Kiffen und Autofahren: Eine klare Trennung erhält den Führerschein

Zu den im Straßenverkehr verboten Drogen gehört auch die Substanz THC, die in Cannabis vorhanden ist. Am Steuer eines Kfz darf niemand sitzen, der diesen Stoff konsumiert hat. Neben den Strafen aus dem Bußgeldkatalog erwartet Täter in schwerwiegenden Fällen auch eine MPU.

Unter Drogen Autofahren: So hoch können die Bußgelder sein

TatbestandBußgeld in EuroPunkte in FlensburgFahrverbot
Zum ersten Mal mit Drogen am Steuer erwischt50021 Monat
Zum zweiten Mal mit Drogen am Steuer erwischt1.00023 Monate
Zum dritten Mal mit Drogen am Steuer erwischt1.50023 Monate
Gefährdung des Straßenverkehrs3Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheits- oder Geldstrafe

FAQ: Nach dem Kiffen Autofahren?

Ist es erlaubt, nach dem Kiffen mit dem Auto zu fahren?

Nein, hierbei handelt es sich um den Verstoß „Drogen hinterm Steuer„, welcher gemäß Bußgeldkatalog geahndet wird.

Welche Sanktionen drohen bei einem solchen Verstoß?

Wer bekifft fährt, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen.

Kann das Kiffen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führen?

Ja, unter Umständen ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis möglich, z. B. wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt.

THC im Blut: Autofahren nach Drogenkonsum zieht Sanktionen nach sich

Wer Kiffen und Autofahren nicht trennt, riskiert Verkehrsunfälle.
Wer Kiffen und Autofahren nicht trennt, riskiert Verkehrsunfälle.
Cannabis am Steuer zieht hohe Bußgelder nach sich.
Cannabis am Steuer zieht hohe Bußgelder nach sich.

Nicht nur im Fall von Alkohol am Steuer kommt es im Straßenverkehr häufig zu Unfällen, bei denen Material und Menschenleben auf dem Spiel stehen.

Auch Kiffen vor dem Autofahren sorgt für viele Gefahrensituationen. Entsprechend sieht der aktuelle Bußgeldkatalog ernstzunehmende Sanktionen für Verkehrssünder vor, die sich diesbezüglich schuldig machen.

Wer durch den Konsum von Cannabis bekifft beim Autofahren erwischt wird, muss schon beim ersten Verstoß dieser Art ein Bußgeld über 500 Euro zahlen. Dazu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für einen Monat. Wird ein Verkehrsteilnehmer ein zweites Mal mit Drogen am Steuer erwischt, verdoppelt sich das Bußgeld bereits auf 1000 Euro und das Fahrverbot verdreifacht sich auf drei Monate.

Verschiedene Drogentests können über die Analyse von Blut, Urin oder Haaren schnell ermitteln, ob das Autofahren nach dem Kiffen stattgefunden hat. Kam es zudem zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, droht ein Fahrerlaubnisentzug in Kombination mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

Kann die Überschreitung einer THC-Grenze den Führerschein kosten?

Personen, die bekifft mit dem Auto fahren, riskieren unter anderem durch hohe THC-Werte einen Fahrerlaubnisentzug.
Personen, die bekifft mit dem Auto fahren, riskieren unter anderem durch hohe THC-Werte einen Fahrerlaubnisentzug.

Damit Fahrern, die Kiffen und Autofahren nicht trennen, die Fahrerlaubnis entzogen wird, muss es nicht unbedingt zu einer aktiven Gefahrensituation kommen. Denn von einer Gefährdung ist schon dann die Rede, wenn beispielsweise im Blut eines Verkehrsteilnehmers ein besonders hoher THC-Wert ermittelt wird. Dabei war es lange nicht klar, wie hoch die allgemeingültige Grenze dafür ausfällt. Denn eine Promillegrenze wie bei Alkohol am Steuer wurde nicht offiziell kommuniziert. Doch das änderte sich im Oktober 2014 durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az. 3 C 3.13):

  • Auch die Leipziger Richter haben nicht direkt eine allgemeingültige Grenze festgelegt. Sie haben jedoch viele Urteile von Verwaltungsgerichten bestätigt, in denen ab 1,0 Nanogramm je Milliliter THC die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet wurde.
  • Dadurch wurde eine höchstrichterliche Grundlage geschaffen, welche Fahruntauglichkeit ab diesem Wert unterstellt.
  • Einige Verkehrsrechtler kritisieren die Entscheidung: Das Urteil sei zu streng und sorge dafür, dass sich Konsumenten von Cannabis von Anfang an auf dem Weg des Fahrerlaubnisentzuges befinden.
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Über den Autor

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Cynthia W.

Cynthia ist seit 2016 Online-Redakteurin bei bussgeldkataloge.de. Mit einem umfangreichen Hintergrundwissen zu Rechtsthemen und der Fähigkeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erklären, unterstützt sie unser Redaktionsteam bei der Erstellung von informativen und spannenden Artikeln rund ums Verkehrsrecht.

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