Helmpflicht bei Mofa, Moped und Elektroroller: Was besagt das Gesetz?

Gerade im Stadtverkehr erfreuen sich Alternativen zum klassischen Pkw großer Beliebtheit. Damit die Fahrt auf einem Mofa, Moped oder Motorroller den gesetzlichen Vorgaben zur Verkehrssicherheit entspricht, gilt es, verschiedenen Vorschriften zu beachten. Dazu zählt insbesondere die Helmpflicht bei Mofa, Elektroroller und Moped.

Bußgeldkatalog zur Helmpflicht für Mofa und Moped

VerstoßBußgeldPunkte
Fahrer trug keinen geeigneten Schutzhelm.15 €
Kind, das auf dem Kraftrad mitfuhr, trug keinen Schutzhelm.60 €1
Mehrere Kinder, die auf dem Kraftrad mitfuhren, trugen keinen Schutzhelm.70 €1

FAQ: Helmpflicht beim Mofa

Gilt für Mofa, Moped und Motorroller eine Helmpflicht?

Ja, für alle Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h ist der Helm Pflicht.

Bei welchen Modellen entfällt die Helmpflicht?

Bei Leichtmofas, welche über eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h verfügen.

Was droht beim Verstoß gegen die Helmpflicht auf dem Mofa?

Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor.

Was sagt der Gesetzgeber zur Helmpflicht für Mofa in Deutschland?

Helmpflicht beim Mofa: Ab wann ist ein Schutzhelm für Kleinkrafträder vorgeschrieben?
Helmpflicht beim Mofa: Ab wann ist ein Schutzhelm für Kleinkrafträder vorgeschrieben?


In Deutschland wird zwischen unterschiedlichen Modellen bzw. Arten von Kleinkrafträdern unterschieden. Dazu zählen insbesondere:

  1. Mofa – Fahrrad mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h
  2. Moped – Motorfahrrad mit einem Hubraum von maximal 50 cm³
  3. Motorroller bzw. Elektroroller – motorisiertes Zweirad mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h

Doch sind die Fahrer solcher Fahrzeuge grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Schutzhelm zu tragen? Welche Vorgaben bei einem Kleinkraftrad – wie einem Mofa – zur Helmpflicht gelten, ergibt sich aus § 21a Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Demnach ist eine Einteilung in Mofa, Moped oder Motorroller für die Helmpflicht eigentlich irrelevant. Stattdessen kommt es auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit an, die das jeweilige Kraftrad erreicht.

Das bedeutet auch, dass bei sogenannten Leichtmofas, die eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen, die gesetzliche Helmpflicht entfällt.

Im Video: Die wichtigsten Infos zur Helmpflicht in Deutschland

Wann schreibt der Gesetzgeber in Deutschland eine Helmpflicht vor?
Wann schreibt der Gesetzgeber in Deutschland eine Helmpflicht vor?

Was droht bei einem Verstoß gegen die Helmpflicht bei Mofa & Co.?

Helmpflicht beim Moped: In der DDR war diese auch bereits in den Achtzigern vorgeschrieben.
Helmpflicht beim Moped: In der DDR war diese auch bereits in den Achtzigern vorgeschrieben.

Verstoßen Sie auf dem Mofa oder Moped gegen die Helmpflicht, sieht der Gesetzgeber dafür Sanktionen vor. Gemäß Bußgeldkatalog droht Ihnen in einem solchen Fall ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro.

Befördern Sie eine weitere Person auf dem Mofa oder Elektroroller, greift die Helmpflicht auch für diese. Dem Mitfahrer kann bei einem Verstoß also ebenfalls ein Verwarngeld drohen.

Transportieren Sie auf dem Kleinkraftrad Kinder, müssen diese ebenso über einen geeigneten Schutzhelm verfügen. Ist dies nicht der Fall, drohen für diesen Verstoß gegen die Helmpflicht bei Mofa und Moped ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Zudem wird dieser Tatbestand in der Probezeit als B-Verstoß gewertet. Haben Sie bereits einen anderen B-Verstoß begangen oder werden Sie ein zweites Mal erwischt, droht somit die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber in einem solchen Fall die Teilnahme an einen Aufbauseminar vor.

Nicht nur die möglichen Sanktionen sollten zur Einhaltung der Helmpflicht bei Mofa, Moped und Co. animieren. Schließlich trägt ein geeigneter Schutzhelm maßgeblich zur eigenen Verkehrssicherheit bei und kann bei einem Unfall ggf. schwere Verletzungen verhindern.
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Nicole ist seit 2016 Mitglied bussgeldkataloge.de-Teams. Sie absolvierte zuvor ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie an der Uni Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen u. a. Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsregeln im Ausland.

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Ein Gedanke zu „Helmpflicht bei Mofa, Moped und Elektroroller: Was besagt das Gesetz?

  1. David

    Was passiert, wenn ich heute ohne Helm erwischt wurde und morgen schon wieder ohne Helm erwischt werde? Wird die Strafe höher oder bleibt es bei den 15€ und ab wann muss man einen MPU o.Ä. machen?

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