Verkehrsstrafenregister: Konsequenzen für Punkte in Flensburg

In Deutschland wird zwischen schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten unterschieden. Erstere werden in aller Regel mit mindestens einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Dieser wird dann im Verkehrsstrafenregister vermerkt. Doch welche Folgen können die Eintragungen eigentlich haben? Unser Ratgeber liefert die Antwort auf diese Frage.

FAQ: Verkehrsstrafenregister

Was bedeutet der Begriff Verkehrsstrafenregister?

Es handelt sich dabei um eine umgangssprachliche Bezeichnung für das Punktekonto in Flensburg. Leisten sich Verkehrsteilnehmer schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, für welche entsprechend Punkte ausgesprochen werden, Verkehrsstrafenregister.

Wann haben Punkte in Flensburg Konsequenzen?

Hier erfahren Sie, ab welchem Punktestand in Flensburg Ihnen Konsequenzen drohen. Haben Sie insgesamt acht Punkte erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wann werden Eintragungen in das Verkehrsstrafenregister wieder gelöscht?

Wann die Punkte in Flensburg verfallen und somit gelöscht werden, können Sie hier nachlesen.

Was ist das Verkehrsstrafenregister?

Unser Ratgeber liefert alle relevanten Informationen zum Verkehrsstrafenregister.
Unser Ratgeber liefert alle relevanten Informationen zum Verkehrsstrafenregister.

Um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten, müssen sich Verkehrsteilnehmer an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. Tun Sie dies nicht, werden Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog fällig.

Dabei kann es sich um eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten handeln. Die Punkte werden entsprechend auf einem Punktekonto gespeichert. Dieses wird umgangssprachlich als Verkehrsstrafenregister bezeichnet.

Doch nicht nur Ordnungswidrigkeiten mit einem Kraftfahrzeug können zur Eintragung von Punkten führen. Diese können auch gegen Fahrrad- oder E-Scooter-Fahrer ausgesprochen werden – selbst wenn diese gar keine Fahrerlaubnis haben.

Welche Ordnungswidrigkeiten ziehen Punkte in Flensburg nach sich?

Eine Eintragung in das Verkehrsstrafenregister erfolgt, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden.
Eine Eintragung in das Verkehrsstrafenregister erfolgt, wenn Sie mit dem Handy am Steuer erwischt werden.

Es gibt unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten, welche dazu führen, dass eine Eintragung ins Verkehrsstrafenregister erfolgt. Für eine Regelmissachtung können bis zu drei Punkte eingetragen werden.

Über die Punkteanzahl entscheidet maßgeblich die Schwere der jeweiligen Ordnungswidrigkeit. Um den Höchstwert von Drei zu erreichen, muss es sich um Straftaten handeln, welche mit einem Fahrerlaubnisentzug einhergehen. Beispielhaft ist hier das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) zu nennen.

Zwei Punkte werden in das Verkehrsstrafenregister eingetragen, wenn sich der Betroffene Ordnungswidrigkeiten, die den Verkehr besonders beeinträchtigen oder Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug leistet. Das sind zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 41 km/h oder das Überfahren einer roten Ampel inklusive Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Nutzung von einem Handy am Steuer führt dazu, dass ein Punkt im Verkehrsstrafenregister vermerkt wird. Auch Abstandunterschreitungen können einen Punkt in Flensburg zur Folge haben.

Wichtig: Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise Parkverstößen, erfolgt keine Eintragung in das Verkehrsstrafenregister.

Welche Konsequenzen haben Eintragungen im Verkehrsstrafenregister?

Zu viele Eintragungen im Verkehrsstrafenregister führen zum Fahrerlaubnisentzug.
Zu viele Eintragungen im Verkehrsstrafenregister führen zum Fahrerlaubnisentzug.

Es gibt durchaus Bereiche im Leben, bei denen sich das Ansammeln von Punkten lohnen kann, bei Bonusprogrammen zum Beispiel. Allerdings sind Punkte in Flensburg kein Ausdruck von Treue, sondern zeigen viel mehr auf, dass sich der Betroffene nicht an die Regeln der StVO hält.

