Das hat der EuGH bezüglich der Pkw-Maut entschieden

Urteil des EuGH: Die deutsche Pkw-Maut ist mit dem EU-Recht nicht vereinbar.
Zudem sehen die Richter in der geplanten deutschen Pkw-Maut einen Verstoß gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs im EU-Binnenmarkt. Eigentlich hatte die EU-Kommission im Jahr 2016 grünes Licht für eine Einführung gegeben.
Österreich hatte allerdings gegen das Vorhaben geklagt und zog vor den EuGH wegen der Pkw-Maut. Die Richter folgten der Argumentation unseres Nachbarlandes, sodass die Maut nun auf der Kippe steht.
Wie sollte die Pkw-Maut in Deutschland aussehen?
Schon in der letzten Legislaturperiode im Jahr 2015 wurde grundsätzlich die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland beschlossen. Die Regierung verspricht sich davon Mauteinnahmen in Höhe von 500 Millionen Euro.
Als Bedingung wurde allerdings festgelegt, dass Inländer nicht zusätzlich belastet werden dürfen. Fast schon legendär ist bezüglich der Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland ein Satz von Angela Merkel, welchen diese im Rahmen des TV-Wahlkampfduells 2013 geäußert hatte:
Mit mir wird es keine Pkw-Maut geben.
Um nun zumindest durchzusetzen, dass einheimische Kfz-Fahrer nicht zusätzlich belastet werden, sollen diese über die Kfz-Steuer entlastet werden, sodass es schlussendlich nicht zu Mehrausgaben durch die Maut kommt. Gemäß der Anlage des Infrastrukturabgabengesetzes sind folgende Kosten für die Pkw-Maut angedacht:
Fahrzeug (nach Emissionsklasse) | Mautgebühr je angefangener 100 ccm Hubraum |
---|---|
Fremdzündungsmotor | |
Euro 4 oder 5 | 2,00 € |
Euro 6 | 1,80 € |
andere | 6,50 € |
Selbstzündungsmotor | |
Euro 4 oder 5 | 5 € |
Euro 6 | 4,80 € |
andere | 9,50 € |
Wohnmobil (je angefangener 200 kg zGG) | 16 € |
Fahrzeuge mit Oldtimer-Kennzeichen | 130 €/Jahr |
Bildnachweise: istockphoto.com/ © vschlichting