Von den im Bußgeldkatalog vorgesehenen Sanktionen, mit denen Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet werden, ist das Fahrverbot die schwerste. Viele sind im Alltag darauf angewiesen, mobil zu sein, und ein ein- oder mehrmonatiges Verzichten auf den Führerschein kann zum Hindernis, wenn nicht sogar zur Bedrohung werden (bspw. für die berufliche oder wirtschaftliche Existenz). Weil die Zerstörung dieser natürlich nicht das Ziel ist, gibt es einige Ausnahmefälle im Verkehrsrecht, in denen Sie ein Fahrverbot anfechten können.
FAQ: Fahrverbot anfechten
Wie kann ich ein Fahrverbot anfechten?
Zunächst einmal können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, in dem das Fahrverbot angedroht ist einlegen. Wird dieser abgelehnt, ist eine Klage möglich.
Wann ist ein Härtefall gegeben?
Ein Härtefall bezogen auf das Fahrverbot besteht, wenn Sie beruflich oder zur Pflege von Angehörigen auf den Führerschein angewiesen sind.
Brauche ich einen Anwalt, um das Fahrverbot anzufechten?
Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, der Sie vor Gericht verteidigt. Dieser kann eine Argumentation ausarbeiten, um Ihren Härtefall zu begründen.
Fälle, in denen ein Einspruch gegen das Fahrverbot sinnvoll sein könnte
Inhalt
Wer ein Fahrverbot auferlegt bekommt, muss für mindestens einen, maximal drei Monate auf das Fahren eines Kfz verzichten. Nicht selten kommt es aber vor, dass die Fahrerlaubnis mit dem Beruf verbunden ist und ein Verlust derselben die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten erschweren oder gar verhindern würde. In solchen Fällen – falls tatsächlich ein besonderer Härtefall nachgewiesen werden kann – könnte der Betroffene das Fahrverbot möglicherweise anfechten.
In den folgenden Fällen kam es in der Vergangenheit dazu, dass das Fahrverbot umgangen werden konnte:
- Einem Busfahrer, auch wenn er bereits Eintragungen wie bspw. Punkte hat, kann das Fahrverbot erlassen werden. Im vorliegenden Fall wurde das Fahrverbot jedoch nur für bestimmte Führerscheinklassen aufgehoben, damit der Betroffene weiterhin seinem Beruf nachgehen kann (Az: 3 Ss OWi 476/06).
- Wenn aus dem Arbeitsvertrag ersichtlich wird, dass der Betroffene mit hoher Wahrscheinlichkeit gekündigt wird, sollte er nicht mehr fahren dürfen, kann das Gericht von dieser Sanktion absehen. Im vorliegenden Fall war aufgrund einer im Arbeitsvertrag angesetzten Probezeit jederzeit eine Kündigung möglich (Az: 19 OWi 89 Js 1767/07 – 183/07).
- Sollte es sich beim Betroffenen um einen Transportunternehmer handeln, der einen Ein-Mann-Betrieb führt, kann auch hier von der Verhängung dieser Sanktion abgesehen werden.
Wann lohnt ein Einspruch?
Beachten Sie: Grundsätzlich ist es nicht möglich, die Erfolgschancen vorherzusagen, wenn Sie ein Fahrverbot anfechten wollen. Auch wenn Ihr Fall einem der gerade geschilderten gleicht, könnte es Details geben, die den Fall ändern. Auch kommt es immer wieder zu regionalen Unterschieden bei den Urteilen bzw. Entschlüssen.
So kann ein Gericht dem Einspruch stattgeben, weil die berufliche Existenz auf dem Spiel steht, während ein anderes die Meinung vertritt, dass gerade ein Berufskraftfahrer die Verkehrsregeln akribisch einhalten muss und eine entsprechende Sanktion verdient hat.
Um auf die Frage Sollte ich das Fahrverbot anfechten? zu antworten, ist auf jeden Fall förderlich, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen. Dieser ist ein Experte auf dem Gebiet, hat bereits zahlreiche ähnliche Fälle bearbeitet und kann daher mit seinem großen Erfahrungsschatz eine fundierte Beratung anbieten.
Fahrverbot anfechten durch Fehler im Bußgeldbescheid
Nicht immer muss jedoch eine Existenzbedrohung der einen oder anderen Art vorliegen. Häufiger als gedacht unterlaufen den Beamten bei der Erstellung des Bußgeldbescheids oder auch bei der Geschwindigkeitsmessung selbst Fehler. Daher gilt es, den Bußgeldbescheid genauestens zu untersuchen. Ein erster Ansatzpunkt könnte die Prüfung auf Vollständigkeit sein, wie sie in § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) vorgeschrieben ist.
Schlussendlich ist es natürlich auf jeden Fall sinnvoll, ein verhängtes Fahrverbot vor Gericht anzufechten, wenn Sie unschuldig sind und Beweise dafür haben. Das kann der Fall sein, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde oder Sie zur fraglichen Uhrzeit, als das Kfz geblitzt wurde, gar nicht vor Ort sein konnten. Nichtsdestotrotz ist es insbesondere bei komplizierteren Sachverhalten ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen.