Führerschein der Klasse 2 und seine aktuelle Entsprechung

Bereits 1999 wurden die Führerscheinklassen reformiert, das heißt, die alten Klassen wurden durch neue ersetzt. Trotzdem besitzen nach wie vor viele Fahrer ihren alten Führerschein, weil mit diesem angenehme Erinnerungen verbunden sind, sie den aktuellen optisch nicht ansprechend finden oder schlicht nicht die Notwendigkeit sehen, ihn auszutauschen. Zu dieser Gruppe der überholten Führerscheine gehört auch der Führerschein der Klasse 2, um den es in diesem Ratgeber gehen soll.

FAQ: Fahrerlaubnis der Klasse 2

Wozu berechtigt ein Führerschein der Klasse 2?

Gemeinhin dürfen Sie mit dieser Fahrerlaubnis Kfz über 7,5 Tonnen fahren, allerdings kommen noch eine Vielzahl anderer Klassen dazu, die von Zeitpunkt und Ort der Ausstellung abhängen. Die Übersicht finden Sie hier.

Wann verfällt der Führerschein der Klasse 2?

Um einheitliche Führerscheine in der EU einzuführen, müssen alte Führerscheine in neue umgetauscht werden, so auch die Fahrerlaubnis der Klasse 2. Der Zeitpunkt hängt vom Geburtsjahr des Inhabers. Die Übersicht zu den Fristen finden Sie hier.

Kann ich mit einem Führerschein der Klasse 2 Quad fahren?

Ja, dazu sind Sie berechtigt.

Fahrzeuge, die Sie mit dem Führerschein der Klasse 2 fahren dürfen

Der alte Führerschein der Klasse 2: Nicht nur LKW's können damit gefahren werden.
Der alte Führerschein der Klasse 2: Nicht nur LKW können damit gefahren werden.

Aufgrund von immer neuen Bestimmungen sind die Kraftfahrzeugfahrer oftmals im Unklaren darüber, welche moderne Entsprechung ihr alter Führerschein der Klasse 2 hat und welche Fahrzeuge sie dementsprechend führen dürfen. Genau darüber wollen wir Sie informieren, weil ansonsten womöglich unangenehme Konsequenzen drohen.

Führen Sie nämlich ein Fahrzeug, zu dem Sie die Führerscheinklasse 2 nicht berechtigt, und geraten in eine Verkehrskontrolle, wird Ihr Verhalten als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet. Für die darauffolgenden Sanktionen kann es durchaus eine Rolle spielen, ob Ihnen aus Unwissenheit ein Fehler unterlaufen ist oder Sie absichtlich gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen haben. In beiden Fällen kann Ihnen eine hohe Geld- und sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Um dies zu verhindern, müssen Sie erst einmal wissen, welche Fahrzeugklassen Sie mit einem Führerschein der Klasse 2 bewegen können.

Die Führerscheinklasse 2 wird häufig mit dem LKW-Führerschein gleichgestellt. Dies ist jedoch nicht ganz richtig.
Die Führerscheinklasse 2 wird häufig mit dem LKW-Führerschein gleichgestellt. Dies ist jedoch nicht ganz richtig.

Mit dem Führerschein der Klasse 2 konnten nach alter Regelung Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen geführt und Züge mit mehr als drei Achsen gefahren werden. Was die Führerscheinklasse 2 hingegen heute noch wert ist, lässt sich so pauschal nicht sagen.

Oftmals wird der Führerschein der Klasse 2 einfach als Lkw-Führerschein bezeichnet. Aber diese Beschreibung ist nicht besonders zutreffend, denn die Führerscheinklasse 2 berechtigt auch heute noch seinen Besitzer, weitere Fahrzeugklassen zu führen. Welche dies genau sind, ist individuell verschieden, da die Berechtigung je nach Zeit und Ort des Führerscheinerwerbs schwankt.

Wie umfassend der Führerschein der Klasse 2 wirklich ist, verdeutlicht die folgende Tabelle, die über die heutige Entsprechung der alten Fahrerlaubnis Auskunft gibt.

