Gerade den Führerschein erworben und schon ist Schlimmste passiert, was bei einer Fahrt mit dem Auto passieren kann: Ein Unfall in der Probezeit kann weitreichende Konsequenzen haben. Welche, das hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Wir klären in unserem Ratgeber, was passiert, wenn ein Fahranfänger in der Probezeit einen Unfall gebaut hat.
FAQ: Unfall in der Probezeit
Ein Unfall kann als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat gewertet werden. Ausschlaggebend sind dabei die Umstände der Tat.
Ob die Beteiligung an einem Unfall zur Verlängerung der Probezeit oder anderen Maßnahmen führt, hängt grundsätzlich von zugrundeliegenden Fehlverhalten ab.
In der Regel kommt die Versicherung des Unfallverursachers für entstandene Schäden auf.
Video: Verhalten beim Unfall
Unfall in der Probezeit: Was passiert nun?
Inhalt
Weil statistisch bewiesen war, dass das Unfallrisiko bei den jungen Fahranfängern zwischen 18 und 25 Jahren am höchsten ist – in dem Alter, in dem es die meisten Fahranfänger gibt – gibt es seit 1986 den Führerschein auf Probe für zwei Jahre. Anschließend ist die Fahrerlaubnis unbegrenzt gültig. Seit 1999 wird die Probezeit bei schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) von zwei auf vier Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist verpflichtend, um die Fahrerlaubnis zu behalten. Widersetzt sich der Führerschein-Frischling dieser Maßnahme, verliert er seine Fahrerlaubnis. Ob ein Unfall in der Probezeit zu dieser Maßnahme führen kann, hängt von der Ursache des Unfalls und auch seines Ausmaßes ab.
Unfall in der Probezeit mit Personenschaden
Haben Sie mit Ihrem Führerschein auf Probe einen Unfall mit Personenschaden verursacht, müssen Sie mit mehr Konsequenzen rechnen, als jene, die der Bußgeldkatalog vorsieht. Hier könnten die Geschädigten mit einer Strafanzeige wegen Tötung oder zumindest wegen Körperverletzung antworten. Stirbt durch Ihren Verstoß tatsächlich ein Mensch, folgt eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung. In diesem Fall sollten Sie sich auf jeden Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden und diesen nach Unterstützung fragen.
Unfall in der Probezeit ohne Personenschaden
Haben Sie mit Ihrem Führerschein auf Probe einen Unfall verursacht, bei dem nur Sachschäden entstanden, sind verkehrsrechtliche Maßnahmen die Folge. Dazu kann ein Bußgeld, ein Fahrverbot oder ein bzw. mehrere Punkte in Flensburg zählen.
Hinzu kommen die strengen Probezeit-Maßnahmen, welche zum Verlust der Fahrerlaubnis führen könnten, wenn diese nicht eingehalten werden bzw. wenn zu viele schwere Verstöße vorliegen. Ob und wie streng diese speziellen Sanktionen sind, hängt jedoch davon ab, ob ein schwerer oder nur ein minderschwerer Verstoß vorliegt.
Je nachdem, wie schwer das Vergehen ist, kann auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.
Beim Unfall ist nur ein Blechschaden entstanden? Welche Konsequenzen das in der Probezeit hat, erfahren Sie im Detail in unserem Ratgeber Unfall mit Blechschaden in der Probezeit.
Wie wird in der Probezeit zwischen schweren und minderschweren Vergehen unterschieden?
In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. A-Verstöße sind die schwerwiegenden Verstöße, die sofort eine Verlängerung der Probezeit sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen. B-Verstöße werden nicht so drastisch bestraft, aber gespeichert. Sie können sich summieren: Zwei B-Verstöße zählen wie ein A-Verstoß und ziehen dieselben Folgen nach sich – auch wenn Sie einen Unfall in der Probezeit verursachten.
Sie sind für einen Unfall während der Probezeit verantwortlich? Hier haben wir einige Beispiele für A-Verstöße, die direkte Konsequenzen nach sich ziehen:
- Alkohol am Steuer: Für Fahranfänger gilt die Null-Promille-Grenze. Verstoßen Sie dagegen, droht ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt.
- Überschreitung des Tempolimits um mehr als 21 km/h: Die Bußgeldkatalog-Sanktionen richten sich hier danach, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts stattfand.
Ist für Ihren Unfall in der Probezeit ein B-Delikt die Ursache? Beispiele finden Sie im Folgenden:
- Auto auf einer Autobahn oder einer Kraftfahrstraße geparkt: Sie müssen 70 Euro zahlen und einen Punkt kassieren.
- TÜV überzogen: Haben Sie die Hauptuntersuchung nach mehr als acht Monaten der Fäligkeit noch immer nicht durchführen lassen, gibt es ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt.