Verjährung in der Schweiz – Wann Verkehrsdelikte unwirksam werden

Wer kennt ihn nicht, den Wettlauf mit der Zeit. Gerade wenn es sich um Sanktionen im Rahmen von Verkehrsvergehen handelt, kann so manchem Verbraucher die Zeit gar nicht schnell genug voran schreiten. Auch wenn Verkehrssünder oft alles versuchen, um die Verjährung des Bußgeldbescheids und somit das Entfallen des drohenden Bußgelds zu beschleunigen, bleibt dies in der Regel erfolglos.

FAQ: Verjährung in der Schweiz

Wie ist die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten in der Schweiz?

Weniger schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren in der Schweiz nach drei Jahren.

Wann verjähren Straftaten in der Schweiz?

Taten, auf die eine Freiheitsstrafe von weniger als drei Jahren steht, verjähren nach sieben Jahren. Taten, die eine höhere Strafe nach sich ziehen, verjähren in der Regel erst nach 30 Jahren.

Gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen?

Ja, unterschieden wird zwischen der Verfolgungs- und der Vollstreckungsverjährung. Wir haben Ersteres angegeben.

Strafzettel: Verjährung in der Schweiz als Geduldsprobe

Verjährung: Für Verkehrsdelikte gelten in der Schweiz je nach Schwere unterschiedliche Fristen.
Verjährung: Für Verkehrsdelikte gelten in der Schweiz je nach Schwere unterschiedliche Fristen.

Wer hofft, die Zeit bis zur Verjährung in der Schweiz verkürzen zu können, täuscht sich. Stattdessen müssen betroffene Verkehrssünder abwarten, bis die gesetzlich festgeschriebene Verjährungsfrist tatsächlich abgelaufen ist.

Wie lange es dauern kann, bis ein Verstoß laut Schweizer Bussgeldkatalog nicht mehr verfolgt oder vollstreckt werden kann, weil die Verjährung in der Schweiz bezüglich der Busse abgelaufen ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Außerdem können Sie hier nachlesen, wovon die Dauer der Frist abhängt und in welche Kategorien Verstöße eingeteilt werden.

Strafzettel in der Schweiz: Wann die Verjährung eintritt

Weniger schwere Verkehrsdelikte werden im Nachbarland Deutschlands unter einer eigenen Kategorie geführt, die den Namen „Übertretungen“ trägt. Darunter fallen solche Vergehen, die mit einer Geldbuße geahndet werden. Beispielsweise das Parken im Parkverbot.

Bei solchen Verstößen im Straßenverkehr, die lediglich mit einer Geldbußee belegt werden, gilt eine andere Verjährung in der Schweiz, als wenn es sich um schwerwiegende Straftaten handelt. Laut Schweizer Recht ist für die genannte Gruppe von weniger schweren Verkehrsvergehen eine Verjährungsfrist von drei Jahren vorgesehen.

Wichtig: Die Verfolgungsverjährung für Bußgelder beträgt nach Schweizer Recht grundsätzlich drei Jahre, während für die Vollstreckung zwei Jahre als Frist gelten. Bei einer Geldstrafe aus einem Strafurteil beträgt die Vollstreckungsverjährung fünf Jahre.
Die Frist für die Verjährung  in der Schweiz ist im Strafgesetzbuch festgehalten.
Die Frist für die Verjährung in der Schweiz ist im Strafgesetzbuch festgehalten.

Wenn die Verjährung in der Schweiz beispielsweise bei einem Parkverstoß nach dreijähriger Frist eintritt, dann sind die zuständigen Behörden nicht mehr befugt, eventuelle Sanktionen auszusprechen. So ist es in Artikel 109 StGB festgehalten.

Deutlich wird jedenfalls, dass die Verjährung für Verkehrsdelikte in der Schweiz einen wesentlich geringeren Zeitraum umfasst, wenn es sich um geringfügiges Fehlverhalten handelt. Wer sich schwerere Verstöße zu Schulden kommen lässt, muss hingegen länger warten, bis der Bußgeldbescheid verjährt ist.

Gelten bei Straftaten andere Verjährungsfristen?

Die oben genannten Fristen beziehen sich jedoch wie erwähnt auf Verkehrsdelikte. Davon zu unterscheiden sind hinsichtlich der Verjährung in der Schweiz die Straftaten. Je nach Schwere eines Verstoßes gegen das Schweizer Verkehrsrecht fällt dieser nämlich nicht mehr unter die Kategorie der „Übertretungen“. Geschwindigkeitsüberschreitungen im hohen Bereich können zum Beispiel als Straftat eingestuft werden.

Wichtig: Im Gegensatz zu Deutschland wird in der Schweiz grundsätzlich zwischen bußgeldbedrohten Verkehrsverstößen und schwerwiegenden Straftatbeständen unterschieden.

Abhängig von den Bedingungen des Einzelfalls kann die Verjährung in der Schweiz laut Strafgesetzbuch früher oder später eintreten. Die folgende Liste gibt einen Überblick, wann die Verfolgungsverjährung bei Straftaten einsetzt:

  • Freiheitsstrafen und andere Strafen von weniger als drei Jahren verjähren in der Regel nach sieben Jahren.
  • Wenn eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt wurde, endet die Verjährungsfrist erst nach 30 Jahren.
Die Verjährung einer Straftat kann in der Schweiz eine maximale Dauer von 30 Jahren umfassen.
Die Verjährung einer Straftat kann in der Schweiz eine maximale Dauer von 30 Jahren umfassen.

Für die Vollstreckung gelten im Gegensatz zur Verfolgung andere Fristen:

  • Bei Freiheitsstrafen oder anderen Strafen unter einem Jahr gilt eine Mindestfrist von fünf Jahren bezüglich der Verjährung.
  • Höchstens kann die Verjährungsfrist bei 30 Jahren liegen, wenn eine lebenslängliche Freiheitsstrafe vorliegt.

Wer also aus dem Ausland kommt, sollte seine Tachonadel stets im Blick behalten, um Blitzern in der Schweiz keine Angriffsfläche zu bieten. Folgenschwere Sanktionen lassen sich vermeiden, wenn vor dem Urlaub die nötigen Informationen zu den vor Ort geltenden Tempolimits und anderen Vorschriften im Straßenverkehr eingeholt werden.

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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

Ein Gedanke zu „Verjährung in der Schweiz – Wann Verkehrsdelikte unwirksam werden

  1. Pierre G.

    Frage was ist der Unterschied zwischen Strafbefehl und Strafurteil ?
    Es wurde der Geldbusse von geringer Geschwindigkeitsüberschreiitung in Ersatzfreiheitsstrafe für 2 Tagen vom Staatsanwalt festgelegt .Welches Datum der Verjährung zählt der Geldbusse Bescheid 2014 oder
    der Bescheid vom Staatsanwalt anfang 2015

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