Führerscheinentzug und Fahrverbot: Der Unterschied ist wichtig

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 8. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Führerscheinentzug und Fahrverbot – bei Autofahrern lösen diese Worte meist Angst und Schrecken aus, geht es doch um die Fahrerlaubnis. Aber wo genau liegt eigentlich der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug? Hier erfahren Sie es!

FAQ: Führerscheinentzug und Fahrverbot

Was ist ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot stellt eine Sanktion für schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr dar. Dabei wird der Führerschein für bis zu drei Monate entzogen. In diesen darf der Betroffene nicht mit seinem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen.

Wann wird der Führerscheinentzug angeordnet?

Damit ein Fahrverbot angeordnet wird, muss eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit vorliegen. Es wird zudem angeordnet, wenn Verkehrsteilnehmer zweimal innerhalb eines Jahres die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 26 km/h oder mehr überschreiten.

Was ist ein Fahrerlaubnisentzug?

Anders als bei einem Fahrverbot erlischt beim Fahrerlaubnisentzug grundsätzlich die Berechtigung, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.

Video: Was passiert beim Führerscheinentzug?

In diesem Video erfahren Sie, was es mit der Entziehung der Fahrerlaubnis auf sich hat.
In diesem Video erfahren Sie, was es mit der Entziehung der Fahrerlaubnis auf sich hat.

Fahrverbot und Führerscheinentzug: Darauf kommt es an

Es muss streng zwischen den Begriffen Führerscheinentzug und Fahrverbot unterschieden wreden.
Es muss streng zwischen den Begriffen Führerscheinentzug und Fahrverbot unterschieden wreden.

Zunächst sollen die Begriffe Führerscheinentzug und Fahrverbot definiert werden. Bei letzterem handelt es sich um das temporäre Verbot, mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen. Dieses kann beispielsweise nach einer gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitung ausgesprochen werden und hat eine Maximaldauer von drei Monaten.

Diese Sanktion wird dem Betroffenen in einem Bußgeldbescheid mitgeteilt. Handelt es sich um einen Ersttäter, kann das Fahrverbot nach Rechtskraft des Bescheids innerhalb von vier Monaten angetreten werden.

Fahrverbot und Führerscheinentzug können niemals gleichzeitig rechtsgültig sein.
Fahrverbot und Führerscheinentzug können niemals gleichzeitig rechtsgültig sein.

Der Führerschein muss dann zu Beginn des Fahrverbots bei der zuständigen Behörde oder Polizei in Verwahrung gegeben werden. Nach Ablauf der Fahrsperre kann der Betroffene den Führerschein abholen und ist wieder berechtigt, am Straßenverkehr teilzunehmen.

Beim Führerscheinentzug handelt es sich hingegen um die Entziehung der Fahrerlaubnis. Das Dokument selbst wird eingezogen und vernichtet. Diese verkehrsrechtliche Maßnahme findet nur bei besonders schwerwiegenden Regelmissachtungen oder beharrlichen Pflichtverletzungen Anwendung.

Ist beispielsweise das Punktekonto in Flensburg mit acht Punkten „voll“, kommt es zum Führerscheinentzug. Die Fahrerlaubnis kann dann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden. Sind alle Auflagen erfüllt, wird ein neuer Führerschein erstellt.

Führerscheinentzug und Fahrverbot sind nicht dasselbe! Es handelt sich um unterschiedliche verkehrsrechtliche Maßnahmen, die bei gravierenden Regelverstößen angeordnet werden können.

Fahrverbot und Führerscheinentzug gleichzeitig: Geht das?

Da nun die Unterschiede geklärt sind, stellt sich die Frage, ob ein Führerscheinentzug und das Fahrverbot gleichzeitig ausgesprochen werden können. Diese ist mit einem klaren „Nein“ zu beantworten.

Kommt es zum Führerscheinentzug, erlischt nämlich die Fahrerlaubnis, sodass gar kein Führerschein mehr existiert. Ein Fahrverbot ist dann also nicht möglich, da der Betroffene nach dessen Ende wieder berechtigt wäre, mit einem Kfz am Straßenverkehr teilzunehmen.

Führerscheinentzug und Fahrverbot können niemals gleichzeitig wirksam sein. Beide Sanktionen schließen sich gegenseitig aus.

Fahrverbot oder Führerscheinentzug? Der Verstoß entscheidet

Doch wann kommt es eigentlich zu Führerscheinentzug und Fahrverbot? Diese Frage lässt sich pauschal gar nicht beantworten, es kommt stets auf den Einzelfall an. Allerdings lassen sich gemäß Bußgeldkatalog einige Verstöße festmachen, bei denen das Fahrverbot als Nebenfolge vorgesehen ist.

Dies sind zum Beispiel:

Wenn Sie ein Auto im betrunkenen Zustand fahren, was droht: Ein Fahrverbot oder sogar ein Führerscheinentzug?
Wenn Sie ein Auto im betrunkenen Zustand fahren, was droht: Ein Fahrverbot oder sogar ein Führerscheinentzug?

Ein Führerscheinentzug kann wiederum bei folgenden, schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verhängt werden:

Neben den hier aufgeführten Gründen können auch andere Faktoren dazu führen, dass ein Führerscheinentzug angeordnet wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn körperliche oder geistige Mängel eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr unmöglich machen. Dies ist durch ein ärztliches Gutachten zu überprüfen.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah hat Journalismus mit Schwerpunkt Onlinejournalismus an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin studiert. Sie gehört seit 2016 zum bussgeldkataloge.de-Team und schreibt Texte zu unterschiedlichsten Themen im Bereich des Verkehrsrechts und ist außerdem für den Newsbereich zuständig.

21 Gedanken zu „Führerscheinentzug und Fahrverbot: Der Unterschied ist wichtig

  1. peter w.

    Ich bin 80 Jahre und möchte meinen Führerschein abgeben,Wo kann ich das machen.

  2. Petra R.

    Ich bin nach 24 Jahren ohne das ich mir vorher etwas zu Schulden kommen lassen habe einmal unter dem Einfluss vonDrogen gefahren , hatte aber keinen Unfall oder Ausfallerscheinungwn. Ich bekam von der Bußgeldstelle meine Strafe (Ordnungswidrigkeit) 1 Monat Fahrverbot 2 Punkte und 500 Euro Strafe…danach entzog mir die Führerscheinstelle meine Fahrerlaubniss komplett mit der Aussage ich wäre eine Gefährdung für den Straßenverkehr und nun soll ich 1 Jahr Abstinenz nachweisen und eine MPU. Mittlerweile habe ich dadurch auch meinen Job verloren

  3. Max

    Hallo,

    ich bin mit 1.17 Promille mit einen E-Bike erwischt worden. Das Urteils: Entzug des Führerscheins und (!) Fahrverbot. Ich dachte, beides gleichzeitig sei nicht möglich. Ich habe keine vorherigen Vergehen im Straßenverkehr. Was soll ich jetzt machen?

  4. anton

    darf ich nach führerscheinentzug mit 1,7 promille (ersttäter) meinen pkw oder traktor auf meinem grundstück bewegen. vielen dank fürihre antwort

    1. Matze

      Wenn dein Grundstück zum öffentlichen Raum gehört und somit unter die StVO fällt, solltest du schieben oder dich nicht erwischen lassen. Ansonsten kannst du auf deinem Privatgrundstück alles fahren, egal in welchem Zustand ohne Konsequenzen.

      Ps.: Der Zustand gilt für Fahrer sowie für Vehikel.

