Führerschein der Klasse A1: Voraussetzung und Kosten

Seit der Einführung der EU-Richtlinie für Führerscheine gibt es insgesamt 16 Führerscheinklassen, wobei der Führerschein der Klasse A1 bei jungen Erwachsenen besonders beliebt ist. Was ist der A1-Führerschein? Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um den 125-ccm-Führerschein erwerben zu können? Was kostet ein 125-ccm-Führerschein?

FAQ: A1-Führerschein

Was darf man mit der Fahrerlaubnis Klasse A1 fahren?

Mit der Fahrerlaubnis Klasse A1 dürfen Sie z. B. Leichtkrafträder fahren, deren Hubraum max. 125 cm3 beträgt. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Ab wann kann man den A1-Führerschein machen?

Für den A1-Führerschein müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.

Was kostet ein Führerschein der Klasse A1?

In der Regel kostet ein A1-Führerschein nicht mehr als 1.700 Euro. Die Kosten können aber je nach Fahrschule und auch Anzahl der Fahrstunden variieren. Mehr über die Kosten können Sie hier nachlesen.

Was ist der 125-ccm- bzw. A1-Führerschein?

Führerscheinklasse A1 - Was gehört alles dazu?
Führerscheinklasse A1 – Was gehört alles dazu?


Der Führerschein der Klasse A1 ist eine Fahrerlaubnis für Motorradfahrer ab 16 Jahren. Mit diesem sind Sie berechtigt, Krafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 ccm zu führen, weshalb er auch häufig der 125er Führerschein genannt wird.

Der A1-Führerschein ist ein Leichtkraftrad-Führerschein. Er unterscheidet sich wie folgt von den anderen drei Fahrerlaubnisklassen für Krafträder:

  • Klasse AM: Krafträder mit zwei, drei oder vier Rädern, die maximal 45 km/h schnell fahren können, die über einen Hubraum von höchstens 50 Kubikzentimern verfügen und deren maximale Leistung 4 kW nicht überschreitet.
  • Klasse A1: Zum einem Krafträder, die über eine maximale Leistung von 11 kW und einen maximalen Hubraum von 125 ccm verfügen. Zum anderen Krafträder mit drei Rädern, die höchstens 45 km/h schnell fahren, mit einer maximalen Leistung von 15 kW und einem maximalen Hubraum von 50 ccm.
  • Klasse A2: Kraftfahrzeuge (zweirädrig) mit maximal 35 kW Leistung.
  • Klasse A: Krafträder (zweirädrig) mit einem Hubraum von über 50 Kubikzentimetern bzw. mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Motorleistung von mehr als 35 kW.
Mit der Führerscheinklasse A1 erhalten Sie automatisch die Berechtigung, ein Mofa oder einen Roller im Straßenverkehr zu führen. Gut zu wissen: Um ein Mofa fahren zu dürfen, benötigen Sie keinen Führerschein, sondern lediglich eine sogenannte Prüfbescheinigung.

Übrigens: Auch mit dem B-Führerschein können Sie seit dem 1.1.2020 125ccm-Maschinen fahren – vorausgesetzt Sie haben die entsprechende Führerscheinerweiterung B196 erworben. Mehr zur Schlüsselzahl 196 erfahren Sie im folgenden Video:

Im Video finden Sie Informationen rund um die Schlüsselzahl B196 im Führerschein.
Im Video finden Sie Informationen rund um die Schlüsselzahl B196 im Führerschein.

Führerschein der Klasse A1: Was darf ich fahren?

Bevor Sie den A1-Führerschein machen, sollten Sie sich zuerst darüber informieren, wozu Sie damit berechtigt sind. Grundsätzlich dürfen Sie mit dem Klasse-A1-Führerschein zwei Fahrzeugtypen führen, nämlich Kräder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Kräder

Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie auch Roller bis 45 km/h fahren.
Mit dem Führerschein der Klasse A1 dürfen Sie auch Roller bis 45 km/h fahren.

