Ein vergleichsweise geringfügiger Verstoß im Straßenverkehr – wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Parkverstoß – wird Ordnungswidrigkeit genannt. Diese wird mit einem Bußgeld geahndet. Doch wie verhält es sich, wenn Sie mit den Vorwürfen nicht einverstanden sind? Wie können Sie gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr Einspruch einlegen?
FAQ: Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit einlegen
Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erhalten, haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.
Sind Sie nicht sicher, ob sich ein Einspruch lohnt, kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten.
Dem Schreiben muss unter anderem zu entnehmen sein, auf welches Aktenzeichen sich der Einspruch bezieht. Des Weiteren muss das Dokument unterschrieben werden. Unser Muster zeigt beispielhaft, wie ein Einspruch aussehen kann.
Video: Einspruch gegen Bußgeldbescheid – Die wichtigsten Infos
Heißt es Einspruch oder Widerspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit?
Inhalt
Wird Ihnen eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen, erfahren Sie mittels eines Bußgeldbescheids darüber. In diesem wird Ihnen unter anderem mitgeteilt, welche Art von Verstoß Sie begangen haben sollen, welche Beweismittel vorliegen, welches Bußgeld zu zahlen ist und ob eventuell Nebenfolgen, wie etwa ein Fahrverbot, anfallen.
Empfänger eines Bußgeldbescheides müssen diesen nicht zwingend akzeptieren. Sie haben die Möglichkeit, mithilfe eines Rechtsbehelfs gegen diesen vorzugehen. Doch können Sie gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit Widerspruch oder Einspruch einlegen?
Bei beiden handelt es sich um Rechtsbehelfe, mit denen Personen gegen eine Entscheidung vorgehen können. Es ist jedoch genau festgelegt, in welchen Bereichen ein Einspruch oder ein Widerspruch möglich ist. Letzterer kann beispielsweise gegen einen Mahnbescheid, eine Kündigung des Vermieters oder einen Hartz-4-Bescheid eingelegt werden.
Was ist beim Einspruch gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit zu beachten?
Grundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). § 67 OWiG legt zum Einspruch Folgendes fest:
Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.
Wichtig ist also, dass Betroffene gegen den Bescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit pünktlich Einspruch einlegen. Ihr Schreiben muss spätestens zwei Wochen nachdem sie den Bußgeldbescheid erhalten haben, bei der zuständigen Behörde eingegangen sein.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Wenn Sie gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit Einspruch einlegen, prüft die Bußgeldstelle den Fall erneut. Gibt sie Ihnen Recht, wird der Bescheid zurückgenommen und Sie müssen kein Bußgeld zahlen.
Es kann jedoch auch passieren, dass die Behörde den Vorwurf aufrechterhält. Sie kann dann die Unterlagen an ein Gericht weitergeben.
Dort kann ein Verfahren eröffnet werden, welches je nach Einzelfall hohe Kosten mit sich bringt. Verlieren Sie vor Gericht, müssen Sie diese Kosten für das Verfahren selbst tragen.
Aus diesem Grund sollten Sie nicht unüberlegt einen Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit einlegen. Ihre Begründung sollte stichhaltig sein. Sind Sie nicht sicher, ob sich ein Einspruch lohnt, kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten.
Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit: Muster zum Download
Viele Betroffene sind unsicher, wie sie einen Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit formulieren sollen. Wichtig ist hierbei unter anderem, dass Sie das Aktenzeichen angeben, damit der Einspruch auch dem richtigen Fall zugeordnet werden kann. Erklären Sie außerdem genau, aus welchem Grund Sie nicht dem Bescheid zufrieden sind.
Benötigen Sie Hilfe, kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen. Dieser kann prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt, und das Schreiben formulieren. Im Folgenden finden Sie ein Muster dazu, wie Sie gegen den Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit Einspruch einlegen können. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage zur Veranschaulichung handelt, welche an den jeweiligen Fall angepasst werden muss.