Sobald sich ein Unfall im Straßenverkehr ereignet hat, sollte eines direkt im Mittelpunkt stehen: die Versorgung verletzter Personen. Auf der Autobahn ist es Notarzt, Krankenwagen und Co. allerdings nur möglich, die Unfallstelle schnellstmöglich zu erreichen, wenn im Vorfeld eine Rettungsgasse gebildet wurde. Wie Sie als Kraftfahrer dabei vorgehen und welche Bußgelder bei Missachtung drohen können, erläutert der folgende Ratgeber.
Bußgeldtabelle: Auf der Autobahn keine Rettungsgasse gebildet?
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Keine Rettungsgasse gebildet, obwohl dies vorgeschrieben war | 200 € | 2 | 1 Monat |
… mit Behinderung | 240 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 280 € | 2 | 1 Monat |
... mit Unfallfolge | 320 € | 2 | 1 Monat |
Unberechtigte Nutzung einer gebildeten Rettungsgasse | 240 € | 2 | 1 Monat |
… mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat |
… mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat |
… mit Sachbeschädigung | 320 € | 2 | 1 Monat |
Diese Tabelle enthält di aktuellen Sanktionen gemäß StVO-Novelle. |
Der Bußgeldrechner zum Durchlassen von Fahrzeugen mit Blaulicht
FAQ: Rettungsgasse
Fahrzeuge, die sich auf dem äußeren linken Fahrstreifen der Autobahn befinden, fahren nach links. Alle übrigen Kfz müssen sich rechts einordnen. Diese Grafiken zeigen Ihnen das nochmal.
Bei stockendem Verkehr oder Stau außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie eine Rettungsgasse bilden.
Bilden Sie keine Rettungsgasse, wird ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro fällig. Zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg vermerkt und Sie erhalten ein einmonatiges Fahrverbot. Weitere Bußgelder finden Sie hier.
Wann ist das Bilden einer Rettungsgasse laut StVO vorgeschrieben?
Inhalt
Obwohl gesetzlich genau geregelt ist, wann eine Rettungsgasse in Deutschland gebildet werden muss, sind sich einige Kraftfahrer trotzdem unsicher und verhalten sich aufgrund ihrer Unwissenheit falsch. § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge müssen Fahrer in der folgenden Situation eine Rettungsgasse auf der Autobahn bilden:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“
Auch wenn eine Rettungsgasse laut Gesetz lediglich auf der Autobahn und auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften mit mindestens zwei Fahrstreifen gebildet werden muss, bedeutet dies nicht, dass Sie die Einsatzkräfte als Autofahrer nicht auch innerorts durchlassen müssen.
Unabhängig davon, ob es sich um Feuerwehr, Polizei oder Notarzt handelt: Sie müssen Platz machen. Wenn Sie bei unfallbedingtem Stau eine Rettungsgasse auf der Autobahn bilden, sollten Sie nicht abwarten, bis alle Kfz bereits zum Stillstand gekommen sind. Oft ist das Bilden der lebensrettenden Gasse dann nicht mehr möglich.
Vielmehr sollten Sie die notwendigen Schritte bereits einleiten, wenn der Verkehr ins Stocken gerät und die sich auf der Straße befindlichen Kfz nur noch in Schrittgeschwindigkeit fortbewegen.
Wie Sie eine Rettungsgasse richtig bilden
Das Bilden einer Rettungsgasse rettet Leben – dies steht außer Frage. Verletzte Personen sind auf eine schnelle Absicherung der Unfallstelle sowie das Einleiten von Erste-Hilfe-Maßnahmen angewiesen. Dies alles ist jedoch nur bedingt hilfreich, wenn die Rettungskräfte den Unfallort nicht rechtzeitig erreichen können, um im Anschluss die Versorgung zu übernehmen.
Daher trägt jeder Kraftfahrer durch das Bilden einer Rettungsgasse dazu bei, die Überlebenschancen der Verletzten zu erhöhen. Oft rührt die Unsicherheit einiger Fahrer daher, dass ihnen nicht klar ist, wo eine Rettungsgasse bei unterschiedlich vielen Spuren gebildet werden muss. Daher hier eine kurze Zusammenfassung:
- Möchten Sie eine Rettungsgasse bei Stau auf einer zweispurigen Straße bilden, ist das Ganze besonders einfach: Fahrzeuge auf der rechten Spur müssen nach rechts außen, Fahrzeuge auf der linken Spur nach links außen bewegt werden.
- Geht es um eine Rettungsgasse bei 3 Spuren, müssen lediglich die Kfz auf der linken Spur möglichst weit nach links fahren. Fahrzeuge auf den beiden anderen Spuren fahren beide so weit nach rechts wie möglich.
