Anhänger: Vorschriften zur Beleuchtung

Wer einen Autoführerschein besitzt, darf verschiedene Anhänger fahren. Beträgt die zulässige Gesamtmasse des Gespanns nicht mehr als 3,5 t, darf der Hänger sogar recht schwer sein und trotzdem mit einem gewöhnlichen B-Führerschein gezogen werden. Dabei sollten Sie allerdings einiges beachten. So ist bei einem Anhänger bspw. die Beleuchtung besonders wichtig. Was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie im Folgenden.

Bußgeldtabelle: Anhänger-Beleuchtung

VerstoßBuß­geldPunkte
Mit einem Anhänger ohne Beleuch­tung durch eine eigene Licht­quelle auf der Fahr­bahn gehalten20 Euro
... und einen Un­fall verur­sacht35 Euro
An­hänger mit ver­schmutzten oder ver­deckten Be­leuchtungs­einrich­tungen geführt20 Euro
Einen An­hänger ohne (betriebs­bereite) Be­leuchtung geführt20 Euro
... mit Gefähr­dung25 Euro
... und einen Un­fall verursacht35 Euro

FAQ: PKW-Anhänger mit vorgeschriebenen Leuchten

Ist ein Begrenzungslicht für Anhänger Pflicht?

Ja, wenn der Hänger 40 cm oder mehr über die Breite des Zugfahrzeugs hinausragt, müssen Begrenzungslichter angebracht sein. Mehr dazu lesen Sie hier. Jedoch muss ein Anhänger keine Umrissleuchten aufweisen.

Sind bei der Anhänger-Beleuchtung LED-Lampen erlaubt?

In aller Regel sind die Leuchten am Anhänger immer dann erlaubt, wenn sie das entsprechende E-Prüfzeichen, also die ECE-Norm, aufweisen.

Wie muss das Rücklicht für meinen Anhänger aussehen?

Die Vorgaben dazu finden sich in der StVZO. Diese schreibt für die Anhänger-Beleuchtung rote dreieckige Rückstrahler vor, die mit der Spitze nach oben zeigen.

Kfz-Anhänger: Die ordnungsgemäße Beleuchtung ist gesetzlich genau geregelt

PKW-Anhänger: Die Lichtanlage muss zahlreiche  gesetzliche Vorschriften erfüllen.
PKW-Anhänger: Die Lichtanlage muss zahlreiche gesetzliche Vorschriften erfüllen.

Die Begrenzungsleuchten von einem Anhänger sind nicht nur dazu da, um diesen kenntlich zu machen. Die Leuchten müssen auch zeigen können, wenn dieser in Bewegung ist, sprich: wann das Auto ihn zieht und wann er sich im Stand befindet. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen dazu finden sich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Diese schreibt gleich mehrere Anhänger-Leuchten vor. Es müssen

  • Brems- und Blinkleuchten,
  • Schlussleuchten,
  • Nebelschlussleuchte,
  • und Reflektoren

für die korrekte Beleuchtung am PKW-Anhänger vorhanden sein. Es gibt für Anhänger bezüglich der Beleuchtung viele verschiedene Vorschriften über etwa die Anbringung der Lampen sowie deren Farbe und genaue Position. Diese richten sich jeweils danach, wie lang ein Anhänger ist und wie viel er wiegt.

So sieht die richte Beleuchtung für Ihren Anhänger aus

Damit Ihre Anhänger-Beleuchtung der StVZO entspricht, haben wir einmal aufgelistet, welche Lampen, Strahler und Rückleuchten Ihr Anhänger aufweisen muss, damit dieser ordnungsgemäß ausgestattet ist:

Die Kennzeichenbeleuchtung ist beim Anhänger Pflicht.
Die Kennzeichenbeleuchtung ist beim Anhänger Pflicht.
  • Anhänger-Rückleuchten: Der Hänger muss zwei rote Rückstrahler aufweisen, die in Form von Dreiecken angebracht werden. Diese müssen eine Seitenlänge von mindestens 15 cm haben und mit der Spitze nach oben ausgerichtet sein.
  • Bremslicht: Die Lichtanlage von einem Anhänger muss ebenso wie bei einem Auto mit Bremsleuchten ausgestattet sein. Diese müssen standardgemäß rot leuchten. Tiefer als 35 cm dürfen die entsprechenden Leuchtmittel nicht sitzen; und nicht höher als 150 cm.
  • Nebelschlussleuchte: Ist Ihr Gefährt bauartbedingt schneller als 60 km/h, ist mindestens eine Nebelschlussleuchte am Anhänger bei ordnungsgemäßer Beleuchtung Pflicht. Eine zweite Leuchte kann freiwillig angebracht werden. Langsamere Fahrzeuge dürfen ebenso über eine Nebelschlussleuchte verfügen – die Pflicht dazu besteht aber nicht.
  • Begrenzungsleuchten: Diese Anhängerbeleuchtung ist dann anzubringen, wenn der Hänger mehr als 40 cm über die Breite des Autos hinausragt. Die beiden Lampen müssen dann in Weiß nach vorn abstrahlen. Sie werden auch Positionsleuchten beim Anhänger genannt.
  • Seitliche Beleuchtung: Ein PKW-Anhänger muss Beleuchtung auch an den Seiten aufweisen, damit andere Verkehrsteilnehmer die Breite des Fahrzeuges besser einschätzen können. Dafür sind gelbe Reflektoren zu verwenden, die bspw. rund oder rechteckig, jedoch nicht dreieckig sind. Handelt es sich um einen Hänger, der länger als 6 m ist, müssen Sie diesen zusätzlich mit Leuchten an den Seiten ausstatten.
  • Standlicht oder Parkwarntafel: Ein Anhänger muss mit Beleuchtung ausgestattet sein, die diesen auch beim Parken sichtbar macht. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann dafür das Standlicht verwendet werden, zum anderen ist auch eine Parkwarntafel denkbar. Daneben können Sie sich auch etwa für abnehmbare LED-Rückleuchten an Ihrem Anhänger entscheiden, die Sie nur dann anbringen, wenn dies erforderlich wird. Diese müssen weiß an der Vorderseite und rot an der Rückseite leuchten.

Achtung: Achten Sie stets darauf, dass etwa ein Scheinwerfer oder ein Anhänger-Rücklicht mit einem entsprechenden ECE-Prüfzeichen versehen ist. Nur so können Sie in der Regel davon ausgehen, dass diese es durch die Hauptuntersuchung schaffen.

Wie funktioniert die Verkabelung der Anhänger-Rückleuchten und übrigen Lampen?

PKW-Anhänger: Bei der Beleuchtung per LED sollten Sie auf das entsprechende Prüfzeichen achten.
PKW-Anhänger: Bei der Beleuchtung per LED sollten Sie auf das entsprechende Prüfzeichen achten.

So eine Anhänger-Beleuchtung muss natürlich mit Strom versorgt werden. Daher ist es wichtig, den Anhänger ordnungsgemäß mit seinem Zugfahrzeug zu verbinden. Das geschieht über die Anhängerkupplung. Dort befindet sich eine Steckdose, die in der Regel über eine Spannung von 12 Volt und 7 oder 13 Pole verfügt.

Weil sie sehr viel größer sind und demzufolge mehr Strom benötigen, weisen LKW-Anhänger bei der Beleuchtung eine größere Spannung auf: Hier sind 24 Volt Standard. Sie sollten vor der Fahrt stets überprüfen, ob bei Ihrem PKW-Anhänger alle Rückleuchten intakt sind und funktionieren, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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