Ab wann droht ein Fahrverbot?

Von Cynthia W.

Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ein Fahrverbot hat einen erzieherischen Zweck. Bei nicht unerheblichen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kommt es zum Einsatz und soll dem Verkehrssünder sein Fehlverhalten bewusst machen. Doch ab wieviel km/h, die zu schnell gefahren wurden, droht ein Fahrverbot neben einem Bußgeld oder Punkten in Flensburg?

FAQ: Fahrverbot – ab wann droht es?

Ab wann beginnt das Fahrverbot?

Ab Rechtskraft haben Ersttäter vier Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten.

Ab wann müssen Wiederholungstäter das Fahrverbot antreten?

Für Wiederholungstäter beginnt das Fahrverbot mit Rechtskraft des zugrunde liegenden Bußgeldbescheids.

Gibt es für Wiederholungstäter früher ein Fahrverbot?

Wiederholungstäter müssen bei der zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h bereits mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Wichtige Informationen zum Thema „Ab wann droht ein Fahrverbot?“

Fahrverbot: Ab wann droht es?

Bei sehr hoher Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein Bußgeld mit Fahrverbot drohen.
Bei sehr hoher Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein Bußgeld mit Fahrverbot drohen.

Der Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für verschiedene Verstöße unterschiedliche Sanktionen vor. Je nach Schwere des Verstoßes droht ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder im schlimmsten Fall ein Fahrverbot. Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis stellt das Fahrverbot für viele Fahrer die härteste Sanktion dar. In der Regel wird es auch gekoppelt an Geldstrafen und Punkte in Flensburg. Doch ab wann droht ein Fahrverbot?

Ab wann ein Fahrverbot droht, hängt von der Schwere des Verstoßes ab.
Ab wann ein Fahrverbot droht, hängt von der Schwere des Verstoßes ab.

Allgemein werden drei verschiedene Arten von Fahrverboten unterschieden. Zum einen existiert das Regelfahrverbot, welches gemäß dem Bußgeldkatalog für bestimmte Verstöße verhängt wird. Zum anderen gibt es das Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung und zuletzt das Fahrverbot als Nebenfolge einer Straftat. Bei allen Arten des Fahrverbotes muss der Führerschein abgegeben werden.

Neben Punkten und dem Bußgeld wird ein Fahrverbot angeordnet, wenn nicht unerhebliche Ordnungswidrigkeiten begangen wurden und beispielsweise die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt wurde. Die Mobilitätspause hat dabei ein pädagogisches Ziel. Der Fahrer soll dazu bewegt werden, über sein Fehlverhalten nachzudenken und es zu ändern.

Ein Fahrverbot wird in der Regel für einen bis drei Monate verhängt. Es kann als eine Art „Vorgeschmack“ für die Entziehung der Fahrerlaubnis angesehen werden. Beim Fahrverbot wird der Führerschein für die jeweilige Dauer in amtliche Verwahrung gegeben.
Ab wann droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Ab wann droht ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ein nicht seltener Grund für die Verhängung eines Fahrverbots ist die Geschwindigkeitsüberschreitung. Doch ab wie viel km/h droht ein Fahrverbot, wenn zu schnell gefahren wurde und welche Dauer hat dieses? Es gibt Unterschiede, ab wann ein Fahrverbot angeordnet wird, die sich zum einen auf die Geschwindigkeit selbst beziehen und zum anderen darauf, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts oder außerorts missachtet wurde.

Generell wird außerorts ein Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 41 km/h und mehr verhängt. Innerorts liegt der Grenzwert bereits bei 31 km/h, die zu schnell gefahren wurden. Zunächst wird dann ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Je nach Schwere des Verstoßes, sprich mit zunehmender Höhe der Geschwindigkeitsübertretung, kann es aber auch zwei Monate oder sogar drei Monate betragen.

Wann Sie ein verhängtes Fahrverbot antreten müssen: Ersttäter, die sich in den vergangenen zwei Jahren nichts haben zu Schulden kommen lassen, dürfen sich innerhalb der ersten vier Monate ab Rechtskraft des Fahrverbots den Monat aussuchen, in dem sie es antreten wollen. In allen anderen Fällen ist der Tag der Rechtskraft vom Bußgeldbescheid ausschlaggebend.

Fahrverbot aufgrund Verkehrsvergehen mit Alkohol

Alkohol vor oder während der Fahrt kann neben einem Bußgeld auch zu einem Fahrverbot führen.
Alkohol vor oder während der Fahrt kann neben einem Bußgeld auch zu einem Fahrverbot führen.