Führerschein der Klasse 2 und seine heutige Entsprechung
Ort der AusstellungDatum des ErwerbsAktuelle EntsprechungSchlüsselzahlen
BRDVor dem 01.12.54A, A1, A2, AM, B, BE, C, C1, C1E, CE, L, T79.06, 172
BRDVom 01.12.54 bis zum 01.04.80A, A1, AM, B, BE, C, C1, C1E, CE, L, T79.03, 79.04, 79.05, 79.06, 172
BRDNach dem 01.04.80A, A1, AM, B, BE, C, C1, C1E, CE, L, T79.03, 79.04, 79.05, 79.06, 172
DDRVor dem 01.12.54A, A1, A2, AM, B, L174, 175
DDRVom 01.12.54 bis zum 01.04.80A, A1, AM, B, L79.03, 79.04, 79.05, 174, 175
DDRNach dem 01.04.80A, A1, AM, B, L79.03, 79.04, 174, 175

Schlüsselzahlen im Führerschein der Klasse 2 und ihre Bedeutung

Bei der Beantwortung der Frage, welche Maschinen mit einem Führerschein der Klasse 2 geführt werden dürfen, müssen auch die dort vermerkten Schlüsselzahlen in den Blick genommen werden. Diese Zahlen können die Befugnisse der Fahrerlaubnis erweitern oder aber beschränken. Deshalb werden sie Ihnen im Folgenden kurz vorgestellt.

Die Schlüsselzahlen beim Führerschein der Klasse 2 können Ihre Fahrerlaubnis erweitern oder beschränken.
Die Schlüsselzahlen beim Führerschein der Klasse 2 können Ihre Fahrerlaubnis erweitern oder beschränken.

A bzw. A1 79.03: Hier ist die Schlüsselzahl einschränkend, d. h., es dürfen nur dreirädrige Fahrzeuge gefahren werden, also keine Motorräder.

A bzw. A1 79.04: Durch die Einschränkung sind beim Führerschein der Klasse 2 nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigem Kfz und einem Anhänger mit dem maximalen Gewicht von 750 kg möglich.

A1 79.05: Finden Sie diese Zahl auf ihrem Führerschein, können Sie Krafträder der Klasse A1 fahren, deren Leistungsgewicht (= Leergewicht der Maschine/PS-Zahl) bei mehr als 0,1 kW/kg liegt.

BE 79.06: Hiermit sind Sie berechtigt, Fahrzeuge und Kombinationen der Führerscheinklasse BE zu führen, solange das Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 3.500 kg beträgt.

C 172: Beim Führerschein der Klasse 2 und dieser Schlüsselzahl ist es Ihnen erlaubt, Fahrzeuge der Klasse C zu bewegen. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, sofern sich keine Fahrgäste darin befinden.

L 174: Dieser Schlüssel berechtigt Sie zur Fahrt mit landwirtschaftlichen Zugmaschinen, die eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h erreichen. Auch die Kombination mit einem einachsigen Anhänger ist zulässig, wenn die Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten wird.

L 175: Findet sich diese Zahl in Ihrem Führerschein der Klasse 2, können Sie landwirtschaftliche Kfz mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h führen. Ausgenommen sind davon die Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM mit einem Hubraum, der kleiner als 50 ccm ist.

Quadfahren mit dem Führerschein der Klasse 2?

Der alte Führerschein der Klasse 2 erlaubt Ihnen sogar das Fahren mit einem Quad.
Der alte Führerschein der Klasse 2 erlaubt Ihnen sogar das Fahren mit einem Quad.

Da sich Quadfahren nach wie vor wachsender Beliebtheit erfreut, stellen sich viele Kfz-Fahrer die Frage, welchen Führerschein sie für das Freizeitvergnügen benötigen. Dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse 2 heute auch Quadfahren?

Während Sie mit einem Motorradführerschein nur leistungsbeschränkte Quads fahren dürfen, können Personen mit einem Pkw-Führerschein Quads jeder Größe und Leistung führen. Mit dem Führerschein der Klasse 2 besitzen Sie einen Lkw-Führerschein, gleichzeitig sind die Berechtigungen für das Auto darin enthalten. Demnach steht einer Spritztour nichts im Wege.

Führerscheinklasse 2 umschreiben: Alt gegen Neu

Seit 2013 sind innerhalb der Europäischen Union die standardisierten EU-Führerscheine im praktischen Scheckkartenformat im Umlauf, die der Vielzahl der verschiedenen Führerscheine ein Ende machen und sie vereinheitlichen sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, werden alte Führerscheine, wie die Klasse 2, allmählich aus dem Verkehr gezogen.

Wer einen solchen Führerschein besitzt, muss allerdings nicht hektisch werden, da der Umtausch zwar vorgeschrieben ist, jedoch innerhalb einer großzügig bemessenen Frist stattfinden kann. Fest steht, dass der Führerschein der Klasse 2 bis spätestens 19. Januar 2033 gegen den EU-Führerschein umgetauscht werden muss.

