Diplomatenkennzeichen: Wer darf es führen?

Nicht jedes Autokennzeichen sieht gleich aus. Einige Fahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen Sonderkennzeichen führen. Ein Diplomatenkennzeichen bekommt jeder, der seinen Staat gegenüber anderen Staaten oder eine internationale Organisation vertritt, sowie Regierungsbeauftrage und Staatsoberhäupter. Diplomatische Kennzeichen treten in unterschiedlichen Ausführungen auf.

FAQ: Diplomatenkennzeichen

Wer bekommt ein Diplomatenkennzeichen?

In der Regel bekommen Vertreter von Staaten oder internationalen Organisationen sowie Regierungsbeauftragte und Staatsoberhäupter diese Autokennzeichen.

Bedeutet ein Diplomatenkennzeichen Sonderrechte im Straßenverkehr?

Ja, das Kennzeichen weist auf diplomatische Immunität hin, sodass Personen mit diesem Status für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Verkehr nicht belangt werden können. In Notsituationen werden Fahrzeuge mit diesen Kennzeichen bevorzugt behandelt.

Unterscheidet sich das Diplomatenkennzeichen von üblichen Autokennzeichen?

Ja, diese Kennzeichen unterscheiden sich deutlich von den gängigen und haben in der Regel eine Kennziffer bzw. die Stadtkennung, ein Ländercode sowie die Rangkennzeichnung und einen Alias an Stelle der Buchstaben.

Diese Sonderrechte verleiht ein Diplomatenkennzeichen

Diplomatenkennzeichen treten in unterschiedlichen Ausführungen auf, abhängig vom Amt des Diplomaten.
Diplomatenkennzeichen treten in unterschiedlichen Ausführungen auf, abhängig vom Amt des Diplomaten.

Diplomaten können von einem Gericht nicht belangt werden, solange ihre Immunität nicht vom Parlament ihres Entsendestaats aufgehoben wird. Die diplomatische Immunität ist im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 geregelt. Sie soll Diplomaten vor der Willkür der Exekutive im Empfängerstaat schützen.

Mit einem gesonderten Kfz-Kennzeichen werden Diplomaten auch im Straßenverkehr bevorzugt behandelt.
Mit einem gesonderten Kfz-Kennzeichen werden Diplomaten auch im Straßenverkehr bevorzugt behandelt.

Für das Verkehrsrecht bedeutet das: Ordnungswidrigkeiten wie etwa Parkverstöße und Geschwindigkeitsüberschreitungen können diesen Personen nicht angelastet werden. Eine Alkoholkontrolle kann nicht nur verweigert werden, dem Fahrer muss zudem die Weiterfahrt gewährt werden. Diplomaten erhalten daher grundsätzlich keinen Bußgeldbescheid: Bußgelder, Punkte in Flensburg und auch ein Fahrverbot werden nicht verhängt.

Durch das Diplomatenkennzeichen, das sich deutlich sichtbar vom zivilen Autokennzeichen unterscheidet, genießen die Personen, die dieses führen, unter anderem folgende Vorteile:

  • Immunität vor der Straf-, Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Empfangsstaates
  • Personen mit Diplomatenstatus dürfen nicht festgehalten oder verhaftet werden
  • Diplomaten sind nicht verpflichtet, als Zeugen auszusagen
  • Insassen eines solchen Fahrzeugs werden in Notsituationen bevorzugt behandelt
  • Bei Sicherheitsabsperrungen ist das Fahrzeug durchzulassen

Ein gefälschtes Diplomatenkennzeichen würde aber niemandem nützen, denn auch wenn Diplomaten in den meisten Fällen nicht belangt werden können, müssen sie sich in einer Polizeikontrolle doch ausweisen. Zudem stellt das Fälschen von Kfz-Kennzeichen nicht nur einen Kennzeichenmissbrauch, sondern den Straftatbestand der Urkundenfälschung dar und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

Man unterscheidet in Deutschland drei Arten von Diplomatenkennzeichen: Das Kfz-Kennzeichen für hohe Diplomaten, das Diplomatenkennzeichen für die Mitarbeiter einer Botschaft und das Kennzeichen für konsularische Beamte.

