Wechselkennzeichen: Aus zwei mach eins

Von Cynthia W.

Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Das Wechselkennzeichen gibt es durch eine Änderung der Fahrzeugzulassungs-Verordnung seit dem 01. Juli 2012. Hierdurch ist die Zulassung zweier Kraftfahrzeuge auf ein einziges spezielles Kennzeichen möglich. Beide Fahrzeuge können dann nur im Wechsel, nicht jedoch gleichzeitig gefahren werden. Sinnvoll kann dieses Kennzeichen etwa bei den Kombinationen Oldtimer/Alltagswagen oder Pkw/Wohnmobil sein.

FAQ: Wechselkennzeichen

Wann kann ein Wechselkennzeichen beantragt werden?

Wenn zwei Fahrzeuge auf ein spezifisches Autokennzeichen zugelassen werden sollen, kann das über ein Wechselkennzeichen erfolgen.

Können die Fahrzeuge gleichzeitig gefahren werden?

Nein, es ist mit einem Wechselkennzeichen immer nur möglich, eines der beiden Fahrzeuge zu fahren. Eine abwechselnde Nutzung ist jedoch vorgesehen.

Was kostet ein Wechselkennzeichen?

Das Wechselkennzeichen kostet derzeit circa 105 Euro.

Wie sieht ein Kfz-Wechselkennzeichen aus?

Anders als in Österreich oder der Schweiz wird ein Wechselkennzeichen in Deutschland nur selten beantragt.
Anders als in Österreich oder der Schweiz wird ein Wechselkennzeichen in Deutschland nur selten beantragt.

Der prägnanteste Unterschied zwischen dem alltäglichen Autokennzeichen und einem Wechselnummernschild besteht darin, dass letzteres aus zwei Teilkennzeichen besteht. Der zwischen beiden Fahrzeugen wechselnde Teil folgt in seinem Aufbau im Wesentlichen dem allseits bekannten Kfz-Kennzeichen.

Haben zwei Kfz Wechselkennzeichen, können sie nicht gleichzeitig gefahren werden.
Haben zwei Kfz Wechselkennzeichen, können sie nicht gleichzeitig gefahren werden.

Sowohl das vordere als auch das hintere Kennzeichen beinhaltet zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer die Zulassungsplakette, die auf das Bundesland und die zulassende Behörde verweist. Über dieser ist jeweils der Buchstabe „W“ für „Wechselkennzeichen“ eingeprägt.

Die HU-Plakette, die sich üblicherweise über der Zulassungsplakette des hinteren Kennzeichens befindet, entfällt hier. Zu finden ist sie oben auf dem fest angebrachten, fahrzeugbezogenen Teil des hinteren Wechselkennzeichens.

Dieser feste Teil ist rechts neben dem wechselnden Teil angebracht. Er enthält daneben die Ziffer „1“ bzw. „2“ für das zweite Fahrzeug sowie die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils des Kennzeichens. Hierdurch kann das Fahrzeug eindeutig identifiziert werden, auch wenn der wechselnde Kennzeichenteil sich gerade an dem anderen Fahrzeug befindet.

Ist das Fahrzeug ein Oldtimer, steht nach der Ziffer auf dem fest angebrachten Teilkennzeichen ein „H“. Dieses sowie die Ziffern „1“ und „2“ komplettieren die Erkennungsnummer des Kennzeichens und sind nicht getrennt von dieser zu verstehen. Insgesamt erhalten Sie also sechs Einzelteile, wenn Sie ein Wechselkennzeichen beantragen.

Wechselkennzeichen können sowohl einzeilig als auch zweizeilig oder als Kraftradkennzeichen ausgeführt sein. Ausgenommen hiervon ist ein verkleinertes zweizeiliges Leichtkraftradkennzeichen.

Wer kann ein Wechselkennzeichen anmelden?

Generell kann ein Wechselkennzeichen für nicht mehr als zwei Fahrzeuge zugeteilt werden. Diese müssen derselben Fahrzeugklasse angehören, doch auch hierbei gelten Einschränkungen. Für das Wechselkennzeichen kommen die folgenden, von der Europäischen Gemeinschaft definierten Klassen infrage:

  • L: Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) sowie vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse bis zu 550 kg
  • M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (gilt für Pkw und Wohnmobil)
  • O1: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 0,75 Tonnen

Die Fahrzeuge müssen zudem baulich so ausgestattet sein, dass an beiden ein Kennzeichen gleicher Abmessungen verwendet werden kann.

Während bestimmte Kennzeichenarten miteinander kombinierbar sind, ist dies im Falle des Wechselkennzeichens nur beim H-Kennzeichen für Oldtimer möglich. Mit dem Saison-, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen sowie dem roten Kennzeichen kann es nicht kombiniert werden.

So beantragen Sie ein Wechselkennzeichen für Motorrad und Pkw

Für Pkw und Motorrad kann ein Wechselkennzeichen nicht klassenübergreifend ausgestellt werden.
Für Pkw und Motorrad kann ein Wechselkennzeichen nicht klassenübergreifend ausgestellt werden.

Bevor Sie ein Wechselkennzeichen beantragen, muss für beide Fahrzeuge eine geeignete Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Sie erhalten daraufhin für jedes Kfz eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).