Um zu vermeiden, dass Millionen von Führerscheininhabern gleichzeitig bei den Behörden auftauchen, gelten gestaffelte Umtauschfristen:

Bei Führerscheinen aus Papier (z. B. rosa Führerschein):

  • Geburtsjahr vor 1953: 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: 19. Januar 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr ab 1971: 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen im Scheckkartenformat (ältere EU-Führerscheine):

  • ausgestellt von 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • ausgestellt von 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • ausgestellt von 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • ausgestellt ab 2008: 19. Januar 2029
  • ausgestellt ab 2009: 19. Januar 2030
  • ausgestellt ab 2010: 19. Januar 2031
  • ausgestellt ab 2011: 19. Januar 2032
  • ausgestellt ab 2012: 19. Januar 2033

Bis zum jeweiligen Stichtag sind auch die in die Jahre gekommenen Führerscheine noch gültig, es existieren alte und neue Führerscheinklassen nebeneinander.

Um ein Bußgeld zu vermeiden, müssen Sie spätestens bis zum 19. Januar 2033 Ihren alten Führerschein der Klasse 2 umschreiben lassen.
Um ein Bußgeld zu vermeiden, müssen Sie spätestens bis zum 19. Januar 2033 Ihren alten Führerschein der Klasse 2 umschreiben lassen.

Wer den Führerschein der Klasse 2 besitzt, hat also noch reichlich Zeit, sich mit dem Gedanken an einen neuen Führerschein anzufreunden. Betroffene können den Umtausch zwar bis zum für sie verbindlichen Datum hinausschieben, drumherum kommen sie allerdings nicht. Wer seinen Führerschein der Klasse 2 nicht umschreiben lässt, besitzt ab diesem Zeitpunkt keinen gültigen Führerschein mehr. Er macht sich also des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig, wenn er fährt.

Um Ihre Führerscheinklasse 2 in die aktuelle Fahrerlaubnisklasse umschreiben zu lassen, müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden, die die Umschreibung vornehmen kann. Dies sind in der Regel die Straßenverkehrsämter, Ordnungs- und Landratsämter. Für diesen Vorgang ist im Übrigen eine Gebühr in Höhe von etwa 25 Euro zu entrichten. Dafür erhalten Sie den EU-Führerschein, der 15 Jahre gültig ist.

Nach den 15 Jahren stellt die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen dann einen neuen Führerschein mit dem aktuellen Lichtbild aus. Sie müssen hierfür allerdings nicht mehr Ihre Fahreignung unter Beweis stellen oder Ihre Theoriekenntnisse auffrischen.

Um Ihren Führerschein der Klasse 2 umzuschreiben, benötigt die Behörde einige Unterlagen von Ihnen:

  • gültige Papiere (Ausweis oder Reisepass) zur eindeutigen Identitätsfeststellung
  • den alten Führerschein der Klasse 2
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild von Ihnen mit den Maßen 45 x 35 mm (Höhe x Breite)

Führerschein der Klasse 2: Besonderheiten

Erreicht der Besitzer eines Führerscheins der Klasse 2 das 50. Lebensjahr, muss die Fahrberechtigung für LKW ab 7,5 Tonnen erneuert werden.
Erreicht der Besitzer eines Führerscheins der Klasse 2 das 50. Lebensjahr, muss die Fahrberechtigung für LKW ab 7,5 Tonnen erneuert werden.

Wie bereits erwähnt, besitzen Sie mit dem Führerschein der Klasse 2, der zwar alt, aber immer noch gültig ist, die Berechtigung, Lkw zu fahren, die über 7,5 Tonnen schwer sind. Hier greift nun eine Sonderregel, sodass diese Fahrerlaubnis nicht unbegrenzt gültig ist. Sobald der Fahrer nämlich 50 Jahre alt geworden ist, erlischt diese Berechtigung.

Dies heißt nicht, dass die Betroffenen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich keine schweren Lkw mehr fahren dürfen. Sie können sich ihre Führerscheinklasse 2 nämlich gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verlängern lassen.

Für die Verlängerung ist allerdings eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich. Hier werden Ihre Reaktionsschnelligkeit, Ihr Sehvermögen und Ihre Fahreignung überprüft. Wird dabei festgestellt, dass Sie gesundheitlich weiterhin im Stande sind, solche Lastwagen zu führen, erhalten Sie die Fahrerlaubnis für fünf weitere Jahre.