Alkoholverstöße im Straßenverkehr sind die häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Dementsprechend sieht der Bußgeldkatalog auch harte Strafen dafür vor. Ein Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze führt in jedem Fall zu einem Fahrverbot von mindestens einem Monat. Die Dauer kann länger angesetzt werden, wenn zusätzlich die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt wurde. Ab einem Wert von 1,1 Promille droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Wiederholungstäter müssen mit einem Fahrverbot von drei Monaten rechnen.

Fahrverbot als Nebenfolge einer Straftat

Wird im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten eine Straftat begangen, kann neben einem Bußgeld oder einer Freiheitsstrafe auch ein Fahrverbot drohen. Wenn die Schwere der Tat nicht für eine Entziehung der Fahrerlaubnis ausreicht, kann der Richter ein Fahrverbot verhängen, z.B. bei Fahrerflucht. Auch dann kommt der Führerschein für einen Monat oder mehr in amtliche Verwahrung. Es wird im Einzelfall entschieden, ab wann ein Fahrverbot als Nebenfolge einer Straftat verhängt wird.

Am 22. Juni 2017 wurde ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der das Fahrverbot auch als Nebenstrafe für andere Straftaten vorsieht, also unabhängig von Verkehrsverstößen. Durch die geplante Gesetzesänderung könnten Haftstrafen für kleinere Delikte verhindert werden.
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Ab wann droht ein Fahrverbot?
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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

10 Gedanken zu „Ab wann droht ein Fahrverbot?

  1. Lapuste

    Bei Polizei controle bin ich mit 0,7 alcool erwischt wie viel alcool in blut muß ich rechnen

  2. P.

    Hallo ich wohne in Frankreich und wurde in Deutschland auf der Autobahn also außerorts 45 km/h zu schnell geblitzt. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen.

  3. Kauper a.

    Ich musste den Füherschein abgeben laut Einschreiben vor der Gerichtsverhandlung.Danach wurde festgestellt,das mir der Füherschein nicht entzogen werden durfte,Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Kauper,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      – Die Redaktion

  4. Siegfried P.

    Ich wurde am 17.4.19 außerorts mit 141 km/h auf der BAB 9 / Schleifreisen München – Berlin km 187.0 / Überholspur neben einem Lastwagen geblitzt. Angeblich war die Geschwindigkeit an dieser Stelle von 130 auf 100 heruntergesetzt was ich nicht mitbekommen habe. Möglicherweise weil mir der LKW die Sicht versperrt hat.
    Muß das zwingend ein Fahrverbot nach sich ziehen?

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Siegfried P.,

      gemäß Bußgeldkatalog zieht ein Tempoverstoß von 41 km/h auch ein Fahrverbot nach sich. Eine Option wäre es, gegen das Fahrverbot Einspruch einzulegen mit der Begründung, dass Sie das Schild mit dem Tempolimit nicht sehen konnten. Dies sollten Sie jedoch im Idealfall nachweisen können. Zudem sollten Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen, der mit solchen Fällen Erfahrung hat und eine individuelle Einschätzung und Beratung bieten kann.

      – Die Redaktion

  5. Mike H.

    Hi.

    Ich war gerade auf der A42, Richtung A57 unterwegs. Dort habe ich vor der Abfahrt das 120 er Schild gesehen und das nächste vor dem festen Blitzer übersehen. Wurde also mit ca. 120 geblitzt und denke mal das dort 80 erlaubt waren. Sonst würde es keinen Sinn ergeben das nach dem Blitzer auf 60 herunter gebremst werden muss.
    Da ich noch nie geblitzt wurde und den Führerschein brauche mache ich mir jetzt wegen einem eventuellem Fahrverbot sorgen. Berechtigte Sorgen oder kann ich aufatmen?

    Gruß
    Mike

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Mike H.

      Gemäß dem Fall Sie sind 120 in einer 80er Zone gefahren, die sich außerorts befand, dann können Sie je nach zu schnell gefahrenen km/h und eventuellen Tolreanzabzügen von folgenden Sanktionen laut Bußgeldkatalog betroffen sein:

      außerorts 31 bi 40 km/h zu schnell = 120 Euro Bußgeld/ 1 Punkt in Flensburg/ 1 Monat Fahrverbot
      außerorts 41- 50 km/h zu schnell = 160 Euro Bußgeld/ 1 Punkt in Flensburg/ 1 Monat Fahrverbot

      Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

      Ihr Team von bussgeldkataloge.de

  6. Jessica

    Hallo,
    Heute wurde ich leider in der 50er Zone außerorts geblitzt und hatte laut Tacho 70km/h drauf. Zudem war ich nicht angeschnallt. Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Jessica,
      nach Ihren Angaben dürfte keine Fahrverbot drohen. Der Bußgeld sieht bei Missachtung der Anschnallpflicht ein Verwarngeld von 30 Euro vor. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wird mutmaßlich ebenfalls ein Bußgeld nach sich ziehen.

      – Die Redaktion

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