Auch können Sie sich für ein spezielles Wunschkennzeichen entscheiden und dieses online oder in der zuständigen Zulassungsbehörde reservieren. Legen Sie keinen Wert auf eine Personalisierung der Erkennungsnummer, wird man Ihnen eine zufällig generierte Erkennungsummer zuweisen.

Bei der zuständigen Behörde melden Sie Ihr Wechselkennzeichen nun an. Hierfür benötigen Sie neben Ihrem gültigen Personalausweis oder Pass folgende Dokumente beider Fahrzeuge:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • elektronische Versicherungsbestätigungen (eVB)

Ebenfalls sind die bisherigen Kennzeichen der Fahrzeuge mitzubringen. Der Zulassungsantrag für das Wechselkennzeichen bringt Kosten in Höhe von etwa 105 Euro mit sich.

Für Motorradfahrer ist die Anmeldung eines Wechselkennzeichens zwar möglich, wird aber kaum genutzt: Als Alternative zum Saisonkennzeichen ist es beispielsweise nicht geeignet, da es nicht klassenübergreifend gilt.

Ausführliche Informationen zum Wechselkennzeichen für Motorräder finden Sie im Ratgeber Das Wechselkennzeichen fürs Motorrad: Sinnvoll oder nicht?

Wann ist ein Wechselkennzeichen für das Auto nachteilig?

Als Wechselkennzeichenhalter genießen Sie nur unter sehr speziellen Voraussetzungen Vorteile.
Als Wechselkennzeichenhalter genießen Sie nur unter sehr speziellen Voraussetzungen Vorteile.

Nur ein Fahrzeug, das ein vollständiges Kennzeichen hat, darf im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Daraus ergibt sich, dass jeweils nur eines der beiden Fahrzeuge, die auf das Wechselkennzeichen zugelassen sind, gefahren werden kann. Fahren Sie nur mit dem fest angebrachten Teilkennzeichen, riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.

Doch damit nicht genug: Auch abstellen darf der Wechselkennzeichenhalter sein Kfz auf öffentlichen Straßen nicht ohne beide Kennzeichenteile. Besitzen Sie also keine Garage oder Privatgelände, auf dem Sie das zweite Fahrzeug parken können, müssen Sie einen solchen Platz anmieten. Ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro wird andernfalls fällig.

Von Vorteil kann das Wechselkennzeichen etwa sein, wenn Sie einen Oldtimer besitzen. Ein solcher wird meist nur während der Sommermonate genutzt und in der Regel bei Nichtbenutzung in einer Garage untergestellt

Wie wirkt sich das Wechselkennzeichen auf die Steuer aus?

Entgegen der Empfehlung des ADAC, das Modell zum Wechselkennzeichen aus Österreich zu übernehmen, hat dieses in Deutschland weitaus weniger Vorteile.

Das Wechselkennzeichen bringt in Deutschland momentan keine Steuererleichterungen mit sich.
Das Wechselkennzeichen bringt in Deutschland momentan keine Steuererleichterungen mit sich.

In Österreich wird lediglich das teuerste der höchstens drei Fahrzeuge, die dort auf ein solches Kennzeichen zugelassen werden können, besteuert. Die Erwartung, die Kfz-Steuer könne sich mit Einführung von Wechselkennzeichen auch in Deutschland vergünstigen, hat sich jedoch nicht bestätigt.

Wegen der beträchtlichen Verminderung der Steuereinnahmen hatte der ehemalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble ein Veto gegen derartige steuerliche Vergünstigungen eingelegt. Nach jetzigem Stand wirkt sich ein Wechselkennzeichen auf die Steuer, die gezahlt werden muss, daher nicht aus.

Nicht zuletzt, weil das Wechselkennzeichen keine steuerlichen Vorteile bietet, wird es kaum beantragt. Während die Schätzungen des Staates sich bei seiner Einführung auf etwa 54.000 jährliche Ausgaben beliefen, wurden in den ersten sechs Monaten lediglich 2115 Wechselkennzeichen angemeldet.

Was sagt die Versicherung zum Wechselkennzeichen?

Anders als auf die Kfz-Steuer kann ein Wechselkennzeichen bei der Versicherung durchaus für einen Pluspunkt sorgen. Da beide auf das Kennzeichen zugelassene Fahrzeuge nicht parallel im Straßenverkehr bewegt werden dürfen, vermindert sich das Risiko für die Versicherung.

Würden beide Fahrzeuge zur gleichen Zeit fahren, weil sie beide einzeln zugelassen sind, würde sich das Risiko der Versicherung rein rechnerisch verdoppeln. Das bedeutet allerdings nicht, dass bei einem Versicherungsabschluss tatsächlich Rabatte von 50 Prozent gewährt werden. In der Regel wird bei einem Wechselkennzeichen ein Rabatt von etwa 10 bis 25 Prozent angeboten. Die einzelnen Angebote variieren jedoch stark – teils werden auch nur Nachlässe im einstelligen Prozentbereich gewährt.

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Wechselkennzeichen: Aus zwei mach eins
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Über den Autor

Autor
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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