Einen Verkehrsspiegel aufstellen: Was gilt es zu beachten?

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An Ausfahrten und Kreuzungen ist die Sicht mitunter durch Mauern oder geparkte Fahrzeuge verdeckt. Verkehrsspiegel, auch als Ausfahrtspiegel, Straßenspiegel oder Sicherheitsspiegel bekannt, helfen dabei, den Blickwinkel zu vergrößern und verringern so die Gefahr einer Kollision. Doch wer darf überhaupt einen solchen Verkehrsspiegel – auch privat – anbringen? Wo lässt sich ein Verkehrsspiegel für Ausfahrten beantragen?

FAQ: Verkehrsspiegel

Wer darf Verkehrsspiegel aufstellen?

Wenn Sie möchten, dass ein Sicherheitsspiegel an einer Ausfahrt aufgestellt wird, müssen Sie sich an den zuständigen Baulastträger wenden. Für Verkehrsspiegel bestimmt die Rechtslage, dass der Eigentümer der betreffenden Straße über ihre Aufstellung entscheidet. Einen Überblick über die Eigentümer der verschiedenen Straßentypen finden Sie hier.

Ist ein Verkehrsspiegel ein Verkehrszeichen?

Nein, es handelt sich bei Verkehrsspiegeln lediglich um Hilfsmittel und nicht um Verkehrszeichen. Für Verkehrsspiegel liegt die Zuständigkeit demnach nicht bei der Straßenverkehrsbehörde, sondern dem zuständigen Baulastträger.

Wie hoch muss ein Verkehrsspiegel sein?

Damit ein Verkehrsspiegel die Verkehrssicherheit verbessern kann, wird die Anbringung zwischen 2 Metern und 2,5 Metern Höhe empfohlen. Steht der Spiegel auf Ihrem Grundstück, haften Sie für die Aufstellung des Verkehrsspiegels selbst. Deshalb sollten Sie bei der Montage nicht nur auf die richtige Höhe, sondern auf auch eine stabile Halterung des Spiegels achten.

Sicherheitsspiegel: Welches Gesetz regelt ihre Anbringung?

Ein Verkehrsspiegel erweitert das Sichtfeld des Fahrers.
Ein Verkehrsspiegel erweitert das Sichtfeld des Fahrers.

Verkehrsspiegel finden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Erwähnung. Die Zuständigkeit für die Straßenausstattung liegt im Falle von Hilfsmitteln wie einem Verkehrsspiegel beim jeweiligen Straßenbaulastträger. Verkehrsspiegel sind nach StVO-Anlage 4 zu § 43 Absatz 3 nämlich keine Schilder oder Verkehrseinrichtungen, wie es zum Beispiel Leitpfosten sind.

Damit ein Verkehrsspiegel eine private Einfahrt/Ausfahrt ergänzen darf, bedarf es erst der Erlaubnis des Straßeneigentümers. Die Eigentümerschaft von Straßen ist wie folgt aufgeteilt:

  • Gemeindestraße: Gemeinde
  • Kreisstraße: Landkreis oder Kreisfreie Stadt
  • Landstraße: Bundesland
  • Bundesstraße: Bund

Möchten Sie einen Verkehrsspiegel selber aufstellen, ist dies erlaubt, wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt. Wenn Sie den Verkehrsspiegel privat anbringen, bedarf es keiner zusätzlichen Genehmigung, solange keine öffentliche Straße davon beeinflusst ist. Jedoch müssen Sie die Wartung und Haftung selbst übernehmen. Achten Sie dementsprechend darauf, dass Sie den Verkehrsspiegel auch richtig aufstellen.

Sind Verkehrsspiegel tatsächlich sinnvoll, um die Sicherheit zu erhöhen?

Ein Verkehrsspiegel an der Ausfahrt soll die Unfallgefahr beim Abbiegen verringern.
Ein Verkehrsspiegel an der Ausfahrt soll die Unfallgefahr beim Abbiegen verringern.

Verkehrsspiegel verursachen hohe Kosten bei der Aufstellung und für die Instandhaltung, die nicht jeder Baulastträger bereit ist in Kauf zu nehmen. In Fällen, in denen der Verkehrsspiegel eine private Einfahrt sichern soll, die zum Beispiel auf eine Gemeindestraße führt, dürfte es mit dem Erhalt einer Verkehrsspiegel-Genehmigung schwierig werden. Denn die Spiegel können bei Kälte beschlagen, von Staub bedeckt sein und die Sonne so reflektieren, so dass Fahrer davon geblendet werden. Daher erhalten Verkehrsspiegel vor Privatausfahrten meist keine Genehmigung.

Auch bei gutem Wetter bestehen Zweifel daran, wie wirkungsvoll und hilfreich Verkehrsspiegel tatsächlich sind. Denn die nach innen gewölbte Form der Spiegel liefert nur ein kleines Bild des Verkehrsgeschehens. Darüber hinaus bieten sie dem Fahrer nur ein verzerrte Sicht des Verkehrsraumes. Die Folge:

Geschwindigkeiten und Entfernungen anderer Verkehrsteilnehmer können mit einem Verkehrsspiegel nur schwer eingeschätzt werden. Inwiefern ein Verkehrsspiegel also wirklich sinnvoll ist, muss je nach Einzelfall entschieden werden.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich studierte an der Universtät Hamburg und absolvierte sein Referendariat am OLG Hamburg. Er promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Zugelassen als Rechtsanwalt ist er seit 2007. Seine thematischen Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen Straf-, Zivilrecht.

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