  5. Monika

    Ich fahre seit 1979 unfallfrei und bin was Verkehrsdelikte angeht bisher in keiner Weise auffällig geworden. Durch eine Schrecksekunde habe ich mein Lenkrad verrissen und habe dabei zwei Autos beschädigt. Bei der Unfallaufnahme wurde bei mir auch eine Alkoholkontrolle durchgeführt. Es ergab sich leider ein Wert von 1,2 Promille. Lt. Gerichtsbeschluss ist mir mein Führerschein für 16 Monate entzogen worden. Ich finde es etwas unverhältnismäßig, da ich noch nie verkehrsbedingt in Erscheinung getreten bin (also „Ersttäter“). Hat es Sinn, gegen die Dauer des Führerscheinentzuges Einspruch zu erheben? Und kann sich die Dauer durch eine erneute Begutachtung durch das Gericht evtl. sogar noch verlängern? Vielen Dank.

  6. Roman

    Ich soll meinen Führerschein für 1 Monat angeben vom Amt angeordnet . Jetzt habe ich einen Brief vom lbv bekommen in dem steht, dass meine fahrerlaubnis eingezogen wird.
    Was ist nun rechtskräftig?

  7. Thomas

    Hallo Mein Name Thomas Habe Fahrerflucht begangen Von einem Unfallort Habe die Fahrerlaubnis entzogen bekommen was bedeutet das für mich bekomme ich meinen Führerschein wieder oder nicht

  8. Katja

    Hallo,
    1. wie wird eine Alkoholsucht nachgewiesen?
    Meine Gamm GT Werte sind immer schlecht.
    Nach Trunkenheit am Steuer wurde mir für 10 Monate der Führerschein entzogen.
    Ich gehe von einer MPU aus.
    2. Bekommt ein Alkoholiker nach bestandener MPU sein Führerschein zurück?
    3.wie bekomme ich herraus ob ich eine MPU machen muß?- Vom Strafgericht stand nur daß die Verwaltungsbehörde mir nach Ablauf der 10 Monate erst eine Fahrerlaubnis geben kann,-dazu anzuwendete Vorschriften §§69,69a StGB

    Danke!

  9. TW

    Schönen guten Tag. Ich habe folgendes Problem. Im Juni 2019 wurde ich angehalten. Blutergebnisse ergaben 2ng thx. & 41.9ng Abbauprodukt.

    Folgen 1 Monat fahrverbot (bereits im Dezember angetreten)
    Werde lt. Meiner Sachbearbeiterin wahrscheinlich ggn. Ostern meine MPU antreten müssen. Da ich 6 Monate abstinenz nachweisen muss, werde ich meinen FS freiwillig abgeben und den nächstmöglichen MPU Termin wahrnehmen um meinen FS wiederzuerlangen.

    Jetzt das Problem. Ich habe so eben erneut 1 Monat fahrverbot bekommen (innerhalb von 4monaten)

    Da sich ein fahrverbot und der FS-entzug ausschließen, MUSS ich das 1 monatige fahrverbot vor der MPU/FS entzug/freilliger FS Abgabe antreten oder erlischt dann quasi das Fahrverbot weil ich innerhalb der 4 monatsfrist meinen FS entzogen bekomme?

    ODER ist es ein behördenfehler, da oben im Text stand, dass die 4 monatsfrist nur bei ersttätern zählt ?

    Vielen Dank ik voraus

  10. Janine M.

    Als erst Täter Auto gefahren unter drogen ohne Ausfall Erscheinung gleich 9 Monate Führerscheinentzug? Und 1000 Euro Strafe?

