Betroffene, gegen die aufgrund einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid erlassen wird, können in aller Regel innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch gegen diesen erheben. Doch nicht in jedem Falle lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch. Wie können Sie die Erfolgschancen eines solchen Vorhabens ermitteln?
FAQ: Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Das kommt auf den Einzelfall an. Ein Grund für einen Einspruch kann beispielsweise die Verjährung des Bußgeldbescheides sein.
Laien ist es häufig nicht möglich, zu beurteilen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Ein Anwalt für Verkehrsrecht verfügt jedoch über ausreichend Expertise und kann Sie beraten.
Dieser wird den Bußgeldbescheid zunächst auf Fehler prüfen. Zusätzlich kann er eine Akteneinsicht vornehmen und dabei nach Anhaltspunkten suchen, die für einen Einspruch sprechen.
Video: Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Die wichtigsten Infos
Lohnt sich ein Einspruch gegen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?
Inhalt
Die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid abzuschätzen, ist für juristische Laien grundsätzlich eher schwierig. Nicht jeder Fehler in einem Bußgeldbescheid stellt eine ausreichende Begründung dar, die die Einstellung des Verfahrens zur Folge hätte.
Falsch geschriebener Name, falsche Adresse, falsches Kennzeichen, schlechte Bildqualität beim Blitzerfoto, womöglich bereits eingetretene Verjährung: Wann lohnt der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wirklich? Pauschale Aussagen lassen sich hier kaum treffen, da sich jeder Fall auch bezüglich der Nachweisbarkeit von Fehlern voneinander unterscheidet. Ein paar Beispiele:
- Qualität des im Bußgeldbescheid abgedruckten Fotos: Nur weil diese in dem Dokument selbst schlecht ist, bedeutet das nicht automatisch, dass das Originalfoto auch von solch minderer Qualität ist. Dies lässt sich im Zweifel nur durch Akteneinsicht prüfen.
- Verjährung: Die Verjährungsfristen können im Rahmen des Bußgeldverfahrens einmalig unterbrochen werden (etwa durch Ausstellung eines Anhörungsbogens). Hier ist für den Laien nicht immer sofort zu erkennen, ob der Bußgeldbescheid tatsächlich erst nach Eintritt der Verjährung zugestellt wurde.
- Angaben im Bußgeldbescheid: Nicht jeder Buchstabendreher oder Fehler bei den Angaben im Bußgeldbescheid kann einen Einspruch begründen. Hier bedarf es der Abwägung, im Streitfall müsste ein Gericht entscheiden.
- Härtefall: Besondere Umstände können etwa bewirken, dass ein angedrohtes Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umgewandelt wird. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die berufliche Existenz oder die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen gefährdet wären. Doch auch das muss nicht in jedem Fall zum Absehen vom Fahrverbot führen, insbesondere bei Wiederholungstätern nicht.
- Messergebnisse: Die Anzweiflung der Richtigkeit der Messung sollte auf einem festen Fundament ruhen. Hier sind in aller Regel umfassende Kenntnisse über die Technik des jeweiligen Blitzers erforderlich. Für Laien ist eine solche Einschätzung selten realisierbar.
Anwalt kann Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid abschätzen
Wollen Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, sollten Sie sich im besten Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
Dieser kann sowohl den Bußgeldbescheid als auch die Akte genau unter die Lupe nehmen. Anhand der Aktenlage kann er hiernach eine fundierte Einschätzung zu den Chancen abgeben und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen oder zumindest eine entsprechende Empfehlung abgeben.
Allerdings entstehen für die anwaltliche Beratung ebenfalls zusätzliche Kosten. Wägen Sie also zunächst ab, ob sich angesichts der drohenden Sanktionen ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als sinnvoll erweisen würde.