Verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten verjähren frühestens nach 3 Monaten (Verfolgungsverjährung)
Ab 40 EUR kommen noch wenigstens 23,50 Euro Gebühren hinzu.
Einträge in Flensburg können zu erhöhtem Bußgeld führen !
Ebenso ein unterstellter Vorsatz, wenn z.B. die Geschwindigkeitsübertretung so deutlich war,
dass nicht mehr von einem "versehentlichen" Zuschnellfahren gesprochen werden kann.
Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu geringer Abstand, Überholen, Parken, Ampel, TÜV/AU, Alkohol und Drogen, Erhöhung der Strafen bei Gefährdung oder Sachbeschädigung, sonstiges, Straftaten im Straßenverkehr
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Folgende Regelsätze gelten für Pkw ohne Anhänger und Motorräder. innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
Fragen dazu können Sie im Forum stellen. Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres |
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Nichteinhalten des Abstandes zu einem vorausfahrenden Fahrzeug Hier bequem über Formular ausrechnen bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h 25,- EUR, bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
Fragen dazu können Sie im Forum stellen. |
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Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase
eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr
auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
Fragen dazu können Sie im Forum stellen |
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Einen Promillerechner finden Sie unter www.promillerechner.de. Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen) ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte,
6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis Berauschende Mittel
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