Mit dem A1-Schein, umgangssprachlich „kleiner Motorradführerschein genannt, dürfen Sie Krafträder im Straßenverkehr führen, solange diese gewisse bauliche Bedingungen erfüllen:

  • Maximales Hubvolumen von 125 Kubikzentimeter
  • Maximale Motorleistung von 11 Kilowatt oder 15 PS
  • Höchstgeschwindigkeit von ca. 110 km/h
  • Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht muss 0,1 kW/kg betragen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Die dreirädrigen Kraftfahrzeuge kennzeichnen sich dadurch, dass sie symmetrisch angeordnete Räder und einen Hubraum von 50 Kubikzentimetern haben. Die maximale Leistung beträgt hier 15 kW und die Höchstleistung liegt bei 45 km/h.

Besitzen Sie den Führerschein der Klasse A1, ist darin auch die Fahrerlaubnisklasse AM enthalten. Damit dürfen Sie sowohl Moped, Mokicks, Fahrräder mit Hilfsmotor, Trikes (dreirädrige Kleinkrafträder) sowie leichte Quads fahren, wenn diese nicht schneller als 45 km/h fahren können.

Beachten Sie: Bevor die neue EU-Richtlinie für Führerscheine am 19. Januar 2013 in Kraft trat, benötigten Sie den B-Führerschein, um ein Trike fahren zu dürfen. Neuerdings reicht jedoch der Führerschein der Klasse A1, wenn das Trike eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht übersteigt. Ist das Fahrzeug schneller, benötigen Sie den A-Führerschein.

Unterliegt der Führerschein der Klasse A1 einer Dauer?

Mit der Einführung der EU-Richtlinie wurde auch eine Befristung für die Führerscheine eingeführt. Demnach muss der Führerschein der Klasse A1, welcher nach dem 19. Januar 2013 erworben worden wurde, alle 15 Jahre erneuert werden. Haben Sie Ihren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 erworben, müssen Sie diesen im Jahr 2033 umtauschen.

Voraussetzungen für den Führerschein der Klasse A1

Die wichtigste Voraussetzung für einen A1-Führerschein ist das Erreichen des Mindestalters von 16 Jahren. Erst wenn die Person dieses Alter erreicht hat, darf sie mit einem entsprechenden Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Die Ausbildung in der Fahrschule kann jedoch schon ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag angefangen werden. Zusätzlich muss der Betroffene eine Erklärung vorlegen, der zu entnehmen ist, dass ein Erziehungsberechtigter mit der Erteilung des Führerscheins einverstanden ist.

Für den A1-Motorradführerschein bedarf es einigen Voraussetzungen und Unterlagen.
Für den A1-Motorradführerschein bedarf es einigen Voraussetzungen und Unterlagen.

Die theoretische Prüfung kann dann drei Monate vor dem Erreichen des 16. Lebensjahres abgelegt werden.

Um einen 125-ccm-Führerschein zu erhalten, müssen Sie vorher keine andere Führerscheinklasse besessen haben. Das wird auch „Direkteinstieg“ genannt.

Für den Antrag bei der Führerscheinbehörde benötigen Sie folgende Unterlagen:

Theoretische und praktische Prüfung für den Führerschein der Klasse A1

Um den A1-Motorradführerschein zu erhalten, müssen Sie zunächst 16 Theoriestunden à 90 Minuten und eine Prüfung ablegen. In den Theoriesitzungen wird zum einem der Grundstoff vermittelt, zum anderen bekommt der Fahrschüler die Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen, mit welchen speziellen Gefahren Motorräder im Verkehr konfrontiert werden.

Haben Sie die Theoriestunden absolviert, können Sie die Theorieprüfung antreten, bei der Sie einen Fragebogen, der 30 Fragen enthält, ausfüllen müssen. Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn Sie mehr als zehn Fehlerpunkte erzielen oder zwei Fragen falsch beantworten, für die Sie jeweils fünf Fehlerpunkte erhalten.

Wenn Sie gleichzeitig zwei Führerscheine erwerben, erhalten Sie bei der Führerscheinerweiterung einen Fragebogen, der nur 20 Fragen enthält. Hierbei dürfen Sie höchstens sechs Fehlerpunkte haben.