Wollen Sie Ihren Führerschein der Klasse 2 verlängern, wird dieser gegen einen Führerschein der Klasse CE ausgetauscht.

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Führerschein der Klasse 2 und seine aktuelle Entsprechung
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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2 Gedanken zu „Führerschein der Klasse 2 und seine aktuelle Entsprechung

  1. Fritz F.

    Lieber Ernst! Bis auf kleine Unterschiede geht es mir genauso wie Ihnen. Es stellt sich hier doch die Frage, wie die Damen und Herren der Führerscheinstelle an die Angaben gekommen sind: wenn auch Sie sich tatsächlich an die Gültigkeitsbegrenzung des 2er gehalten haben, dann kommt der ,,Vorwurf“ der fehlenden Praxis. Folglich wird die Reaktivierung des 2er als CE davon abhängig gemacht, dass man mal so eben ein ,,paar Stunden Fahrschule“ erneut absolvieren möge und dann sich erneut der FS-Prüfung unterziehen, so als wenn man die erlernten Fähigkeiten verlernen würde. Die Abfrage der Fahrpraxis Klasse 2 ist nichts anderes als eine Datenerhebung, für die Ihre schriftliche Zustimmung erforderlich ist. Es gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGV), was für die Mitarbeitenden eines Führerscheinamtes offenkundig nicht gilt. Sagt man wahrheitsgemäß, dass man sich an die Gültigkeitsbeschränkung gehalten hat, aber auch aus Kostengründen vorerst auf die Reaktivierung des 2er verzichtet hat kommt der völlig willkürliche Vorwurf mangelnder Praxis. Falls man allerdings gesetzwidrig seinen 2er genutzt hat, ,,gehört man der Katz“. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für die Datenerhebung, außer der DSGV, die wird in solchen Fällen zum Wohl ,,notleidender LKW-Fahrschulen“ ignoriert. Gegen die Verletzung der DSGV werde ich umgehend vor dem VG Augsburg antreten. Die Ablehnung meines Widerspruchs auf der Basis angeblicher Präzendenzfälle ist kennzeichnend für die Handhabung der Gewaltenteilung in Deutschland – normative Kraft des Faktischen. Soll heißen: weil ein ,,Troll“ in einem Führerscheinamt sich ,,quer“ legt, soll man seinen 2er ,,noch mal machen“. Die Grundlage für eine solche Entscheidung ist tatsächlich die Frage nach der Fahrpraxis. Eine solche Frage stellt eine Datenerhebung dar. An der DSGV vorbei geht insofern garnicht. Interessant ist allerdings auch die Handhabung der Reaktivierung alter ,,abgelaufener“ 2er, die ihrerseits unter Bestandsschutz fallen. Wenn man de facto als Altinhaber bis 2033 Zeit für die Umwandlung in das Plastikstück hat, wäre es ja hirnrissig ohne entsprechende gesetzliche Grundlage zu handeln.

  2. Ernst

    Mein Geburtstag ist der 31.01.1953
    ich habe seit dem Jahr 1980 zusätzlich zur Klasse 3 noch die alte Klasse 1 und 2 mit dem noch alten grauen Orginal Führerschein, keine Punkte, bin früher für einen Bekannten LKW auch im Nahverkehr gefahren.
    Dazu kommt, ich bin u.a. KFZ-Mechaniker und habe auf Magirus gelernt, somit ist mir die Technik nicht unbekannt!
    Mit dem PKW bin ich im AD über 1 Mio km gefahren.
    Nun möchte/ muß ich meinen LKW Führerschein umtauschen, erneuern um die Klasse B,C, E erhalten.
    Habe ein aktuelles ärztliches Gutachten für Augen und Allgemeines ohne Einschränkung sowie ein Biometrisches Lichtbild.
    Unklar ist, weil ja der LKW Führerschein seit 17 Jahren „abgelaufen“ ist, wird eine erneute Prüfung von dem Landratsamt gesagt, wiederum auch nur die Module 95 bei einer Fahrschule zu machen.
    Wie ist die Rechtslage?
    Ich werte es als Diskriminierung, wenn einfach ohne Schuld nur per Gesetz ein Führerschein aberkannt wird.
    Den LKW Führerschein benötige ich als Fahrer für einen Nebenjob!

    Danke für eine evtl. klare Antwort!

    Gruß Ernst

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