Kennzeichen-Größe für das Leichtkraftrad wurde vom Gesetzgeber auf bestimmte Maße festgelegt. Diese betragen laut Paragraph 10 Anlage 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):
- Höhe: max. 130mm
- Breite: max. 255mm
Kennzeichen am Leichtkraftrad richtig anbringen: So geht’s! Das Leichtkraftrad-Kennzeichen darf eine Neigung von höchstens 30 Grad aufweisen und muss sich nach Anbringung mindestens 30 cm über dem Boden befinden. Zu hoch sollte es allerdings auch nicht montiert werden: Maximal 120 cm darf die obere Kante des Kennzeichens über dem Boden sein.
Bußgeld bei Verstoß gegen die Norm
Bei der Verwendung eines Kennzeichens an Ihrem Leichtkraftrad, das nicht der Norm entspricht, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Ein Verwarngeld in derselben Höhe wird fällig, wenn das Leichtkraftrad-Kennzeichen gemäß den Vorschriften nicht richtig befestigt ist.
Teurer wird es jedoch, wenn das Schild nicht lesbar ist, etwa weil es durch Folie oder sonstiges Material abgedeckt ist. Das kostet ein Bußgeld von 65 Euro. Bei einer bewussten Manipulation des Kennzeichens am Leichtkraftrad liegt mitunter ein Kennzeichenmissbrauch vor, was viel härtere Sanktionen nach sich zieht. Bei der Fälschung eines Kennzeichens handelt es sich um den Straftatbestand der Urkundenfälschung. Das kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren nach sich ziehen.