Am Freitag hat der Bundesrat die Reform der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beschlossen. In Zukunft wird es nicht nur neue Verkehrsregeln und Verkehrszeichen geben, auch dem Bußgeldkatalog stehen einige Veränderungen bevor. Gerade Temposünder sollten sich in Acht nehmen, denn sie erwarten bald neue Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
StVO-Novelle: Höhere Bußgelder, neue Tatbestände

Mit der Umsetzung der StVO-Novelle 2020 ändert sich so einiges im Bußgeldkatalog. So hat der Bundesrat u. a. neue Tatbestände beschlossen, wie z. B. unzulässiges Halten auf Bussonderfahrstreifen oder auf Radschutzstreifen sowie die unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse auf der Autobahn.
Aber auch mehrere bereits vorhandene Tatbestände erfahren eine Neuerung und werden in Zukunft deutlich schärfer sanktioniert. Vor allem sollten Sie sich auf neue Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung einstellen. Nicht nur, dass es bald teurer wird, es kann auch viel schneller ein Fahrverbot drohen:
Diese Bußgelder gelten noch bis Inkrafttreten der StVO-Novelle
Auch wenn der Bundesrat bereits am Freitag neue Bußgelder für eine Geschwindigkeitsüberschreitung beschlossen hat, gelten diese noch nicht. Denn die StVO-Novelle tritt erst einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Wann dies konkret der Fall sein wird, steht noch nicht fest, es ist aber mit einem Inkrafttreten innerhalb weniger Wochen zu rechnen.
Bis dahin werden Sie bei Geschwindigkeitsverstößen noch nach dem alten Bußgeldkatalog sanktioniert:
Übrigens: Für Pkw mit Anhänger und Lkw ändert sich vergleichsweise wenig bei den Bußgeldtabellen. Die einzige Neuerung: Ein einmonatiges Fahrverbot fällt außerorts künftig schon ab 26 km/h (vorher erst ab 31 km/h) zu viel an und innerorts bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h (vorher 26 km/).