Parkausweis: Diese Varianten und Regelungen gibt es

Insbesondere in Ballungsräumen und in Innenstädten stellt die Parkplatzsuche die Geduld von Autofahrern häufig auf die Probe. Im Zuge der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung können unter Umständen Sondergenehmigungen zum Parken auf bestimmten Flächen erteilt werden. Hierdurch soll nicht nur der Verkehr entlastet werden, auch spezielle Personengruppen sollen hierdurch einen Vorteil erlangen.

FAQ: Parkausweis

Wer hat Anrecht auf einen Parkausweis?

Einen Parkausweis können Menschen mit Behinderung und Anwohner in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung beantragen. Auch Handwerker können ggf. einen Handwerkerprakausweis erhalten.

Welche Vorteile bringt ein Parkausweis?

Der Parkausweis für Menschen mit Behinderung räumt dem Besitzer Sonderrechte beim Parken ein. Durch den Anwohnerparkausweis müssen Anwohner keine Parkgebühr entrichten.

Wo kann ich einen Parkausweis beantragen?

Den Anwohnerparkausweis können Sie beim zuständigen Bürgeramt beantragen.

Arten von Parkausweisen

Welche Vorteile hat ein Parkausweis?

Einen Parkausweis zu beantragen, kann die Parkplatzsuche für verschiedene Personengruppen erleichtern.
Einen Parkausweis zu beantragen, kann die Parkplatzsuche für verschiedene Personengruppen erleichtern.

Das Parken im Parkverbot kann schnell teuer werden, doch ein regulärer Parkplatz ist nirgends in Sicht. Der Verkehr, der durch die andauernde Parkplatzsuche in innerstädtischen Straßenräumen zustande kommt, macht offiziellen Schätzungen zufolge in besonders stark frequentierten Bereichen etwa 20 bis 30 Prozent des gesamten Autoverkehrs aus. Um diesen zu minimieren, bedienen sich städtische Behörden der Parkraumbewirtschaftung.

Hierdurch können auch Sonderparkplätze eingerichtet werden, die nach Beantragung eines speziellen Parkausweises nur von den Personen, die einen solchen besitzen, genutzt werden dürfen. Ein Parkausweis bringt somit eine erhebliche Erleichterung für seinen Inhaber mit sich.

Wollen Sie einen Parkausweis beantragen, benötigen Sie je nach Art des Parkausweises verschiedene Nachweise.

Anwohnerparkausweis: Parkzonen nur für Bewohner

Einen Anwohnerparkausweis können Sie nur beantragen, wenn Sie in der entsprechenden Parkzone wohnen.
Einen Anwohnerparkausweis können Sie nur beantragen, wenn Sie in der entsprechenden Parkzone wohnen.

Der Anwohnerparkausweis, offiziell mittlerweile als Bewohnerparkausweis bekannt, ist am häufigsten anzutreffen. Sind Sie in einer Parkzone wohnhaft und an dieser Adresse mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet, können Sie einen solchen Parkausweis beantragen.

Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass Sie keine Möglichkeit zum Parken auf einem Privatgrundstück haben und dass bisher noch kein Parkausweis auf Sie ausgestellt wurde. Der Ausweis gilt hierbei nur für Ihr Auto: Für einen Anhänger gibt es keine Ausstellung.

Bewohnern soll hierdurch ermöglicht werden, einen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung zu bekommen. Folglich können Sie nur einen Parkausweis für die Zone, in der Sie wohnen, beantragen, nicht etwa in einer benachbarten Zone.

Die Kosten und die Gültigkeitsdauer eines Bewohnerparkausweises unterliegen regionalen Bestimmungen. Gebühren im Bereich von etwa 20 bis 30 Euro fallen für eine Gültigkeit von einem Jahr an – in vielen Städten wird der Anwohnerparkausweis jedoch nur mit zweijähriger Gültigkeitsdauer angeboten.

Mit einem Besucherparkausweis kann Ihr Besucher bis zu vier Wochen lang die Bewohnerparklätze in Ihrer Parkzone nutzen. Den Antrag für den Parkausweis müssen Sie als Besuchter beim zuständigen Amt stellen.

Der blaue Behindertenparkausweis gilt in der gesamten EU

Nur der Behindertenparkausweis rechtfertigt die Nutzung eines Behindertenparkplatzes, nicht etwa der Behindertenausweis.
Nur der Behindertenparkausweis rechtfertigt die Nutzung eines Behindertenparkplatzes, nicht etwa der Behindertenausweis.

Ein blauer Parkausweis kann bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde gebührenfrei von Menschen mit Schwerbehinderung beantragt werden. Auch bei außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG), Blindheit (Bl) und Contergan-Schädigung oder vergleichbarer Behinderung kann der Ausweis ausgestellt werden.

Liegen derartige Umstände vor, können Sie mit dem Parkausweis bis zu 24 Stunden auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken. Weiterhin gelten folgende Sonderregelungen:

  • Im eingeschränkten Halteverbot, im Bereich eines Zonenhalteverbots und auf Bewohnerparkplätzen dürfen Sie bis zu 3 Stunden parken, wenn Sie eine Parkscheibe auslegen.
  • Wo eine Begrenzung der Parkzeit durch ein Zusatzzeichen angegeben ist, dürfen Sie die zugelassene Parkdauer überschreiten. Gleiches gilt, wenn das Parken in einem Zonenhalteverbot zeitlich begrenzt erlaubt ist.
  • Das Parken in Fußgängerzonen ist während der Ladezeit möglich.
  • Für das Parken an Parkuhren und Parkschein-Automaten müssen Sie keine Gebühr entrichten und keine zeitliche Begrenzung einhalten.
  • Wenn der durchgehende Verkehr nicht behindert wird, können Sie in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken.

Dem Antrag für den Parkausweis muss ein Nachweis über Ihre Behinderung beigefügt sein. Üblicherweise dient hierzu der Ausweis für Schwerbehinderte. Dieser muss das Merkzeichen aG oder Bl aufweisen. Alternativ wird von den Behörden auch ein Bescheid des Versorgungsamtes akzeptiert, der das Vorliegen der genannten Voraussetzungen bescheinigt.

Der Behindertenparkausweis ist in der Regel fünf Jahre lang gültig. Während dieser Zeit kann die Genehmigung jedoch jederzeit widerrufen werden. Möglich ist die Ausstellung auch, wenn der Schwerbehinderte selbst keinen Führerschein besitzt. Die Begleitperson darf den Parkschein jedoch nur nutzen, wenn der Inhaber des Parkausweises anwesend ist, nicht etwa für Besorgungsfahrten.

Der Schwerbehindertenausweis erlaubt Ihnen die Benutzung eines Behindertenparkplatzes nicht – ein blauer EU-Parkausweis ist hierfür unbedingt nötig.

Ein orangefarbener Parkausweis gilt nur in Deutschland

Ein oranger (oder gelber) Parkausweis berechtigt nicht zum Parken auf öffentlichen Behindertenparkplätzen. Alle anderen Parkerleichterungen, die der blaue Parkausweis mit sich bringt, gelten jedoch auch hiermit in gleichem Maß. Die Ausstellung des Ausweises ist ebenfalls ein Service, den das Straßenverkehrsamt kostenlos anbietet.

Eine der folgenden Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie einen orangefarbenen Parkausweis beantragen wollen:

Ein blauer Parkausweis erlaubt die Nutzung von Behindertenparkplätzen, ein oranger Parkausweis nicht.
Ein blauer Parkausweis erlaubt die Nutzung von Behindertenparkplätzen, ein oranger Parkausweis nicht.
  • ein Grad der Behinderung von mindestens 80 für Einschränkungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule, wenn diese sich auf das Gehvermögen auswirken, sowie das Merkzeichen G und B im Behindertenausweis
  • ein Grad der Behinderung von mindestens 70 für Einschränkungen der unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule, ein Grad der Behinderung von mindestens 50 für Erkrankungen des Herzens oder der Atemwege und die Merkzeichen G und B
  • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und ein Grad der Behinderung von mindestens 60
  • ein künstlicher Darmausgang, eine künstliche Harnableitung und ein Grad der Behinderung von mindestens 70
Das Merkzeichen G wird bei erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit ausgewiesen. Das Merkzeichen B erhalten schwerbehinderte Menschen, die regelmäßig Hilfe durch eine Begleitperson benötigen.

Parkausweise für bestimmte Berufsgruppen

Handwerker und technische Dienstleister können in vielen Städten Sondergenehmigungen zum Parken erhalten. Unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug als Werkstattwagen oder für den Transport von Werkzeug oder Materialien unabdingbar ist, kann ein Handwerkerparkausweis beantragt werden.

Ein Handwerkerparkausweis kann auch von bestimmten technischen Dienstleistern beantragt werden.
Ein Handwerkerparkausweis kann auch von bestimmten technischen Dienstleistern beantragt werden.

Hierfür sind üblicherweise ein Antragsformular, eine Gewerbeanmeldung und eine Handwerkskarte bzw. ein Eintrag in der Handwerksrolle nötig. Da der Parkausweis auf mehrere Autokennzeichen ausgestellt werden kann, muss die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) jedes Fahrzeugs eingereicht werden.

Zur Ausübung handwerklicher Tätigkeiten kann so vor Ort beim Kunden geparkt werden. Dies gilt auch in Bereichen, in denen es Beschränkungen gibt, etwa in Bewohnerparkbereichen oder im Bereich eines Parkscheinautomaten.

Die Gültigkeitsdauer des Parkausweises sowie die zu entrichtenden Kosten variieren regional. Üblich ist eine Ausstellungsdauer von 6 Monaten oder über ein bis drei Jahre. Die Gebühren betragen jährlich etwa 200 bis 270 Euro.

Die Ausnahmegenehmigung gilt zu einem bestimmten Zeitpunkt jeweils nur für eins der Fahrzeuge, auf die der Parkausweis ausgestellt ist.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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