Wie ist der Plan für eine Nachschulung, wenn Handy am Steuer als Tatbestand vorliegt?

Noch gibt es keine konkreten Pläne. Doch aufgrund der hohen Zahlen der im letzten Jahr ertappten Verkehrssünder – ganze 16 509 Fahrzeugführer -, die während der Fahrt ihr Handy in der Hand hielten, kündigte der Innenminister an, sich für seinen Vorschlag auf der Verkehrsministerkonferenz einzusetzen. Seiner Meinung nach sei die hohe Zahl Ausdruck dafür, dass die Bußgelder – obgleich diese in den letzten Jahren bereits erhöht wurden – nicht ausreichend seien.
Eine Nachschulung nach einem Handy-Verstoß stellt er sich folgendermaßen vor: Die Nachschulung soll eine Voraussetzung dafür sein, nach der Verkehrsordnungswidrigkeit den Führerschein behalten zu können. Die Handy-Sünder sollen dann ein Wochenende dafür aufbringen, ein Seminar für Verkehrserziehung zu absolvieren.
Video: Das Wichtigste zum Handyverstoß

Handy am Steuer: Welche Sanktionen gelten bisher?

Weil der Gesetzgeber in den letzten Jahren auf die Ablenkung aufmerksam wurde, die Smartphones u. Ä. bei einer Autofahrt darstellen können, wurden nicht nur die Bußgelder erhöht, sondern auch der Gesetzestext angepasst. Die Sanktionen gemäß Verkehrsrecht können Sie der untenstehenden Bußgeldtabelle entnehmen – eine Nachschulung für einem Handy-Verstoß ist dabei nicht eingeschlossen.
Der Gesetzestext erfuhr eine Anpassung in dem Sinne, dass darin vorher eindeutig von Mobil– bzw. Autotelefonen die Rede war. Da der technologische Fortschritt es mittlerweile ermöglicht, auch mit anderen Geräten eine ähnliche Ablenkung zu schaffen – denken Sie nur an Tabletts, Smartwatches & Co -, wurde der Gesetzestext folgendermaßen umgeschrieben:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
- hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
- entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
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