Passivrauchen von Cannabis: Passivkiffen schützt nicht vor Strafe

Die berauschende Wirkung von THC, dessen Nachweisbarkeit oft über viele Wochen möglich ist, tritt auch dann auf, wenn nur passiver Konsum vorliegt. Aus diesem Grund bestraft der Gesetzgeber auch Fahrer, die nicht selbst direkt zu ihrem Rauschzustand beigetragen haben.

Bußgeldtabelle: Fahren unter Drogeneinfluss

TatbestandBußgeld in EuroPunkte in FlensburgFahrverbot
Zum ersten Mal mit Drogen am Steuer erwischt50021 Monat
Zum zweiten Mal mit Drogen am Steuer erwischt1.00023 Monate
Zum dritten Mal mit Drogen am Steuer erwischt1.50023 Monate
Gefährdung des Straßenverkehrs3Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheits- oder Geldstrafe

FAQ: Passivrauchen von Cannabis

Ist das Autofahren nach dem Passivrauchen von Cannabis erlaubt?

Nein, denn auch durch das Passivrauchen kann eine Rauschwirkung eintreten und die Person dann nicht mehr fähig sein, ein Fahrzeug zu führen.

Kann THC nach dem Passivrauchen nachgewiesen werden?

Ja, auch passiv aufgenommene Rauschmittel sind in Drogentests nachweisbar, sodass Personen bei Kontrollen auffallen können.

Ist mit Sanktion zu rechnen, wenn nach dem Passivrauchen trotzdem gefahren wird?

Ja, werden Drogen nachgewiesen, egal ob durch Konsum oder das Passivrauchen, ist mit 500 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot zu rechnen.

Auch Personen, die passiv Gras rauchen, dürfen nicht hinterm Steuer sitzen

Passiv rauchen: Kiffen kommt im Drogentest heraus, auch wenn es nicht aktiv betrieben wurde.
Passiv rauchen: Kiffen kommt im Drogentest heraus, auch wenn es nicht aktiv betrieben wurde.
Passivrauchen hat verkehrsrechtliche Folgen, unabhängig von der Art des Konsums.
Passivrauchen hat verkehrsrechtliche Folgen, unabhängig von der Art des Konsums.

Dass Drogen im Straßenverkehr verboten sind, sollte eigentlich jedem Verkehrsteilnehmer mit Führerschein im Portemonnaie bekannt sein.

Trotzdem kommt es vor allem in Bezug auf THC immer wieder zu Drogenverstößen im Verkehr, welche nicht nur diejenigen betreffen, die aktiv Cannabis konsumiert haben.

Denn im Juni 2014 sprach das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein bedeutsames Urteil (Az. 9 L 541/14).

Die Hauptaussagen dabei war: Auch das Passivrauchen von Cannabis hat zur Folge, dass betroffene Personen nicht mehr in der Lage sind, am Steuer eines Kfz zu sitzen. Die Rauschwirkung tritt unabhängig von der eigentlichen Art des Konsums ein, weshalb klar zwischen der Drogeneinnahme und dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen ist.

Auch für die Strafverfolgung ist das Urteil des Gelsenkirchener Richters entscheidend. Denn dieser ließ verlauten, dass ein bewusster Konsum auch dann vorliegt, wenn Personen passiv Gras rauchen. Das liegt daran, dass sie sich freiwillig im selben Raum wie die aktiven Konsumenten aufhalten. Dadurch gehen sie bewusst das Risiko ein, sich zu berauschen.

Wollen Sie also an einem Tag noch Auto fahren, sollten Sie auch davon absehen, nur passiv zu kiffen. Nachweisbar ist der Konsum von Cannabis auch in diesem Fall durch verschiedene Drogentests, die mitunter das Blut oder den Urin auf bestimmte Stoffe überprüfen. Und selbst beim ersten Drogenverstoß erwarten den Verkehrssünder hohe Sanktionen. Ein Bußgeld über 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot drohen in diesem Fall.

Passivrauchen von THC: Folgen für die menschliche Wahrnehmung

Nach dem Passivrauchen von Cannabis dürfen Betroffene kein Kfz mehr steuern.
Nach dem Passivrauchen von Cannabis dürfen Betroffene kein Kfz mehr steuern.

Der vorliegende Ratgeber hat soweit verdeutlicht: Auch Konsum, der nicht aktiv betrieben wird, fällt beim polizeilichen Drogentest auf. Wollen Sie passiv kiffen, sollten Sie sich bewusst vom Straßenverkehr fernhalten.

Denn die Wirkung von THC, die in Haaren, Blut und Urin nachweisbar ist, kann nicht nur dafür sorgen, dass sich Konsumenten euphorisch fühlen und viele Empfindungen intensiver wahrnehmen. Es bestehen auch akute Risiken:

  • Angst, Panikgefühle und andere psychotische Symptome können entstehen.
  • Es ist möglich, dass die eigene Wahrnehmung so stark beeinflusst wird, dass es zu Halluzinationen kommt.
  • Verschiedene Kreislaufprobleme, wie Herzrasen und Übelkeit, sind nicht auszuschließen.
  • Möglicherweise fällt Konsumenten normales Denken schwer, da Gedankensprünge auftreten.

Auch wenn Personen Cannabis nur durch Passivrauchen konsumieren, also nicht direkt selbst kiffen, können diese Symptome auftreten. Entsprechend sind Betroffene nicht verkehrstüchtig und dürfen keine Fahrzeuge lenken. Andernfalls besteht eine äußert hohe Unfallgefahr.

Wer das Gefühl hat, zu Unrecht wegen Passivrauchen belangt zu werden, sollte einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann Betroffene beraten und falls nötig vor dem Verkehrsgericht verteidigen.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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