Bußgelder: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Dieser Bußgeldtabelle können Sie die Sanktionen für Tempoverstöße entnehmen, welche seit Einführung der StVO-Novelle am 28. April 2020 gelten. Welche Bußgelder vor der Novelle ausgesprochen wurden, können Sie in unserem Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung nachlesen.
Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts & außerorts
Innerorts zu schnell gefahren? Alles rund ums Bußgeld innerorts
Inhalt
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist unter innerorts eine geschlossene Ortschaft zu verstehen. Dies wird durch ein gelbes Ortsschild angezeigt. Verlassen Sie die Ortschaft, finden Sie das gleiche Schild, nur ist es mit einem roten Strich durchgestrichen. Begehen Sie innerorts eine Geschwindigkeitsüberschreitung, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Fahren Sie über 70 km/h zu schnell, kommen 3 Monte Fahrverbot und 2 Punkte hinzu.
Falls keine andere Geschwindigkeit angegeben ist, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Dies gilt für alle Fahrzeuge, egal ob PKW, Motorrad oder LKW. Häufig wird in geschlossenen Ortschaften mit fest installierten Radarfallen geblitzt.
Dies kann auch schon kurz nach dem Ortsschild passieren, denn die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild – im Notfall muss also gebremst werden und der Wagen darf nicht langsam ausrollen und dann vielleicht erst in der Mitte der Ortschaft die 50 km/h erreichen.
Viele Unfälle sind auf eine Geschwindigkeitsübertretung innerorts zurück zu führen. Viele Verkehrsteilnehmer fahren also eine überhöhte Geschwindigkeit innerorts und bringen damit sich und andere in Gefahr.
Die Radarfallen lösen dann aus und Sie werden geblitzt, wenn Sie innerorts fahren. Zu rechnen ist in diesem Fall laut dem „Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts“ mit einem Bußgeld, ab 21 km/h zu schnell auch mit einem Punkt und einem Fahrverbot von einem Monat. Im Gegensatz zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts, fällt ein Bußgeld für überhöhte Geschwindigkeit innerorts höher aus. Der Bußgeldkatalog startet bei 30 und nicht bei 20 Euro.
Tempoüberschreitung innerorts und geblitzt? Das sind die Konsequenzen
Wer geblitzt wird, innerorts fährt und dabei eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h begeht, muss mit einer Geldbuße zwischen 20 und 70 Euro rechnen.
In diesem Fall bekommen Sie keine Punkte, wenn Sie innerorts gefahren sind. Auch ein Fahrverbot wird nicht verhängt. Wer allerdings über 20 km/h zu schnell fährt, muss mit einem höheren Bußgeld rechnen: Ein Fahrverbot, weil sie innerorts zu schnell waren, droht, wenn Sie 21 km/h oder mehr gefahren sind.
Die Geschwindigkeit ist an Gefahrenpunkten situationsabhängig anzupassen. Ignorieren Sie dies, kann ein Bußgeld verhangen werden. Befinden Sie sich also im Bereich einer Baustelle oder nähern sich einer Kreuzung, ist die Geschwindigkeit zu drosseln.
Gefährden Sie in dieser Situation andere Verkehrsteilnehmer, drohen ein Bußgeld von 120 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Gefährden Sie ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder alten Menschen, weil Sie nicht angemessen bremsen, bekommen Sie einen Bußgeldbescheid über 80 Euro und ebenfalls einen Punkt.
Auch zu langsames Fahren kann bestraft werden: Es drohen 20 Euro Verwarngeld.
Zu schnell gefahren innerorts und an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen? In diesem Fall bekommen Sie einen Monat Fahrverbot, 400 Euro Strafe und zwei Punkte.
Darüber hinaus führen auch Störungssysteme und Frühwarnsysteme zu Bußgeldern, denn diese sind illegal und werden mit einem Punkt und 75 Euro bestraft. Das Gerät wird eingezogen.
Geschwindigkeit innerorts: Das ist bei einer 30er Zone zu beachten
In diesem Fall gilt ebenfalls der Bußgeldkatalog „Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaft“. Es macht also keinen Unterschied, ob Sie in einer 50er Zone oder in einer 30er Zone geblitzt werden.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts wird eine Toleranz von 3 km/h abgezogen. Alle Bußgelder sind der obigen Tabelle „Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts“ zu entnehmen.
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