  11. Monika

    Hallo,
    ich mußte 2001 den Führerschein wegen fahren unter Alkohol abgeben,es war das 2. mal. 2012 ist eine MPU gescheitert.Ab wann ist alles eigentlich verjährt ? Wie kann ich heute aktuell wieder an meine Fahrerlaubnis Klasse B kommen ?
    Das Straßenverkehrsamt stellt sich quer.Lehnt eine neubeantragung in einer Fahrschule ab,verlangt eine MPU.Ist mein Vergehen nicht lange schon verjährt ?
    Monika

    1. Sylvia Z.

      GutenTag, mir wurde der Führerschein wegen Drogen entzogen, wie viel Jahre dauert es, um diesen ohne eine zweite MPU zu machen, wieder zu bekommen. Der Volksmund sagt, nach zehn Jahren kann man ihn wieder beantragen, auch ohne MPU, es wäre verjährt. Ich bin seit 7 Jahren drogenfrei, nachweisbar. Vielleicht können sie mir meine Frage beantworten, Vielen Dank

  12. Frank

    Hallo,

    Ich habe 8 Punkte in Flensburg erreicht. Nur mit lkw. Zu dichtes Auffahren und zu schnelles fahren auf der Landstraße. Anstat 60 km/ h hat’s mich öfter erwischt mit 70 und 84 km/. Nun habe ich den Führerscheinentzug für 6 Monate.
    Meine Frage lautet : kann man da auch eine Verkürzung erreichen und dafür finanziell oder durch soziale Arbeitsstunden was erreichen ?
    Lg. F

  13. Sarah S.

    Bin ebenfalls mit Drogen am Steuer ewischt worden.
    Meinen Führerschein musste ich abgeben. Habe eine Verzichtserklärung unterschrieben.
    Habe dann den Bußgeld Bescheid bekommen mit 1nem Monat Fahrverbot und einer Geldstrafe. Muss noch eine Rate der Strafe zahlen.
    Das Fahrverbot ist schon lange vorbei, bekomme ich den Führerschein nun zurück?

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Sarah S.,

      handelt es sich tatsächlich nur um ein Fahrverbot, können Sie Ihren Führerschein bei der zuständigen Behörde einfach wieder abholen. Wurde Ihnen die generelle Fahrerlaubnis aufgrund der Drogen am Steuer entzogen, müssen Sie diese neu beantragen und ggf. spezielle Auflagen wie etwa eine MPU dafür erfüllen.

      – Die Redaktion

  14. Yvonne G.

    Ich würde unter fahren mit Drogen erwischt
    Das erste und letzte Mal
    Im Januar hat die zuständige führerscheinstelle mir den Führerscheinentzug verhängt mit Abstinenznachweis und anschließender mpu nun im Mai bekomme ich den Bußgeldbescheid mit Geldstrafe 2 Punkte und 1monat Fahrverbot… Welche Strafe gilt jetzt? Bin verwirrt

    1. bussgeldkataloge.de

      Hallo Yvonne G.,

      im Regelfall beide. Denn die MPU und der Abstinenznachweis wird von der Führerscheinstelle angeordnet, daneben wird noch die übliche Sanktion für Ihr Vergehen fällig – dies entscheidet jedoch die zuständige Bußgeldstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkataloge.de

      1. Marcel T.

        ich Frage mich aber wie es sein kann dass sich nicht zuerst die Bußgeld Stelle meldet was ja eigentlich üblich ist.. glaube ich zumindest.. habe nämlich auch mein Bußgeld Bescheid bekommen unter Drogen Einfluß mit 5,6 ng/ml ich gehe aber davon aus dass die Führerschein Stelle sich noch meldet wird. oder kann ich auch bangen bzw. hoffen dass ich auch ohne MPU davon komme? evtl. nur mit dem Bußgeld oder vileicht ein Aufbau Seminar? bin nämlich in der Probezeit :/

    2. Tom

      Ich habe das selbe Problem

    3. Marcel T.

      hallo, also hat das Straßen Verkehrs Amt zuerst Post zukommen lassen? habe nämlich mein Bußgeld Bescheid bekommen 736€ 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
      aber dennoch gehe ich davon aus dass die Fahrerlaubnis Behörde mir noch schreiben wird.. aber ich Frage mich wieso hei dir zuerst die Führerschein Stelle sich bei dir meldet.. MFG. Marcel

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