- Bei einer Rettungsgasse, die vierspurig gebildet werden soll, gehen Sie genauso vor: Ausschließlich die Fahrzeuge, die sich auf der linken Spur befinden, fahren nach links außen. Alle übrigen Kfz fahren möglichst weit nach rechts.
Die folgenden Grafiken sollen noch einmal bildlich verdeutlichen, wie eine Rettungsgasse zwei- bzw. dreispurig zu bilden ist:
Dürfen Sie beim Bilden einer Rettungsgasse ausnahmsweise den Standstreifen nutzen?
Generell ist es nicht erlaubt, beim Bilden einer Rettungsgasse die Standspur zu befahren. Lediglich wenn dies die einzige Option ist, um den Rettungskräften Zugang zur Unfallstelle zu verschaffen, kann dieser Schritt gestattet sein. Dabei kommt es stets auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an.
Etwas eng kann es ebenfalls werden, wenn eine Rettungsgasse in einer Baustelle gebildet werden muss. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie aus diesem Grund darauf verzichten dürfen! Vielmehr wird in einer solchen Situation von Ihnen erwartet, dass Sie versetzt fahren und genügend Abstand zum vorausfahrenden Kfz einhalten.
Nichtbilden einer Rettungsgasse: Welche Strafe droht?
Da sich die Berichte über nichtgebildete oder blockierte Rettungsgassen mit der Zeit mehr und mehr häuften, sah sich der Gesetzgeber in Deutschland schließlich gezwungen, einzuschreiten. Am 19. Oktober 2017 wurde daher in Bezug auf die Rettungsgasse eine neue Regelung eingeführt, welche die möglichen Sanktionen betrifft.
Anstatt des Verwarnungsgeldes von 20 Euro, das vor den entsprechenden Änderungen fällig wurde, drohen nun zwei Punkte in Flensburg sowie 200 Euro Bußgeld, wenn keine Rettungsgasse gebildet wurde. Bei einer zusätzlichen Behinderung steigt das Bußgeld auf 240 Euro an. Kraftfahrer, die durch ihr Fehlverhalten eine Gefährdung herbeiführten, müssen sich auf ein Bußgeld in Höhe von 280 Euro einstellen.
Insgesamt 320 Euro zahlen Kraftfahrer gemäß Bußgeldkatalog, wenn keine Rettungsgasse gebildet wurde und dadurch ein (weiterer) Verkehrsunfall zustande kam. In allen drei Fällen kommen außerdem zwei Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat hinzu.
Im Zuge der StVO-Novelle wurden die Sanktionen erneut angepasst, sodass nun bei jedem Verstoß gegen die Vorschriften zur Rettungsgasse ein einmonatiges Fahrverbot droht. Darüber hinaus wurde Tatbestand „unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse“ eingeführt. Die drohenden Sanktionen können Sie der Bußgeldtabelle zu Beginn diese Ratgebers entnehmen.
Müssen Kraftfahrer auch im Ausland eine Rettungsgasse bilden?
Planen Sie, mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, um dadurch auch vor Ort mobil sein zu können, sollten Sie sich stets über die jeweils geltenden Verkehrsregeln im Urlaubsland Ihrer Wahl informieren.
Dazu gehören auch die gesetzlichen Vorschriften zum Bilden einer Rettungsgasse. Um kein Bußgeld in Ihrem wohlverdienten Erholungsurlaub zu riskieren, sollten Sie sich daher unsere folgende Zusammenfassung einiger Urlaubsländer inklusive der dort geltenden Vorschriften zur Rettungsgasse durchlesen:
- Spanien: Es existieren zwar keine expliziten Regelungen zur Rettungsgasse, allerdings sind Kraftfahrer dazu verpflichtet, Einsatzfahrzeuge passieren zu lassen.
- Österreich: Hier besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse mit dem Motorrad, Pkw oder Lkw zu bilden, lediglich auf der Autobahn sowie auf Schnellstraßen, die über mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung verfügen. Fahren Sie auf der linken Spur, müssen Sie sich so weit links einordnen wie möglich. Sind Sie auf der mittleren oder rechten Spur unterwegs, fahren Sie möglichst weit nach rechts außen.
- Italien: Bella Italia sieht keine speziellen Vorschriften zur Rettungsgasse vor.
- Frankreich: Hier gelten die gleichen Vorschriften wie in Spanien.
- Luxemburg: Hier finden die gleichen Regelungen Anwendung wie in Österreich. Allerdings dürfen Sie in Luxemburg beim Bilden einer Rettungsgasse auch den Pannenstreifen benutzen.