Kfz-Kennzeichen für hohe Diplomaten

Ein mit „0“ beginnendes Diplomatenkennzeichen dürfen hohe Diplomaten führen, die durch einen Staat oder eine internationale Organisation entsendet werden.
Ein mit „0“ beginnendes Diplomatenkennzeichen dürfen hohe Diplomaten führen, die durch einen Staat oder eine internationale Organisation entsendet werden.

Generell folgt ein Kennzeichen, das ein Diplomat führt, in seinen Abmessungen und seinem groben Aufbau dem Euro-Kennzeichen, das in Deutschland standardisiert geführt wird. An seinem linken Rand befindet sich das blaue Band, auf dem die zwölf Sterne der europäischen Flagge und der Ländercode Deutschlands abgebildet sind.

Das Unterscheidungszeichen, das bei Zivilkennzeichen für den Verwaltungsbezirk steht, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, wird bei dieser Variante durch eine „0“ ersetzt. Danach folgt die Zulassungsplakette, üblicherweise für Berlin.

Wer etwa ein Botschaftskennzeichen führt, kann in einem Staat, in den er entsendet wird, nicht gerichtlich belangt werden.
Wer etwa ein Botschaftskennzeichen führt, kann in einem Staat, in den er entsendet wird, nicht gerichtlich belangt werden.

Die Erkennungsnummer unterscheidet das Diplomatenkennzeichen wohl am deutlichsten vom zivilen Kennzeichen. Sie setzt sich zusammen aus dem Ländercode des entsendenden Staates des Diplomaten und einer Ziffer, die dessen Rang markiert. Beide werden durch einen Bindestrich getrennt. Eine niedrige Ziffer deutet hierbei auf einen hohen Rang des Diplomaten hin. Die „1“ führt üblicherweise nur ein Botschafter.

Geht ein auf einen Diplomaten ausgestelltes Kfz-Kennzeichen verloren, etwa durch Diebstahl, wird der Rangzahl des Diplomaten auf dem neuen Kennzeichen der Buchstabe „A“ als „Alias-Nummer“ nachgestellt. Geht dieses Kennzeichen wiederum verloren, wird der Buchstabe durch ein „B“ ersetzt und so weiter. Der Buchstabe „H“ ist von dieser Regelung wegen des H-Kennzeichens für Oldtimer ausgenommen. Nach einer Sperrfrist von einem Jahr wird das ursprüngliche Kennzeichen wieder ausgestellt.

Unter Umständen ist es für Familienangehörige eines hohen Diplomaten möglich, ebenfalls ein Diplomatenkennzeichen zu erhalten. Allerdings dürfen diese weder die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen noch einen Beruf ausüben, in dem sie Vorteile durch den diplomatischen Status hätten.

Behördliches Kennzeichen der deutschen Staatsvertreter

Ein mit der Ziffer „0“ beginnendes Kennzeichen kann auch darauf hinweisen, dass sich in dem entsprechenden Fahrzeug ein deutscher Staatsvertreter hohen Ranges befindet. Ein solches Kennzeichen kann von Personen beantragt werden, die den roten Diplomatenausweis haben.

Das sind üblicherweise der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin, der Präsident und der Vizepräsident des Bundesrats, Minister und Staatssekretäre, die Präsidenten und Vizepräsidenten der Höchstgerichte und Beamte des höheren Auswärtigen Dienstes.

Der Ländercode entfällt bei diesen Kennzeichen, sodass der Bundespräsident etwa das Kennzeichen „0-1“ und die Bundeskanzlerin das Kennzeichen „0-2“ führt.

Diplomatenkennzeichen für die Mitarbeiter einer Botschaft

Ein Diplomatenkennzeichen für technische Mitarbeiter und das Verwaltungspersonal in einer Botschaft wird entweder in Bonn oder in Berlin ausgestellt.
Ein Diplomatenkennzeichen für technische Mitarbeiter und das Verwaltungspersonal in einer Botschaft wird entweder in Bonn oder in Berlin ausgestellt.

