VSTP und VibrAM: Abstandsmessung in der Kritik

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (50 Bewertungen; 4,60 von 5)
Loading ratings...Loading...

Vor allem beim schnellen Fahren auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße kann ein nicht ausreichender Sicherheitsabstand zum Vordermann schnell verheerende Folgen – nicht selten mit Todesfolge – haben. Eine Faustregel besagt, dass der Abstand stets mindestens dem halben Tachowert entsprechen sollte. Um Abstandssündern auf die Spur zu kommen, verwendet die Polizei unter anderem die VibrAM-Messung mit der Videostoppuhr VSTP.

FAQ: Abstandsmessung mit VSTP und VibrAM

Was sind VSTP und VibrAM?

Beide Systeme bzw. Geräte ermöglichen zusammen die Abstandsmessung, beispielsweise auf einer Autobahn. VSTP ist eine Videostoppuhr, VibrAM steht für Video-Brücken-Abstandsmessung.

Wie funktioniert die Abstandsmessung?

Eine Kamera wird auf einer Brücke angebracht, welche den Verkehr filmt. Im Verdachtsfall löst ein Beamter eine zweite Kamera aus, welche das betreffende Fahrzeug erfasst. Die Auswertung findet am Computer statt. Dafür werden die Werte, welche VSTP ermittelt hat, verwendet. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Dürfen die Aufnahmen verwertet werden?

Laut einem Urteil des OLG Düsseldorf aus dem Jahr seien die Aufnahmen nicht verwertbar, da diese Form der Verkehrsüberwachung gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Personen verstoße. Ein Jahr später entschied jedoch das gleiche Gericht, dass die Aufnahmen verwertbar seien.

Viele Unfälle werden durch einen zu geringen Abstand ausgelöst

Die VibrAM-Messung deckt gemeinsam mit der VSTP-Stoppuhr Abstandsverstöße auf.
Die VibrAM-Messung deckt gemeinsam mit der VSTP-Stoppuhr Abstandsverstöße auf.

Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2016 fast 14 Prozent aller Unfälle, die mit einem Personenschaden einhergingen, durch einen nicht angepassten Abstand ausgelöst. Damit liegt dieser Sachverhalt auf Platz drei der Ursachen für Verkehrsunfälle, bei denen Personen verletzt wurden. Auf Platz eins liegen Fehlverhalten beim Rückwärts-, Ein- oder Anfahren sowie beim Abbiegen und Wenden, auf Platz zwei das Nichtbeachten der Vorfahrt.

Um Abstandsvergehen aufzudecken, setzt die Polizei auf verschiedene Systeme zur Abstandsmessung. Bei einem davon handelt es sich um die VibrAM-Messung, welche in Verbindung mit der Videostoppuhr VSTP verwendet wird.

Wie funktioniert die VibrAM-Messung mit VSTP-Stoppuhr?

VSTP ist der Name der integrierten Stoppuhr.
VSTP ist der Name der integrierten Stoppuhr.

Bei der VibrAM-Messung wird eine Kamera auf einer Brücke oder einer ähnlichen Konstruktion über einer Autobahn angebracht. Diese Kamera nimmt den Verkehr auf einer Strecke von etwa 300 bis 500 Metern auf. Ein Polizeibeamter, der die Messung durchführt, beobachtet den Verkehr. Fällt ihm ein Fahrzeug auf, welches wahrscheinlich einen Abstandsverstoß begeht, löst dieser eine zweite Kamera aus, die sich am Fahrbahnrand befindet.

Mit Hilfe dieser Kamera wird das Kennzeichen des Fahrzeugs erfasst, außerdem kann dadurch später der Fahrer identifiziert werden. Nachdem die Messung abgeschlossen wurde, erfolgt die eigentliche Auswertung am Computer.

Während der Messung läuft die VSTP-Videostoppuhr. Aus der gemessenen Zeit sowie Markierungen, die auf der Fahrbahn angebracht sind, lässt sich dann der Abstand berechnen.

Kann ein Abstandsverstoß von der Polizei nachgewiesen werden, erhält der Fahrer kurze Zeit später einen Bußgeldbescheid. Es droht laut Bußgeldkatalog nicht nur ein Bußgeld, sondern – je nach Schwere des Verstoßes – auch Punkte in Flensburg und in manchen Fällen ein Fahrverbot.

Probleme bei der Abstandsmessung mit VibrAM und VSTP

Darüber, ob die Ergebnisse der VibrAM-Messung verwertbar sind, existieren unterschiedliche Urteile.
Darüber, ob die Ergebnisse der VibrAM-Messung verwertbar sind, existieren unterschiedliche Urteile.

Anfang des Jahres 2010 ließ das nordrhein-westfälische Innenministerium alle Ordnungswidrigkeitenverfahren einstellen, bei denen die Verstöße mit Hilfe der VibrAM-Messung mit VSTP-Stoppuhr ermittelt wurden.

Der Grund dafür: Die aufgezeichneten Dateien seien laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (IV-3 RBs 8/10 2 Ss-OWi 4/10) nicht verwertbar.

Es liege ein Beweisverwertungsverbot vor, da die Überwachung des Verkehrs durch die ständig laufende erste Kamera gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Gefilmten verstoße.

In einem weiteren Beschluss des OLG Düsseldorf im Jahr 2011 wurde dann jedoch entschieden, dass die Videoaufzeichnungen durch VibrAM mit VSTP-Stoppuhr verwertet werden dürften, da auf dem von der ersten Kamera aufgezeichnete Material keine Kennzeichen zu erkennen seien (IV-3 RBs 152/10).

Im Bußgeldbescheid ist in der Regel auch aufgeführt, mit welchem Gerät die zugrundeliegende Messung durchgeführt wurde. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit der VibrAM-Messung mit VSTP-Stoppuhr, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach dessen Erhalt Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Ein versierter Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie bei Fragen beraten.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

Bildnachweise