Viele Punkte im Verkehrsstrafenregister bringen daher keine Belohnungen, sondern Sanktionen mit sich. Welche Konsequenzen die einzelnen Punktestände haben, zeigen wir Ihnen nachfolgend auf:

  • Ein bis drei Punkte im Verkehrsstrafenregister: Ein, zwei oder drei angesammelte Punkte in Flensburg sind noch kein Grund, in Panik zu verfallen. Diese haben nämlich erst einmal keine Konsequenzen für Sie.
  • Vier oder fünf Punkte im Verkehrsstrafenregister: Anders sieht es aus, wenn noch ein vierter Punkt dazukommt. Dieser führt zu einer kostenpflichtigen Ermahnung, welche schriftlich durch das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt. Ein erster Warnschuss also. Das Schreiben weist Sie in aller Regel auch darauf hin, dass Sie durch die freiwillige Teilnahme an einem entsprechenden Seminar einen Punkt im Verkehrsstrafenregister abbauen können.
  • Sechs oder sieben Punkte im Verkehrsstrafenregister: Bei diesem Punktestand erfolgt eine kostenpflichtige Verwarnung. Ein Punkteabbau ist bereits nicht mehr möglich. Für notorische Verkehrssünder ist dies der letzte Warnschuss.
  • Acht Punkte im Verkehrsstrafenregister: Haben es die Betroffenen noch immer nicht verstanden und leisten sich weitere schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten, spricht das KBA ihnen die Fahreignung ab. Acht Punkte im Verkehrsstrafenregister führen demnach zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Gut zu wissen: Der Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund zu vieler Eintragungen im Verkehrsstrafenregister geht in aller Regel mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis möglich. Häufig wird diese allerdings an bestimmte Auflagen, wie zum Beispiel das erfolgreiche Absolvieren einer MPU, geknüpft.

Wann werden Punkte aus dem Verkehrsstrafenregister wieder gelöscht?

Eintragungen im Verkehrsstrafenregister werden nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht.
Eintragungen im Verkehrsstrafenregister werden nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht.

Zwar sollen durch die Eintragungen der Punkte im Verkehrsstrafenregister notorische Verkehrssünder ausgemacht werden, allerdings geht der Gesetzgeber auch davon aus, dass Menschen aus ihren Fehlern lernen können.

So bleiben die Punkte in Flensburg nicht ein Leben lang vermerkt. Sie verfallen nach Ablauf einer festlegten Frist wieder. Dabei gelten folgende Fristen zum Punkteverfall:

  • Ein Punkt verfällt nach zweieinhalb Jahren
  • Zwei Punkte verfallen nach fünf Jahren
  • Drei Punkte verfallen nach zehn Jahren

Ist die Tilgungsfrist abgelaufen, werden die Punkte zwar gelöscht, bleiben aber im Rahmen der Überliegefrist noch ein Jahr lang in den Akten gespeichert. So kann die Behörde den jeweiligen Punktestand zum Tatzeitpunkt rekonstruieren.

Kann ich gegen die Eintragung von Punkten vorgehen?

Wie bereits beschrieben, werden Punkte in Flensburg für begangene schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen. Um diese aufzudecken, werden unter anderem Blitzer und Radarfallen durch die Polizei eingesetzt.

So lässt sich beispielsweise belegen, dass ein Verkehrsteilnehmer eine rote Ampel überfahren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit drastisch überschritten hat. Der Verkehrssünder erhält dann einen Bußgeldbescheid, in welchem die fälligen Sanktionen aufgeführt sind.

Gegen diesen können Betroffene innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch einlegen. Die Bußgeldstelle überprüft den Sachverhalt dann erneut. Hält sie noch immer an den Anschuldigungen fest, geht der Fall vor Gericht.

Ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht kann im Rahmen der Verhandlung eventuell erwirken, dass die Sanktionen fallen gelassen werden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn bei der Geschwindigkeitsmessung durch den Blitzer ein Fehler aufgetreten ist.

Gut zu wissen: Haben Sie schon einige Punkte in Flensburg angesammelt und Ihnen wird erneut eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann Sie hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten beraten und ggf. Einspruch gegen die Eintragung der Punkte in das Verkehrsstrafenregister einlegen.

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Verkehrsstrafenregister: Konsequenzen für Punkte in Flensburg
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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah hat Journalismus mit Schwerpunkt Onlinejournalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin studiert. Sie gehört seit 2016 zum bussgeldkataloge.de-Team und schreibt Texte zu unterschiedlichsten Themen im Bereich des Verkehrsrechts und ist außerdem für den Newsbereich zuständig.

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