Führerscheinklasse AM: Bald ab 15 bundesweit mit dem Roller unterwegs?

News veröffentlicht am 15. Mai 2019 von bussgeldkataloge.de

Eigentlich liegt das Mindestalter für den Rollerführerschein, der offiziell Fahrerlaubnis der Klasse AM heißt, bei 16 Jahren. In einigen Bundesländern läuft jedoch schon seit sechs Jahren ein Modellversuch, bei welchem die Führerscheinklasse AM schon ab 15 Jahren erworben werden kann. Das Bundeskabinett will nun durch eine Gesetzesänderung dafür sorgen, dass das Mindestalter in ganz Deutschland herabgesetzt werden kann.

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom Bundeskabinett beschlossen

Erwerb der Führerscheinklasse AM ab 15: Was bereits in einigen Bundesländern getestet wird, soll nun auch andernorts möglich werden.

Erwerb der Führerscheinklasse AM ab 15: Was bereits in einigen Bundesländern getestet wird, soll nun auch andernorts möglich werden.

Jüngst hat das Bundeskabinett beschlossen, dass das Straßenverkehrsgesetz geändert werden soll. Bislang galt laut § 10 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), dass Personen mindestens 16 Jahre sein müssen, um den Rollerführerschein erhalten zu dürfen. Durch die Änderung soll es möglich sein, dass die Bundesländer die Führerscheinklasse AM schon ab 15 Jahren vergeben.

Jedes Bundesland darf jedoch selbst entscheiden, ob es die Herabsetzung des Mindestalters tatsächlich einführt. Kritiker befürchten deshalb, dass sich Deutschland in diesem Zusammenhang in einen undurchschaubaren Flickenteppich verwandeln wird.

Dass die Führerscheinklasse AM schon ab 15 Jahren erteilt werden darf, soll vor allem dafür sorgen, dass Jugendliche, die auf dem Land leben, einfacher selbstständig mobil sein können.

Wie unterscheiden sich Rollerführerschein und Prüfbescheinigung fürs Mofa?

Die Führerscheinklasse AM ab 15 ist nicht mit der Prüfbescheinigung fürs Mofa zu verwechseln.

Die Führerscheinklasse AM ab 15 ist nicht mit der Prüfbescheinigung fürs Mofa zu verwechseln.

Jugendliche, die endlich selbst mit einem Kfz am Straßenverkehr teilnehmen möchten, stellen sich oft die Frage, was der Unterschied zwischen dem Rollerführerschein und der Prüfbescheinigung fürs Mofa ist. Schließlich dürfen beide nach der Einführung der Führerscheinklasse AM ab 15 mit dem gleichen Alter erworben werden.

Bei der Prüfbescheinigung handelt es sich um keinen Führerschein. Sie erlaubt lediglich das Führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen, die maximal 25 km/h schnell fahren – sogenannte Mopeds oder Mofas.

Wer schneller unterwegs sein möchte, muss den Führerschein der Klasse AM haben. Mit diesem ist es erlaubt,

  • leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge,
  • dreirädrige Kleinkrafträder sowie
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

zu führen, insofern diese eine betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreiten.

Wird die Führerscheinklasse AM ab 15 Jahren in Ihrem Bundesland eingeführt, dürfen Sie bereits ein halbes Jahr vor Ihrem 15. Geburtstag mit der Ausbildung in der Fahrschule beginnen. Die Prüfungen dürfen Sie frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters ablegen.

Bildnachweise: Fotolia.com/© Punto Studio Foto, Fotolia.com/© blende11.photo

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