Unfall in Belgien: Wie wird dieser reguliert?

Im Urlaub kann es trotz der Kenntnis der Verkehrsregeln von Belgien zu einem Unfall kommen. Dann ist die Reise oft schnell dahin und viele fragen sich, was zu tun ist, um den Schaden zu regulieren. Nachfolgend finden Sie Informationen, wie Sie sich in Belgien bei einem Unfall verhalten sollten und wie die Regulierung des Schadens erfolgt.

FAQ: Unfall in Belgien

Sind in Belgien bei einem Unfall besondere Vorschriften zu beachten?

Nein, es gelten in der Regel die gleichen Vorgaben zum Verhalten und Vorgehen wie in Deutschland.

Gilt in Belgien eine Warnwestenpflicht?

Ja, verlassen Insassen nach einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen, muss eine Warnweste angelegt werden.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die Schadensregulierung?

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen von Belgien, wenn es um die Schadensregulierung geht bzw. um etwaige Schmerzensgeldansprüche.

Unfall in Belgien – und nun?

Werden Sie in Belgien in einen Unfall verwickelt, sollten Sie wissen, wie Sie sich verhalten müssen.
Werden Sie in Belgien in einen Unfall verwickelt, sollten Sie wissen, wie Sie sich verhalten müssen.
Ein Unfall kann in Belgien ebenso schnell passieren wie auf heimischen Straßen.
Ein Unfall kann in Belgien ebenso schnell passieren wie auf heimischen Straßen.

Belgien ist für viele eine Reise wert. Nicht nur die Küsten, sondern auch Städte wie Brüssel, Brügge oder Gent locken Touristen an. Sind diese dann mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen unterwegs, sollte umsichtiges Fahren im Vordergrund stehen. Auch die belgischen Verkehrsregeln sind zu beachten.

Ablenkungen durch neue Eindrücke oder Stress durch Ortsunkenntnis können schnell zu Fehlern führen, die im schlimmsten Fall einen Unfall auslösen. In Belgien kann das schnell zur Trübung der Urlaubsfreuden und erwarteten Problemen führen, denn Sie kann auch ein Bußgeld aus dem Ausland erwarten.

Doch wie verhalten sich Reisende richtig, wenn es zu einem PKW- oder LKW-Unfall in Belgien gekommen ist? Grundsätzlich sind in einem solchen Fall die gleichen Dinge wichtig wie bei einem Unfall in Deutschland.

Kam es zu einem Unfall in Belgien – auf der Autobahn, Landstraße oder im Stadtverkehr, sollten Sie zunächst die Unfallstelle immer mit einem Warndreieck sichern. Wichtig ist hier, dass es eine Warnwestenpflicht gibt. Das heißt, eine Warnweste muss beim Verlassen des Fahrzeugs auf der Autobahn bzw. einer Kraftfahrstraße und bei der Sicherung der Unfallstelle getragen werden.

Bei einem Blechschaden ist es ratsam, die Polizei zu verständigen. Kamen Personen zu Schaden sollten der Notarzt gerufen und dann Erste Hilfe geleistet werden. In Belgien gilt die europaweite Notrufnummer 112 über die Sie sowohl Polizei, Feuerwehr und Notarzt verständigen können.

Aufnahme der Daten bei einem Verkehrsunfall in Belgien

Wie bei jedem anderen Unfall sollten in Belgien die wichtigsten Daten notiert werden. Zu diesen gehören die Namen der Beteiligten, Kennzeichen und Anschrift des Unfallgegners. Fotos von der Unfallstelle sind ebenso hilfreich wie eine Skizze vom Ort des Geschehens.

Wichtig: Nach einem Unfall in Belgien ist es verboten, defekte Fahrzeuge auf der Autobahn oder den Schnellstraßen abzuschleppen. Dies darf in der Regel nur von Abschleppvorrichtungen durchgeführt werden, die nach den ECE-Regelungen zugelassen sind.

Regulierung nach einem Unfall in Belgien

Auch bei einem Verkehrsunfall in Belgien können Sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.
Auch bei einem Verkehrsunfall in Belgien können Sie Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.

Schadensersatzansprüche können auch bei einem Unfall in Belgien entstehen. Die Frage ist dann meist: Wie setzen Betroffene diese am besten durch? Geschädigte haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten ihre Ansprüche geltend zu machen.

Zum einen können Sie sich direkt an die belgische Versicherung des Unfallgegners wenden. Zum anderen kann die Abwicklung auch über den zuständigen Regulierungsbeauftragten geschehen. Im zweiten Fall muss der Geschädigte nach einem Unfall in Belgien nicht selbst tätig werden.

Jede belgische Kfz-Versicherung ist verpflichtet, einen deutschen Regulierungssachbearbeiter zu ernennen. Dieser übernimmt dann die Schadensabwicklung, welche innerhalb einer dreimonatigen Bearbeitungsfrist erfolgen muss.

Fand ein Unfall in Belgien statt, liegen bei der Regulierung die dort gültigen Vorschriften und Gesetze zu Grunde. Das hat auch Auswirkungen auf ein etwaiges Schmerzensgeld, da hier belgische Regelungen greifen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik an der Universität Potsdam. Sie gehört seit 2016 zum Redaktionsteam von bussgeldkataloge.de. Ihr thematischer Schwerpunkt liegt unter anderem bei ausländischen Verkehrsregeln sowie besonderen Vorschriften für Fahrer von Lastwagen.

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