Wenn Sie die Theorieprüfung erfolgreich hinter sich gebracht haben, können Sie mit den Fahrstunden anfangen. Dabei bestimmt der Fahrlehrer, je nachdem, wie schnell Sie lernen, wann Sie die Fahrprüfung antreten können. Es gibt jedoch zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten, die Sie auf jeden Fall absolvieren müssen. Die Sonderfahrten beinhalten

  • fünf Überlandfahrten
  • vier Autobahnfahrten
  • drei Fahrten bei Dämmerung bzw. Nacht.

Hält der Fahrlehrer Sie für bereit und haben Sie die oben genannten Sonderfahrten absolviert, dann wartet die praktische Prüfung für die Klasse A1 auf Sie. Sie müssen damit rechnen, etwa eine Dreiviertelstunde geprüft zu werden. Es kann dabei durchaus dazu kommen, dass Sie eine Zeit lang auf einer Landstraße oder sogar der Autobahn unterwegs sind. Des Weiteren kann Sie der Prüfer bitten, das Motorrad dahingehend zu überprüfen, ob es sicher und fahrbereit ist.

Wurde die Theorieprüfung erfolgreich absolviert, haben Sie zwölf Monate Zeit, um die praktische Prüfung anzutreten, bevor der Prüfantrag verfällt. In dem Fall müssen Sie die Theorie wiederholen.

Wie hoch sind die Kosten für den Führerschein der Klasse A1?

Die Kosten für den Führerschein A1 belaufen sich zwischen 950 und 1.700 €.
Die Kosten für den Führerschein A1 belaufen sich zwischen 950 und 1.700 €.

Generell fallen für den Führerschein der Klasse A1 geringere Kosten an als für den Führerschein der Klasse B, jedoch müssen Sie mindestens mit 950 Euro rechnen. In der Regel werden die Führerscheinkosten der Klasse A1 1.700 Euro nicht übersteigen.
Bereits vor der Ausbildung zum 125-ccm-Führerschein fallen folgende Kosten an:

  • Sehtest: ca. 6 – 7 Euro
  • Erste-Hilfe-Kurs: ca. 15 – 30 Euro
  • Passbild: ca. 5 bis 20 Euro.

Wenn Sie tatsächlich mit der Fahrschule beginnen, müssen Sie für den Führerschein der Klasse A1 mit weiteren Kosten rechnen:

  • Anmeldegebühr: ca. 60 – 200 Euro
  • Kosten für die Übungsmaterialien: ca. 30 Euro
  • Übungsfahrten: jeweils ca. 30 – 45 Euro
  • Sonderfahrten: jeweils ca. 40 – 60 Euro
  • Gebühr für die Theorieprüfung: ca. 20 – 80 Euro
  • Gebühr für die Praxisprüfung: ca. 80 – 180 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Theorieprüfung: ca. 40 – 50 Euro
  • TÜV-Gebühr für die Praxisprüfung: ca. 100 – 120 Euro
  • Ausstellung des Führerscheins: ca. 30 – 50 Euro bei der Erstausstellung.
Wie hoch die Kosten für einen Führerschein der Klasse A1 ausfallen, kommt unter anderem auch auf die Fahrschule an. Deshalb sollten Sie sich gründlich informieren, bevor Sie sich für eine Fahrschule entscheiden.

Video: So viel kostet ein neuer Führerschein

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Führerschein der Klasse A1: Voraussetzung und Kosten
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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

Ein Gedanke zu „Führerschein der Klasse A1: Voraussetzung und Kosten

  1. W.Wilhelm

    Hallo
    eigentlich ein Witz 196 er zu A1
    ich bin 56 Jahre und hab den 196 er (Kawasaki Ninya ) fahre über 30 Jahre Auto und habe nach zwei Jahren genauso
    viel Erfahrung mit Motoradfahren wie einer mit A1 ! darf aber nicht auf 45 PS erweitern! sonder mir bleibt nur die klasse a zu machen.Der 196 er muss auch wie A1 behandelt werden bei Älteren die dann auf A2 umsatteln können.

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