Mitarbeiter und Verwaltungsbeamte einer Botschaft dürfen ebenfalls ein Diplomatenkennzeichen führen. Dieses Botschaftskennzeichen unterscheidet sich vom Kennzeichen für hohe Diplomaten dahingehend, dass es nicht mit einer „0“ beginnt. Stattdessen ist an dieser Stelle die Kennung des Zulassungsbezirks zu finden, der entweder Berlin oder Bonn ist.

Nach der Zulassungsplakette und dem Ländercode folgt, mit Bindestrich abgetrennt, wiederum die Rangzahl der Person, die in dem Fahrzeug unterwegs ist. Diese stellt die erste von bis zu drei Ziffern dar. Wurde das Fahrzeug in Bonn zugelassen, werden die Zahlen von 1 bis 999 vergeben. Bei einer Zulassung in Berlin werden die Zahlen 300 bis 999 zugeteilt.

Wird ein Diplomatenkennzeichen dieser Art geführt, darf am Fahrzeug kein CD-Zusatzschild angebracht werden.

Kennzeichen für konsularische Beamte

Die Erkennungsnummer bei einem Diplomatenkennzeichen, das ein Konsulat seinen Beamten ermöglicht, beginnt immer mit der Ziffer „9“.
Die Erkennungsnummer bei einem Diplomatenkennzeichen, das ein Konsulat seinen Beamten ermöglicht, beginnt immer mit der Ziffer „9“.

Das Diplomatenkennzeichen für Angehörige eines Konsulats beginnt mit dem üblichen Unterscheidungszeichen: der Kennung des Zulassungsbezirks. Auf die Zulassungsplakette folgt eine drei- bis fünfstellige Zahl. Sie beginnt stets mit einer „9“.

Es folgt in seinem Aufbau dem alten Behördenkennzeichen, das aufgrund der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) seit dem 01. März 2007 außerhalb der von den konsularischen Vertretungen verwendeten Nummernkreisen nicht mehr ausgestellt wird.

Für ein Fahrzeug mit Diplomatenkennzeichen – aller drei Arten – werden keine Kfz-Steuern erhoben. Eine gültige Versicherung ist aber in jedem Fall nötig.

CC und CD: Was bedeuten diese Zusatzzeichen?

Diese zusätzlichen Kennzeichen machen Diplomaten und konsularische Beamte auf den ersten Blick kenntlich.
Diese zusätzlichen Kennzeichen machen Diplomaten und konsularische Beamte auf den ersten Blick kenntlich.

Die ovalen Aufkleber, die an entsprechenden Fahrzeugen angebracht sind, kennzeichnen zusätzlich, dass sich in diesem Auto Personen mit diplomatischem Rang befinden. Es gibt zwei Varianten dieser Zusatzzeichen:

CC steht für „Corps Consulaire“ bzw. „Konsularisches Korps”. Alle konsularischen Beamten eines Staates zählen hierzu. Ein Konsul genießt Amtsimmunität – während er seinen konsularischen Dienst ausübt, kann er für begangene Ordnungswidrigkeiten also nicht belangt werden. Für Privatfahrten gilt dies nicht.

CD steht für „Corps Diplomatique” bzw. „Diplomatisches Korps”. Hierunter fallen Diplomaten und nach weiterer Definition auch Mitarbeiter einer Botschaft. Diplomaten stehen unter vollständiger Immunität – sie können strafrechtlich, zivilrechtlich und administrativ also weder verfolgt noch belangt werden, sofern die Immunität durch den entsendenden Staat nicht aufgehoben wird. An einem Fahrzeug, das ein Kennzeichen für hohe Diplomaten führt, muss dieses Zusatzschild angebracht werden.

Auch Honorarkonsuln können das CC-Zeichen an ihrem Pkw anbringen, führen allerdings kein spezielles Diplomatenkennzeichen.
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Diplomatenkennzeichen: Wer darf es führen?
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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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