Reißverschlussverfahren: Pflicht bei einer Fahrbahnverengung

Immer wieder werden Verkehrsteilnehmer mit einer Fahrbahnverengung konfrontiert. Diese kann beispielsweise durch eine gesperrte Spur aufgrund einer Baustelle entstehen. Um einer Staubildung in diesem Fall vorzubeugen bzw. den Verkehrsfluss zu garantieren, schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) das Reißverschlussverfahren vor. Wie das genau funktioniert, lesen Sie im nachfolgenden Ratgeber.

FAQ: Reißverschlussverfahren

Was ist das Reißverschlussverfahren?

Es handelt sich dabei um eine Anleitung, wie Sie sich verhalten müssen, wenn es zu einer Fahrbahnverengung kommt. Das Reißverschlussverfahren gehört zu den Verkehrsregeln und gibt vor, von welcher Spur aus Sie wann fahren sollten.

Wie funktioniert das Reißverschlusssystem?

Damit es zu keinem großen Stau kommt, müssen beim Reißverschlussverfahren alle Verkehrsteilnehmer bis zum Ende der Spur fahren und sich dann einordnen. Dies geschieht abwechselnd. Das bedeutet, dass immer ein Fahrzeug auf der befahrbaren Spur fährt und sich dann ein Fahrzeug aus der endenden Spur einordnet.

Ist das Reißverschlussverfahren Gesetz?

Ja. Verkehrsteilnehmer sind zum Reißverschlussverfahren verpflichtet. Das wird in § 7 StVO definiert. Hier lesen Sie, was der Paragraph genau vorgibt.

Im Video erklärt: Reißverschlussverfahren

Im Video: Was ist beim Reißverschlussverfahren zu beachten?
Im Video: Was ist beim Reißverschlussverfahren zu beachten?

Für welche Fälle ist das Reißverschlussverfahren vorgesehen?

Reißverschlussverfahren: Ein Schild ist nicht notwendig, damit dieses in Kraft gesetzt wird.
Reißverschlussverfahren: Ein Schild ist nicht notwendig, damit dieses in Kraft gesetzt wird.

Bereits in der Fahrschule werden angehende Führerscheinbesitzer mit unterschiedlichen Situationen im Straßenverkehr konfrontiert. Haben Sie erst einmal die grundlegende Bedienung des Kfz gelernt, folgen im Anschluss der Spurwechsel, das Einparken usw.

Immer wieder können besondere Gegebenheiten bezüglich der Fahrbahn auftreten. Eine Verengung dieser ist eine solche. Damit es zu keiner Staubildung an einer solchen Fahrbahnverengung kommt, gibt es das sogenannte Reißverschlussverfahren.

§ 7 der StVO, welcher die Regeln für die Benutzung der Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge vorgibt, definiert in Absatz 4:

Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

Interessant: Die Bezeichnung „Reißverschlussverfahren“ ist tatsächlich auf die Funktionsweise von einem Reißverschluss zurückzuführen. Bei diesem greifen immer zwei Teilchen von gegenüberliegenden Seiten ineinander und bilden so einen Verschluss.

Wie funktioniert das Reißverschlussverfahren gemäß StVO?

Beim Reißverschlussverfahren müssen Sie die Spur bis zum Ende befahren.
Beim Reißverschlussverfahren müssen Sie die Spur bis zum Ende befahren.

Das Prinzip, nach welchem das Reißverschlussverfahren erfolgen soll, ist simpel: Es soll immer im Wechsel ein Fahrzeug auf der freien und ein Fahrzeug auf der endenden Spur fahren. Letzteren Fahrzeugen muss der Spurwechsel ermöglicht werden.

Greift dieses in der Theorie sehr einfache Prinzip, ist der Verkehrsfluss gesichert und es dürfte zu keiner Staubildung kommen. Doch wie so oft liegen Praxis und Theorie in der Realität hierbei häufig weit auseinander.

Das ist darin begründet, dass einige Verkehrsteilnehmer das Reißverschlussverfahren gar nicht oder falsch anwenden. Nachfolgend wollen wir Ihnen zwei Fehler auflisten, die Sie bei einer Fahrbahnverengung möglichst vermeiden sollten:

  1. Nicht selten wird ein Reißverschlussverfahren durch ein Verkehrsschild angekündigt. In aller Regel ist die Fahrbahnverengung dann aber noch viele Meter entfernt. Ordnen Sie sich in diesem Fall nicht zu früh auf die andere Fahrspur ein. Befahren Sie die Spur, auf welcher Sie sich befinden, bis zum Ende. Ordnen Sie sich dann erst gemäß Reißverschlussverfahren auf die andere Spur ein.
  2.  Befinden Sie sich auf der Spur die weiterführt, müssen Sie einem anderen Fahrzeug den Spurwechsel ermöglichen. Lassen Sie mehrere Fahrzeuge durch, entspricht dies nicht dem Prinzip vom Reißverschlussverfahren und kann zu einer Staubildung führen.

Wichtig: Zwar sind andere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich verpflichtet, Ihnen den Spurwechsel bei einer Fahrbahnverengung zu ermöglichen, allerdings dürfen Sie diesen auch nicht erzwingen. Kommt es zu einer Kollision benennen Gerichte nicht selten den Spurwechsel als Hauptschuldigen, da dieser grundsätzlich nur auf eine andere Fahrspur fahren darf, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Wann ist das Reißverschlussverfahren nicht vorgesehen?

Rechtlich ist umstritten, ob das Reißverschlussverfahren nur bei einer Fahrbahnverengung oder auch bei einem Hindernis in Kraft tritt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Fahrzeug in zweiter Spur steht und diese dabei blockiert.

In solchen Fällen kommen die Gerichte immer wieder zu unterschiedlichen Entscheidungen, sodass eine verbindliche Aussage diesbezüglich nicht getroffen werden kann. Beim Auffahren auf die Autobahn ist das allerdings anders: Hier haben die Fahrzeuge, welche sich auf der Schnellstraße befinden, immer vorfahrt. Als Einfahrender müssen Sie im Zweifelsfall warten, bis sich die Chance zur Auffarth auf die Autobahn ergibt.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (21 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von 5)
Reißverschlussverfahren: Pflicht bei einer Fahrbahnverengung
Loading...

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah hat Journalismus mit Schwerpunkt Onlinejournalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin studiert. Sie gehört seit 2016 zum bussgeldkataloge.de-Team und schreibt Texte zu unterschiedlichsten Themen im Bereich des Verkehrsrechts und ist außerdem für den Newsbereich zuständig.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert