Mit 1.244 Inseln, Felsenklippen sowie Riffen und einem 6.278 km langen Küstenstreifen erscheint Kroatien der wahrgewordene Traum einer jeden Wasserratte. Möchten Sie die Schönheit und Vielfalt der kroatischen Adria erkunden, sollten Sie sich im Vorfeld mit den Verkehrsregeln in Kroatien beschäftigen, anderenfalls drohen hohe Bußgelder.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog von Kroatien
Tatbestand | Sanktionen in Euro |
---|---|
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h | ab 135 EUR (innerorts), ab 68 EUR (außerorts) |
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h | ab 1.350 EUR (innerorts), ab 675 EUR (außerorts) |
Rotlichtverstoß | Ab 405 |
Handy am Steuer | 135 |
Verstoß gegen die Gurtpflicht | 65 |
Parkverstoß | Ab 40 |
Alkohol am Steuer | Ab 405 |
(Stand 03/2017)
FAQ: Verkehrsregeln von Kroatien
Der Gesetzgeber schreibt sowohl für die Lichtpflicht als auch für die Winterreifenpflicht konkrete Zeiträume vor.
Ja, dabei müssen ausreichend Warnwesten für alle Insassen des Fahrzeugs vorhanden sein.
Ja, für diese greift die Null-Promillegrenze und außerorts gilt eine geringere Höchstgeschwindigkeit.
Wichtige Informationen zu den Verkehrsregeln in Kroatien
Am Verkehr in Kroatien teilnehmen: Welche Geschwindigkeit ist erlaubt?
Inhalt
Die Verkehrsregeln von Kroatien definieren generelle Tempolimits, welche immer dann gelten, wenn Verkehrszeichen keine andere Höchstgeschwindigkeit vorgeben. Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt Tempo 50. Der Wert entspricht somit der zulässigen Geschwindigkeit in Deutschland.
Außerhalb von geschlossenen Ortschaften liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Kroatien bei 90 km/h. Dies ist etwas weniger als in Deutschland und kann somit bei Unwissenheit schnell zu einem Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung in Kroatien und einem Bußgeld führen.
Befahren Sie die Schnellstraßen, schreiben die Verkehrsregeln von Kroatien ein Tempolimit von 110 km/h vor. Zudem ist in Kroatien auf der Autobahn eine maximale Geschwindigkeit von 130 km/h zulässig.
Weitere wichtige Verkehrsregeln in Kroatien
Der Weinanbau hat in Kroatien eine lange Tradition. Möchten Sie in Ihrem Urlaub den einen oder anderen Tropfen des Rebensaftes verkosten, sollten Sie ggf. das Auto stehen lassen, denn der Tatbestand „Alkohol am Steuer“ wird gemäß dem Bußgeldkatalog geahndet. Laut der Straßenverkehrsordnung von Kroatien beträgt die Promillegrenze 0,5. Eine gesonderte Alkoholgrenze gilt in Kroatien zudem für Fahrer unter 25 Jahren und Führern von Fahrzeugen über 3,5 t. Hier gilt eine Null-Promillegrenze.
Die Verkehrsregeln von Kroatien sehen eine Lichtpflicht vor. Autofahrer sind daher auch tagsüber vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März dazu verpflichtet, mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Darüber hinaus besteht für Motorradfahrer eine ganzjährige Lichtpflicht.
Müssen Sie aufgrund einer Panne oder eines Unfalls im Verkehr von Kroatien anhalten, müssen Sie beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen. Diese Warnwestenpflicht gilt für alle Insassen des Wagens und findet sowohl innerhalb als auch außerhalb von geschlossenen Ortschaften Anwendung.
Darüber hinaus schreiben die Verkehrsregeln von Kroatien eine Mitführpflicht für ein Warndreieck, einen Erste-Hilfe-Kasten und ein Set mit Ersatz-Glühlampen vor. Gewerbliche Fahrzeuge sind zudem dazu verpflichtet, einen Feuerlöscher mitzuführen.
Möchten Sie einen Strafzettel fürs Falschparken in Kroatien vermeiden, sollten Sie die gekennzeichneten Parkverbote beachten. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Fahrzeug kostenpflichtig abzuschleppen oder dieses mit einer Radklemme zu versehen.
Winter in Zagreb und Umgebung: Welche Verkehrsregeln gelten in Kroatien?
Kroatien kann auch in der dunklen Jahreszeit einen Reiz auf unternehmungslustige Urlauber ausüben. Damit Sie allerdings auf die entsprechenden Witterungsbedingungen vorbereitet sind und kein Bußgeld wegen einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln von Kroatien befürchten müssen, gilt es folgende Vorschriften zu beachten:
In Kroatien gilt eine datumsabhängige Winterreifenpflicht nur auf einigen Straßen. Auf diesen müssen Sie – unabhängig von den Straßenverhältnissen und der Witterung – zwischen dem 15. November und dem 15. April des Folgejahres mit einer entsprechenden Bereifung fahren. Erkennbar ist diese Verpflichtung in den jeweiligen Abschnitten durch Verkehrsschilder.
Im restlichen Kroatien gilt keine einheitliche, vom Datum abhängige Winterreifenpflicht. Allerdings kann gemäß den Verkehrsregeln von Kroatien die Verwendung bei winterlichen Straßenverhältnissen angeordnet werden. Die Winterreifen sollten dabei über eine M+S-Kennzeichnung verfügen und müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 mm aufweisen.
Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber im Winter das Mitführen von Schneeketten vor. Diese sind bei eis- und schneebedeckten Straßen zu nutzen und sollen die Sicherheit im Verkehr von Kroatien erhöhen. In der Region von Lika und Gorski Kotar gilt im Zeitraum von Anfang November bis Ende April des Folgejahres eine generelle Schneekettenpflicht.
Strafzettel und Bußgeld aus Kroatien: Müssen Sie diese bezahlen?
Aufgrund von Unachtsamkeit oder Unwissenheit kann es im Urlaub schnell zu einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln in Kroatien kommen. Landet Tage oder Wochen nach der Rückkehr ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten, fragen sich viele Autofahrer, ob sie den darin aufgeführten Forderungen Folge leisten müssen.
Kroatien ist seit 2013 Mitglied der Europäischen Union, sodass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Bußgelder mithilfe des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) durchzusetzen.
Damit eine Beauftragung des Bundesamts für Justiz (BfJ) mit der Prüfung und Durchführung der Bußgelder möglich ist, muss die Geldsanktion allerdings mindestens 70 Euro betragen. Diese Summe ist bei Vergehen im Verkehr von Kroatien schnell erreicht, zudem werden für das Erreichen dieser Bagatellgrenze auch Verfahrenskosten und Mahngebühren herangezogen.
Einspruch gegen ein Bußgeld aus Kroatien
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, ist es grundsätzlich möglich, gegen diesen Einspruch einzulegen. Eine solche Option besteht auch, wenn das Schreiben Forderungen aus dem Ausland enthält.
Mögliche Gründe für ein solches Vorgehen können formale Fehler im Bußgeldbescheid sein. Aber auch, wenn Sie tatsächlich nicht für den Verstoß gegen die Verkehrsregeln aus Kroatien verantwortlich sind, weil Sie sich zum Beispiel gar nicht im Ausland aufgehalten haben, kann ein Einspruch sinnvoll sein.
Da der Einspruch in der Regel in der jeweiligen Landessprache zu verfassen ist, können die Dienste von einem deutschsprachigen Anwalt für Verkehrsrecht mit einer Kanzlei in Kroatien notwendig sein. Dieser verfügt zudem über fundierte Kenntnisse zu den Verkehrsregeln von Kroatien und kann prüfen, ob ein Einspruch in Ihrem jeweiligen Einzelfall erfolgsversprechend ist.