Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten verjähren frühestens nach 3 Monaten (Verfolgungsverjährung)
Ab 40 EUR kommen noch wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.
Einträge in Flensburg können zu erhöhtem Bußgeld führen !
Ebenso ein unterstellter Vorsatz, wenn z.B. die Geschwindigkeitsübertretung so deutlich war,
dass nicht mehr von einem "versehentlichen" Zuschnellfahren gesprochen werden kann.
Hier Informationen über den Ablauf bei einem Bußgeldverfahren.
Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringer Abstand,Überholen, Parken, Ampel, TÜV/AU, Alkohol und Drogen, Erhöhung der Strafen bei Gefährdung oder Sachbeschädigung, sonstigesStraftaten im Straßenverkehr
| |
|
Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder. innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
Fragen dazu können Sie im Forum stellen. Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres |
| |
|
Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug Hier bequem über Formular ausrechnen bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
Fragen dazu können Sie im Forum stellen. |
| |
| |
| |
|
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase
eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr
auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
Fragen dazu können Sie im Forum stellen. |
| |
| |
|
Einen Promillerechner finden Sie unter www.promillerechner.de. Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen) ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte,
6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis Berauschende Mittel
|
| |
| |
| |