Fahrverbot aufteilen: Ist das in Deutschland möglich?

Ein Fahrverbot kommt eigentlich immer ungelegen, schränkt es doch die Mobilität erheblich ein. Gerade, wenn der Betroffene jeden Tag mit dem Kfz zur Arbeit fährt, kann sich der Zeitverlust durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bemerkbar machen. Doch können Sie ein Fahrverbot eigentlich aufteilen?

FAQ: Fahrverbot aufteilen

Kann ich ein Fahrverbot aufteilen?

Das Fahrverbot aufzuteilen, ist in Deutschland nicht möglich.

Ist es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen?

Würde das Fahrverbot eine besondere Härte bedeuten, besteht ggf. die Möglichkeit dieses in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Eine Entscheidung darüber wird immer im Einzelfall festgelegt.

Fahrverbot soll zu Lerneffekt führen

Können Sie ein Fahrverbot von 1 Monat splitten?
Können Sie ein Fahrverbot von 1 Monat splitten?

Wer innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit zweimal um 26 km/h oder mehr überschreitet, kann mit einem Fahrverbot von einem Monat sanktioniert werden. Diese Strafe trifft den Fahrer meist hart, bietet das eigene Kfz doch Mobilität und Flexibilität.

Das Fahrverbot soll einen pädagogischen Effekt haben und dient quasi als verkehrserzieherische Maßnahme. In der Zeit ohne Führerschein soll der Betroffene über sein Verhalten nachdenken und dieses kritisch hinterfragen.

Im besten Fall soll daraus die Einsicht gewonnen werden, dass Regelmissachtungen zukünftig unterlassen werden. um eine bessere Verkehrssicherheit zu garantieren.

Handelt es sich um einen Ersttäter, hat dieser nach Rechtskraft vom Bußgeldbescheid vier Monate Zeit, den Führerschein abzugeben und somit das Fahrverbot anzutreten. Doch meist passt dies gar nicht in den Zeitplan.

An den Wochenenden scheint es meist weniger ärgerlich auf das Fahrzeug zu verzichten als auf dem Weg zur Arbeit unter der Woche. Da kommt vielen Betroffenen dieselbe Idee: das Fahrverbot aufteilen. Aber geht das so einfach?

Kann man 4 Wochen Fahrverbot splitten?

1 Monat Fahrverbot zu splitten, ist nicht möglich.
1 Monat Fahrverbot zu splitten, ist nicht möglich.

Die ernüchternde Antwort: Nein, Sie können das Fahrverbot nicht aufteilen. Da es sich, wie bereits beschrieben, um eine Art erzieherische Maßnahme handelt, soll der Verzicht auf das Fahren von Kfz an einem Stück abgeleistet werden.

Nur so bekommt der Betroffene zu spüren, was es bedeutet, ohne Fahrerlaubnis durch den Alltag kommen zu müssen. Letztendlich ist ein Fahrverbot nämlich auch eine erste Warnung vor dem Fahrerlaubnisentzug.

Dabei handelt es sich um eine Maßnahme, welche nicht immer temporär begrenzt ist. Der Führerschein wird einbehalten und vernichtet. Erst nach Ablauf einer Sperrfrist kann dann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden.

Sie können das Fahrverbot nicht aufteilen! Es muss in einem Stück abgeleistet werden, damit ein möglichst großer Lerneffekt eintritt.

Gibt es Möglichkeiten, das Fahrverbot zu umgehen?

Dass Sie das Fahrverbot aufteilen, ist also nicht möglich. Es gibt aber die Chance, ein solches in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Dafür müssen gravierende Gründe vorliegen. Ein sogenannter Härtefall kann beispielsweise gegeben sein, wenn der Betroffene beruflich auf den Führerschein angewiesen ist.

Allerdings kann ein Härtefall nicht von der Bußgeldstelle anerkannt werden, es bedarf einer Verhandlung vor Gericht. Dafür empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, der Sie vertreten kann.

Denn je besser Ihre Argumentation ausgearbeitet ist, die untermauert, dass es sich tatsächlich um einen Härtefall handelt, desto besser stehen Ihre Chancen, dass Ihrem Antrag stattgegeben wird. Die Entscheidungsgewalt obliegt dabei stets dem Richter. Das Urteil wird entsprechend der individuellen Umstände des Einzelfalls gefällt.

Bildnachweise: fotolia.com/ © matteo, istockphoto.com/ © kuzma

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (29 Bewertungen, Durchschnitt: 4,28 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah hat Journalismus mit Schwerpunkt Onlinejournalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin studiert. Sie gehört seit 2016 zum bussgeldkataloge.de-Team und schreibt Texte zu unterschiedlichsten Themen im Bereich des Verkehrsrechts und ist außerdem für den Newsbereich zuständig.

Bildnachweise