Seitenstreifen: Wann darf er genutzt werden?

Welche Verkehrsregeln im Verkehrsrecht in Deutschland gelten, wird von Autofahrern hin und wieder eher als grobe Empfehlung denn als verpflichtende Vorgabe verstanden. So kommt es etwa vor, dass Fahrer auf der Autobahn den Seitenstreifen befahren, um bei Stau schneller voran zu kommen. Sie erwartet dann jedoch ein nicht geringes Bußgeld, denn der Standstreifen ist zum Fahren in der Regel nicht freigegeben.

Aktuelle Bußgeldtabelle zum Seitenstreifen

TatbestandBußgeldPunkte
verbotswidrig den Seitenstreifen befahren55 €
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer70 €
… mit Gefährdung80 €
… mit Unfall100 €
zum schnelleren Vorankommen den Seitenstreifen benutzt75 €1
… mit Gefährdung90 €1
… mit Unfall110 €1
Entgegen der Fahrtrichtung auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gefahren130 €1
… mit Gefährdung160 €1
… mit Unfall195 €1
verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen gehalten10 €
… mit Behinderung15 €
verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen geparkt15 €
... mit Behinderung25 €
... länger als 1 Stunde25 €
... länger als 1 Stunde mit Behinderung35 €
auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße gewendet130 €1
… mit Gefährdung160 €1
… mit Unfall195 €1
rückwärts auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrtstraße gefahren130 €1
… mit Gefährdung160 €1
… mit Unfall195 €1
auf der Fahrbahn gegangen, obwohl ein Seitenstreifen existierte5 €
unzulässigerweise mit Inline-Skates den Seitenstreifen benutzt10 €
... mit Behinderung15 €
... mit Gefährdung20 €
… mit Unfall35 €

FAQ: Seitenstreifen

Was ist auf dem Seitenstreifen erlaubt?

Der Seitenstreifen dient dazu, im Falle eines Notfalls oder einer Panne das Fahrzeug abzustellen und die Fahrbahn zu räumen. Abseits von Autobahnen darf auf dem Seitenstreifen auch gehalten und geparkt werden.

Wann darf der Seitenstreifen befahren werden?

Sie dürfen auf dem Seitenstreifen fahren, wenn ein Polizist dies anordnet oder wenn das Verkehrszeichen 223.1 dies im Falle eines Staus erlaubt.

Dürfen Sie den Seitenstreifen befahren, um schneller an einem Stau vorbeizukommen?

Nein, dies ist nur erlaubt, wenn das Verkehrszeichen 223.1 dies anzeigt. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Alle wichtigen Informationen erhaltet Ihr in diesem Video!

Seitenstreifen dos & don´ts
Seitenstreifen dos & don´ts

Randstreifen, Standstreifen, Seitentrennstreifen: Was ist ein Seitenstreifen?

Der Seitenstreifen darf nur befahren werden, wenn dies durch Verkehrszeichen ausdrücklich genehmigt ist.
Der Seitenstreifen darf nur befahren werden, wenn dies durch Verkehrszeichen ausdrücklich genehmigt ist.

Als Autofahrer begegnet Ihnen der Seitenstreifen auf der Autobahn, auf Kraftfahrtstraßen und auf Bundesstraßen. Auf letzteren ist er als befestigter Seitenstreifen oder in unbefestigter Form anzutreffen, doch ist er auf keiner der genannten Straßen immer vorhanden.

Generell ist er durch eine durchgezogene Linie von der Fahrbahn abgegrenzt, als deren Bestandteil er gemäß § 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht gilt. Grünflächen, die sich neben der Fahrbahn befinden, Busspuren, Rad- und Gehwege sind keine Seitenstreifen nach StVO-Definition.

Wozu darf der rechte Seitenstreifen benutzt werden?

Gemäß StVO darf der Seitenstreifen nicht befahren werden, wenn keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden. Eine Freigabe ist jedoch durch bestimmte Verkehrszeichen möglich, sodass das Fahren auch auf dem Seitenstreifen für ein Auto erlaubt ist. Dies geschieht etwa auf Autobahnen durch das Verkehrszeichen 223.1.

Das Verkehrszeichen 223.1 erlaubt das Fahren auf dem Standstreifen, etwa im Falle eines Staus.
Das Verkehrszeichen 223.1 erlaubt das Fahren auf dem Standstreifen, etwa im Falle eines Staus.

Ist der entsprechende Autobahnabschnitt stark befahren, zeigt dieses an, dass der Standstreifen, etwa bei Stau, wie ein Teil der Fahrbahn zu benutzen ist. Gekennzeichnet ist dies durch weiße, senkrechte Pfeile, die die Fahrspuren darstellen, auf blauem Grund. Der rechte Pfeil ist durch eine Linie, die die Fahrbahnbegrenzung markiert, von den anderen abgetrennt. Das bedeutet: Auf dem Standstreifen zu fahren, ist ohne Strafe möglich.

Bei einem Stau den Standstreifen vor einer Ausfahrt zu benutzen, um diese schneller zu erreichen, ist jedoch nicht zulässig, wenn kein entsprechendes Verkehrszeichen aufgestellt wurde.

Die Zeichen 223.2 und 223.3 ordnen die Räumung des Seitenstreifens an bzw. untersagen das Fahren auf dem Standstreifen ab Position des Schildes. Der auf dem Schild abgebildete Standstreifen-Pfeil führt dementsprechend nach links bzw. ist mit einer roten Linie durchgestrichen.

Eine andere Situation, in der der Sie auch ohne Stau den Standstreifen benutzen dürfen, ist wenn die Polizei Sie im Zuge einer Verkehrskontrolle dazu auffordert. Ein Standstreifen auf der Autobahn wird jedoch nicht für Polizeikontrollen genutzt. Dies würde die Verkehrssicherheit deutlich beeinträchtigen.

Halten und Parken auf dem Seitenstreifen

Auf der Autobahn gilt ein generelles Halteverbot – auf den Seitenstreifen bezieht sich dieses Verbot ebenfalls. Dementsprechend ist es hier auch untersagt, auf dem Seitenstreifen zu parken. Auf Straßen, die nicht zu dieser Kategorie gehören, gilt folgende, in § 12 zu findende Regelung der StVO:

Das Parken auf dem rechten Seitenstreifen wird durch dieses Zusatzschild, etwa unter einem Halteverbotsschild, untersagt.
Das Parken auf dem rechten Seitenstreifen wird durch dieses Zusatzschild, etwa unter einem Halteverbotsschild, untersagt.

Zum Parken sollen Autofahrer den befestigten Seitenstreifen benutzen, wenn ein solcher vorhanden ist. Hierzu zählen auch Parkstreifen, die entlang der Fahrbahn angelegt sind. Ist der Seitenstreifen nicht befestigt, ist möglichst weit an die rechte Fahrbahnbegrenzung heranzufahren. Gleiches gilt für das Halten.

Ein Halte- bzw. Parkverbot auf dem Seitenstreifen kann jedoch durch ein Zusatzschild unter einem Schild, das ein Halteverbot markiert, festgelegt werden.

Der Bußgeldkatalog sanktioniert Standstreifen-Parkverstöße ebenso wie andere Parkverstöße. Wird hingegen verbotswidrig auf dem linken Seitenstreifen gehalten, bedingt das mindestens ein 10-EuroBußgeld. Wird dieser Standstreifen länger als eine Stunde zum Parken benutzt, muss der Verantwortliche bereits 25 Euro zahlen, wenn er dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder länger als eine Stunde parkt.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (59 Bewertungen, Durchschnitt: 4,10 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Female Author Icon
Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

Bildnachweise